unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Reisegewerbe (Titel III GewO) » RGFfreie Tätigkeiten 55a Abs.1 Nr. 9 » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Seiten (2): [1] 2 nächste »
Zum Ende der Seite springen RGFfreie Tätigkeiten 55a Abs.1 Nr. 9
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
maxxis maxxis ist männlich
Grünschnabel


Dabei seit: 22.06.2009
Beiträge: 4
Bundesland:
Baden-Württemberg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 19 [?]
Erfahrungspunkte: 21.574
Nächster Level: 22.851

1.277 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RGFfreie Tätigkeiten 55a Abs.1 Nr. 9

Guten Tag zusammen,

bei Recherchen im Internet bin ich durch Zufall auf dieses Forum gestoßen. Erstmal hallo zu allen hier im Forum.

Bin Mitarbeiter einer Kommune in Baden- Württemberg, bin neu hier und möchte da mal eine Frage stellen.

Wir haben regelmäßig samstags private Flohmärkte, bei denen auch Gewerbetreibende erscheinen.

Unlängst sprach mich ein Gewerbetreibender, der nach 14 Gewerbeordnung ein stehendes Gewerbe angezeigt hat, ob er auf einem der "Flohmärkten" regelmäßig seinen Brotverkaufsstand, Zelt mit Plane, aufbauen kann und dort ohne RGK verkaufen darf.

Im Gesetz 55a Abs. 1 Nr. 9 GewO gibt es eine Befreiung, aber nur für "nicht ortfeste Verkaufsstellen oder andere Einrichtungen". In den Kommentaren lese ich nur von "rollenden Verkaufsfahrzeugen", die da privilegiert sind.

Ich behaupte mal einfach, dass solche Stände, wie geschildert "vorübergehend ortsfest" und somit nicht privilegiert sind und eine RGK benötigen.

Ich bitte um fundierte Aussagen und danke recht herzlich im Voraus.

MfG
1 22.06.2009 13:11 maxxis ist offline E-Mail an maxxis senden Beiträge von maxxis suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

jonas kuckuk jonas kuckuk ist männlich
Doppel-As


Dabei seit: 21.12.2008
Beiträge: 111
Bundesland:
Niedersachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 34 [?]
Erfahrungspunkte: 618.945
Nächster Level: 677.567

58.622 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Text RE: RGFfreie Tätigkeiten 55a Abs.1 Nr. 9

Moin
Ich bin hier ebenfalls neu und selber Reisegewerbetreibender im Handwerk.
Ich glaube es handelt sich hier um eine Reisegewerbekartenfreie Tätigkeit (55a).
Ob der Verkaufsstand rollend oder nicht rollend ist hier nicht entscheidend. Das Reisegewerbe hat ganz andere entscheidenere Merkmale. Ihr Gewerbetreibender bietet ohne vorhergehende Bestellung an und außerhalb seiner Niederlassung.
Ich gehe davon aus dass eine Anzeige seines Reisegewerbes ausreichend ist. Formlos. Hiermit zeige ich mein RGW an:.....
So ist auch der Reglungszweck des Gestzes erfüllt. Wichtig ist den Marktteilnehmer darauf hinzuweisen sich mit einem Schild mit Namen und Ort als Rgwler identifizierbar zu machen.

Eigentlich ist aber das gewöhnliche marktrecht entscheidend. Denn hier handelt es sich weder um stehendes noch um Rgw. Und hier ist im Prinzip alles möglich außer es ist ausdrücklich verboten.
Gruß Jonas Kuckuk

__________________
Jonas Kuckuk
reisegewerbetreibender Reetdachdecker
jonas.kuckuk@freenet.de
2 22.06.2009 13:42 jonas kuckuk ist offline E-Mail an jonas kuckuk senden Beiträge von jonas kuckuk suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Stralsundchen   Zeige Stralsundchen auf Karte Stralsundchen ist weiblich
Tripel-As


Dabei seit: 04.11.2008
Beiträge: 182
Bundesland:
Mecklenburg-Vorpomme rn

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 37 [?]
Erfahrungspunkte: 1.023.442
Nächster Level: 1.209.937

186.495 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: RGFfreie Tätigkeiten 55a Abs.1 Nr. 9

Hallo im Forum an beide Neulinge,

@maxxis: vielleicht solltest Du noch auf Beiträge von erfahrenen Gewerberechtlern aus unserem Forum warten. Leider gehört das Reisegewerbe nicht zu meinem Gebiet.

