Das trifft sich ja super das Ihr hier schon rumdiskutiert!
Also.... eine Frau möchte an 2 Abenden in der Woche Kaffee und kleine Snacks auf Privatgelände ( Parkplatz eines Veranstaltungszentrums ) anbieten. Sie steht sonst in Bonn auf dem Wochenmarkt, besitzt keine RGK.
Würdet Ihr eine verlangen oder aber eher Gewerbe n. § 14 GewO anmelden, das sie ja nur "da" stehen möchte und das auch für länger???
Ist einem von Euch etwas bekannt über Verurteilungen aufgrund von kosovarischen Führerscheinen?
Bei mir möchte ein Bürger ein Handel mit Kfz ( auch Gebrauchtwagen ) anmelden hat aber eine Eintragung im Führungszeugnis aus dem Jahre 2008 ( Vorsätzliches Fahren ohne Führerschein in Tatmehrheit mit Urkundenfälschung ). Alte Eintragungen sind auch alle aus dem Bereich Führerschein und auch alle lange her.
Er sagt das das an seinem alten Führerschein aus dem Kosovo liegt. Ich habe sowas in der Art irgendwo gelesen, weiß aber nicht mehr wo.
Weiß einer von Euch da was drüber?
Viele Grüße aus dem verregneten Rheinland
Ilka Hannemann
Ich hätte mal gerne Eure Meinung zum folgenden Thema!
Bei mir fragt ein junger Mann ob er ein Gewerbe anmelden muß, wenn er einen sogenannten Sanitätsdienst ausübt. Heißt, er möchte zum Beispiel im Rahmen von Veranstaltungen ( Reitturnier, Stadtfest etc. ) seine Dienste anbieten. Er hat eine Ausbildung zum Rettungssanitäter.
§ 6 GewO spricht von ärtzlichen und anderen Heilberufen, wie soll ich das bei einen Sanitätsdienst handhaben?