Sonnige Grüße!

__________________

3 22.06.2009 14:50 Stralsundchen ist offline E-Mail an Stralsundchen senden Homepage von Stralsundchen Beiträge von Stralsundchen suchen
maxxis maxxis ist männlich
Grünschnabel


Dabei seit: 22.06.2009
Beiträge: 4
Bundesland:
Baden-Württemberg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 19 [?]
Erfahrungspunkte: 21.574
Nächster Level: 22.851

1.277 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von maxxis


www.Fiat-126-Forum.de






RE: RGFfreie Tätigkeiten 55a Abs.1 Nr. 9

ich danke mal für Ihren Beitrag Jonas

Zitat:
Original von jonas kuckuk
Wichtig ist den Marktteilnehmer darauf hinzuweisen sich mit einem Schild mit Namen und Ort als Rgwler identifizierbar zu machen.


Meines Wissens ist 15a GewO (Namensnennung im stehenden Gewerbe) und analog dann auch in Titel III (Reisegwerbe) (ich meine es war 55 d) nicht mehr anwendbar.

Zitat:
Original von jonas kuckuk

Eigentlich ist aber das gewöhnliche marktrecht entscheidend. Denn hier handelt es sich weder um stehendes noch um Rgw. Und hier ist im Prinzip alles möglich außer es ist ausdrücklich verboten.
Gruß Jonas Kuckuk


Ein gewöhnliches Marktrecht dürfte auf privaten, nicht festgesetzten Märkten wohl kaum anwendbar sein. Also handelt es sich um eine Gewerbeausübung im Rahmen der GewO. U.u. kann eine gewerbliche Zweigniederlassung (stehendes Gewerbe) am Ort des Flohmarktes greifen. In meinem Fall war eine solche nicht angezeigt, so dass Reisegewerbe anwendbar ist u.U. aber mit Privilegierung, also ohne RGK.

Ach ja, der Flohmarkt dauert jeweils von 10.00 - 18.00 Uhr. Solange soll der Verkaufssstand wöchentlich an Samstagen betrieben werden.

MfG
4 22.06.2009 17:52 maxxis ist offline E-Mail an maxxis senden Beiträge von maxxis suchen
Jörg Wiesemeier   Zeige Jörg Wiesemeier auf Karte Jörg Wiesemeier ist männlich
Moderator


images/avatars/avatar-43.jpg

Dabei seit: 03.02.2005
Beiträge: 864
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 46 [?]
Erfahrungspunkte: 6.042.256
Nächster Level: 6.058.010

15.754 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: RGFfreie Tätigkeiten 55a Abs.1 Nr. 9

Hej aus Hamm, maxxis und ein herzliches Willkommen im Forum.

Wenn ihr Gewerbetreibender wirklich regelmäßig jeden Samstag z. B. auf dem Flohmarkt steht, dann kann er auch ein "stehendes" Gewerbe nach § 14 GewO anmelden. Wichtig ist dabei, dass in der angemeldeten Tätigkeit dann auftaucht, dass er immer samstags auf dem Flohmarkt steht. Grundsätzlich ist das möglich.

Das wird dann als unselbstständige Zweigstelle angemeldet.

__________________
Alles immer schön sportlich sehen. Fahrrad

Jörg Wiesemeier
5 22.06.2009 22:19 Jörg Wiesemeier ist offline E-Mail an Jörg Wiesemeier senden Homepage von Jörg Wiesemeier Beiträge von Jörg Wiesemeier suchen
maxxis maxxis ist männlich
Grünschnabel


Dabei seit: 22.06.2009
Beiträge: 4
Bundesland:
Baden-Württemberg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 19 [?]
Erfahrungspunkte: 21.574
Nächster Level: 22.851

1.277 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von maxxis


www.Fiat-126-Forum.de






RE: RGFfreie Tätigkeiten 55a Abs.1 Nr. 9

vielen dank mal für die antwort

Zitat:
Original von Jörg Wiesemeier
Hej aus Hamm, maxxis und ein herzliches Willkommen im Forum.

Wenn ihr Gewerbetreibender wirklich regelmäßig jeden Samstag z. B. auf dem Flohmarkt steht, dann kann er auch ein "stehendes" Gewerbe nach § 14 GewO anmelden. Wichtig ist dabei, dass in der angemeldeten Tätigkeit dann auftaucht, dass er immer samstags auf dem Flohmarkt steht. Grundsätzlich ist das möglich.

Das wird dann als unselbstständige Zweigstelle angemeldet.


das ist mir klar. mehr als 6 mal bzw. 6 wochen. die frage war aber eigentlich eine andere.
6 23.06.2009 18:18 maxxis ist offline E-Mail an maxxis senden Beiträge von maxxis suchen
Jörg Wiesemeier   Zeige Jörg Wiesemeier auf Karte Jörg Wiesemeier ist männlich
Moderator


images/avatars/avatar-43.jpg

Dabei seit: 03.02.2005
Beiträge: 864
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 46 [?]
Erfahrungspunkte: 6.042.256
Nächster Level: 6.058.010

15.754 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: RGFfreie Tätigkeiten 55a Abs.1 Nr. 9

Verdammt, man sollte schon lesen Lesen

Die Nr. 9 ist m. M. nach für die sog. Rollenden Supermärkte etc. gedacht, die in der Gemeinde rumfahren.

Deshalb gilt diese Befreiung nicht für ihren Gewerbetreibenden.

(Habe ich die Frage jetzt verstanden?= Augen rollen

__________________
Alles immer schön sportlich sehen. Fahrrad

Jörg Wiesemeier
7 23.06.2009 19:27 Jörg Wiesemeier ist offline E-Mail an Jörg Wiesemeier senden Homepage von Jörg Wiesemeier Beiträge von Jörg Wiesemeier suchen
maxxis maxxis ist männlich
Grünschnabel


Dabei seit: 22.06.2009
Beiträge: 4
Bundesland:
Baden-Württemberg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 19 [?]
Erfahrungspunkte: 21.574
Nächster Level: 22.851

1.277 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von maxxis


www.Fiat-126-Forum.de






RE: RGFfreie Tätigkeiten 55a Abs.1 Nr. 9

danke für die antwort

Zitat:
Original von Jörg Wiesemeier
Verdammt, man sollte schon lesen Lesen

Die Nr. 9 ist m. M. nach für die sog. Rollenden Supermärkte etc. gedacht, die in der Gemeinde rumfahren.


grundsätzlich ja, aber das wird laut kommentar grenzwertig gesehen und teilweise bei manchen behörden zugelassen. Kopfkratz

Zitat:
Original von Jörg Wiesemeier

Deshalb gilt diese Befreiung nicht für ihren Gewerbetreibenden.


upps, bleibt grenzwertig Kopfkratz

Zitat:
Original von Jörg Wiesemeier
(Habe ich die Frage jetzt verstanden?= Augen rollen


ich denke ja

mfg
8 23.06.2009 19:39 maxxis ist offline E-Mail an maxxis senden Beiträge von maxxis suchen
Kay Löffler   Zeige Kay Löffler auf Karte Kay Löffler ist männlich
König


Dabei seit: 08.05.2006
Beiträge: 916
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 46 [?]
Erfahrungspunkte: 5.985.344
Nächster Level: 6.058.010

72.666 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo Jörg,

kann ich Dich so verstehen, dass die rollenden Supermärkte entweder eine RGK brauchen oder, wenn die Ausnahmeregelung des 55a Abs.1 Nr.9 Gewo zutrifft, dann eine normale Gewerbeanmeldung nach § 14 GewO für diesen (regelmäßig besuchten) Standort? Hast Du da einen entsprechenen Kommnentar?

Gruß aus Bergheim

Kay

__________________
Kay Löfflers neues Buch: "Krystyna - Eine Ausländerakte", nur hier bei Amazon.
9 10.11.2009 13:44 Kay Löffler ist offline E-Mail an Kay Löffler senden Homepage von Kay Löffler Beiträge von Kay Löffler suchen
pmcolonia   Zeige pmcolonia auf Karte
Routinier


Dabei seit: 16.12.2005
Beiträge: 454
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 43 [?]
Erfahrungspunkte: 3.031.288
Nächster Level: 3.609.430

578.142 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Jörgs Aussage ist korrekt:

festgesetzter Markt: nichts erforderlich
nicht festgesetzter Markt: RGK - Ausnahme, ständig am selben Platz, dann § 14 GewO


aber: Warum unselbständige Zweigstelle? Wenn das meine einzige gewerbliche Tätigkeit ist, dann muss es Hauptniederlassung sein, oder?
10 10.11.2009 18:38 pmcolonia ist offline Beiträge von pmcolonia suchen
J. Simon   Zeige J. Simon auf Karte J. Simon ist männlich
Lebende Foren Legende


Dabei seit: 01.06.2006
Beiträge: 1.548
Bundesland:
Hessen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 50 [?]
Erfahrungspunkte: 10.077.814
Nächster Level: 11.777.899

1.700.085 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







RGK kann auch entfallen bei reisegwerblicher Tätigkeit innerhalb der Gemeinde unter 10.000 Einwohner, dann nur formlose Anzeige bei Gemeinde. Nur als Hinweis, falls der Gewerbetreibende aus der Gemeinde kommt und diese keine 10.000 Einwoner haben sollte.

Ansonsten RGK oder § 14 GewO!!

Gruß J. Simon
11 11.11.2009 11:20 J. Simon ist offline E-Mail an J. Simon senden Beiträge von J. Simon suchen
René Land   Zeige René Land auf Karte René Land ist männlich
Administrator


images/avatars/avatar-30.gif

Dabei seit: 21.01.2005
Beiträge: 1.177
Bundesland:
Brandenburg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 8.246.073
Nächster Level: 8.476.240

230.167 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Zitat:
Original von J. Simon
RGK kann auch entfallen bei reisegwerblicher Tätigkeit innerhalb der Gemeinde unter 10.000 Einwohner, dann nur formlose Anzeige bei Gemeinde. Nur als Hinweis, falls der Gewerbetreibende aus der Gemeinde kommt und diese keine 10.000 Einwoner haben sollte.


Hierzu noch zwei Anmerkungen:
1.
Die Befreiung von der Reisegewerbekarte nach § 55a Abs. 1 Nr. 3 GewO (10.000 EW-Regelung) gilt nur dann, wenn der Gewerbetreibende die reisegewerbliche Tätigkeit in seinem Wohnort oder Niederlassungsort ausübt und eben diese <=10.000 EW hat.

2.
Die Anzeige der reisegewerblichen Tätigkeit nach § 55a Abs. 1 Nr. 3 GewO ist über § 55c GewO geregelt und wegen § 55c Satz 2 GewO nicht formfrei, sondern hat mittels GewA1 zu erfolgen.

Freundliche Grüße

R. Land

__________________
...und hier noch etwas Schleichwerbung...
12 11.11.2009 11:56 E-Mail an René Land senden Beiträge von René Land suchen
J. Simon   Zeige J. Simon auf Karte J. Simon ist männlich
Lebende Foren Legende


Dabei seit: 01.06.2006
Beiträge: 1.548
Bundesland:
Hessen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 50 [?]
Erfahrungspunkte: 10.077.814
Nächster Level: 11.777.899

1.700.085 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Danke Rene,

das mit der Gemeinde ist klar. ich hatte nur den § 55 c Abs. 2 GewO vergessen.

Gruß J. Simon
13 11.11.2009 12:49 J. Simon ist offline E-Mail an J. Simon senden Beiträge von J. Simon suchen
J. Simon   Zeige J. Simon auf Karte J. Simon ist männlich
Lebende Foren Legende


Dabei seit: 01.06.2006
Beiträge: 1.548
Bundesland:
Hessen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 50 [?]
Erfahrungspunkte: 10.077.814
Nächster Level: 11.777.899

1.700.085 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Es muss heißen § 55 c Satz 2 GewO. Diese Regelung hilt aber nur, wenn er nicht schon ein stehendes Gewerbe angezeigt hat.
14 11.11.2009 12:52 J. Simon ist offline E-Mail an J. Simon senden Beiträge von J. Simon suchen
Kay Löffler   Zeige Kay Löffler auf Karte Kay Löffler ist männlich
König


Dabei seit: 08.05.2006
Beiträge: 916
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 46 [?]
Erfahrungspunkte: 5.985.344
Nächster Level: 6.058.010

72.666 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Jetzt muss ich noch mal nachhacken: § 55 a Abs. 1 Nr.9 Gewo spricht von denjenigen, die Waren des täglichen Bedarfs "vertreiben". "Vertrieb" aber ist laut § 55 Abs. 1 Nr. GewO das Aufsuchen auf Bestellung:
Zitat:
" ... 1. Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder...
Daraus könnte man schließen, dass nur das Aufsuchen (weiter) RGK-frei bleiben soll, nicht aber das Anbieten vor Ort. Lese ich das was falsch oder hat sich der Gestzgeber vertan und wollte das gar nicht so eng sehen?

__________________
Kay Löfflers neues Buch: "Krystyna - Eine Ausländerakte", nur hier bei Amazon.
15 18.01.2010 11:37 Kay Löffler ist offline E-Mail an Kay Löffler senden Homepage von Kay Löffler Beiträge von Kay Löffler suchen
OJ Neuss   Zeige OJ Neuss auf Karte OJ Neuss ist männlich
Haudegen


images/avatars/avatar-52.gif

Dabei seit: 16.06.2005
Beiträge: 645
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 45 [?]
Erfahrungspunkte: 4.424.946
Nächster Level: 5.107.448

682.502 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo Kollege Löffler,

laut Friauf Rdnr. 140 ff. (konkret Rdnr. 142) zu § 55 GewO umfasst der Begriff Vertrieb sowohl das Feilbieten von Waren, wie auch das ambulante Aufsuchen von Bestellungen.

Grüße aus Neuss



Jürgen Schmitz

__________________
Dort wo die Erft den Rhein begrüßt......
16 19.01.2010 13:11 OJ Neuss ist offline E-Mail an OJ Neuss senden Homepage von OJ Neuss Beiträge von OJ Neuss suchen
Kay Löffler   Zeige Kay Löffler auf Karte Kay Löffler ist männlich
König


Dabei seit: 08.05.2006
Beiträge: 916
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 46 [?]
Erfahrungspunkte: 5.985.344
Nächster Level: 6.058.010

72.666 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Danke , Kollege Schmitz!

(Sagte ich schon mal, dass ich früher mal Müller hieß? ;-) )

__________________
Kay Löfflers neues Buch: "Krystyna - Eine Ausländerakte", nur hier bei Amazon.
17 19.01.2010 15:57 Kay Löffler ist offline E-Mail an Kay Löffler senden Homepage von Kay Löffler Beiträge von Kay Löffler suchen
OJ Neuss   Zeige OJ Neuss auf Karte OJ Neuss ist männlich
Haudegen


images/avatars/avatar-52.gif

Dabei seit: 16.06.2005
Beiträge: 645
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 45 [?]
Erfahrungspunkte: 4.424.946
Nächster Level: 5.107.448

682.502 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hätte ich auch abgegeben. großes Grinsen

__________________
Dort wo die Erft den Rhein begrüßt......
18 19.01.2010 16:51 OJ Neuss ist offline E-Mail an OJ Neuss senden Homepage von OJ Neuss Beiträge von OJ Neuss suchen
Hannemann-Bad Honnef Hannemann-Bad Honnef ist weiblich
Grünschnabel


Dabei seit: 07.02.2008
Beiträge: 8
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 22 [?]
Erfahrungspunkte: 47.155
Nächster Level: 49.025

1.870 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo Liebe Kollegen! smile

Das trifft sich ja super das Ihr hier schon rumdiskutiert!

Also.... eine Frau möchte an 2 Abenden in der Woche Kaffee und kleine Snacks auf Privatgelände ( Parkplatz eines Veranstaltungszentrums ) anbieten. Sie steht sonst in Bonn auf dem Wochenmarkt, besitzt keine RGK.
Würdet Ihr eine verlangen oder aber eher Gewerbe n. § 14 GewO anmelden, das sie ja nur "da" stehen möchte und das auch für länger???



Viele Grüße aus Bad Honnef
Ilka Hannemann
19 26.01.2010 15:05 Hannemann-Bad Honnef ist offline E-Mail an Hannemann-Bad Honnef senden Beiträge von Hannemann-Bad Honnef suchen
J. Simon   Zeige J. Simon auf Karte J. Simon ist männlich
Lebende Foren Legende


Dabei seit: 01.06.2006
Beiträge: 1.548
Bundesland:
Hessen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 50 [?]
Erfahrungspunkte: 10.077.814
Nächster Level: 11.777.899

1.700.085 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo Ilka,

wenn Sie auf Dauer da steht und das für mehrere Stunden, ohne zu reisen, da verlangen wir eine Gewerbeanzeige. Es ist m.E. auch egal, ob Sie hier nur 2 oder 6 Tage steht. Ich gehe davon aus, daß die dame in einem solchen Fall eine Niederlassung im Sinne der DLR einrichtet.
Reisegewerbe habe ich in solchen Fällen bisher ausgeschlossen. Es bleibt der Dame unabhängig davon unbenommen eine RGK zu beantragen.

Viele Grüße

J. Simon
20 27.01.2010 10:21 J. Simon ist offline E-Mail an J. Simon senden Beiträge von J. Simon suchen
Seiten (2): [1] 2 nächste » Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Reisegewerbe (Titel III GewO) » RGFfreie Tätigkeiten 55a Abs.1 Nr. 9


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
3 Dateianhänge enthalten Spezialfall - sehr viele Tätigkeiten, überhaupt möglic [...] Reisegewerbe (Titel III GewO)   20.03.2024 11:15 von T.Hauptmann_KFG     Heute, 09:12 von Thomas Mischner   Views: 188
Antworten: 6
§ 15 Abs. 2 GewO - Verhinderung der Ausübung eins Gewe [...] Stehendes Gewerbe (allgemein)   27.02.2024 11:37 von Leksum     27.02.2024 12:47 von Leksum   Views: 1.569
Antworten: 4
Nutzungsänderung der Räumlichkeiten einer Schankerlaub [...] Gaststättenrecht   12.12.2023 14:35 von OrdGOII4     12.12.2023 17:01 von OrdGOII4   Views: 90.399
Antworten: 2
Gewerbeanmeldung-Tätigkeiten Stehendes Gewerbe (allgemein)   15.05.2023 09:02 von Julia     15.05.2023 10:42 von Thomas Mischner   Views: 190.575
Antworten: 1
Gaststättengesetz §2 GastG - Einreichung von Unterlagen Gaststättenrecht   23.10.2019 16:44 von Alex Land     25.04.2023 10:31 von Roesje   Views: 771.797
Antworten: 34

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 264.194 | Views gestern: 287.703 | Views gesamt: 879.944.185


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 245 | Gesamt: 0.232s | PHP: 99.57% | SQL: 0.43%