Thema: Schankerlaubnis - Lärmauflagen |
|
Hallo aus Neuss,
über die Rechtsgrundlage bin ich mir natürlich nicht ganz im Klaren, da BW ja kein Landesimmissionsschutzgesetz hat.
Eindeutig ist jedoch, dass Adressat der Verfügung derjenige sein muss, der für die Emissionen verantwortlich ist. Dies ist der Veranstalter und nicht der Caterer.
Sie (bzw. die Verwaltung) kommen insofern nicht um eine gesonderte Verfügung herum. In der Tat könnte hier Ihr Bauamt vorrangig in der Verantwortung stehen.
Jürgen Schmitz
|
|
Thema: Schankerlaubnis - Lärmauflagen |
|
Hallo aus Neuss,
im Forum.
Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich meine, hier findet die
Achtzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(SportanlagenlärmschutzVO)
Anwendung, da es sich um die Einrichtung einer Sportstätte handelt.
Jürgen Schmitz
|
|
Thema: Theater und Annamarkt in Düren |
|
Der "freundliche" Herr im Bild rechts neben der Dame mit dem rostroten Kopftuch.
Bürgergespräche sehen hier übrigens genauso aus.
Jürgen Schmitz
|
|
Thema: Flohmarkt Volkstrauertag |
|
Zitat: |
Original von AK.Gewerbe2
Wie muss ich Vorgehen?? Bitte um Tipps!
|
|
Da haben wir den Tipp doch glatt vergessen. In der Praxis wird der Antragsteller angerufen, auf den stillen Feiertag hingewiesen und gemeinsam ein anderer Termin gesucht. Spätestens der Hinweis, dass sonst eine gebührenpflichtige Ablehnung erfolgen muss, schafft Gesprächsbereitschaft. Fertig.
Jürgen Schmitz
|
|
Thema: Flohmarkt Volkstrauertag |
|
Hallo aus Neuss,
das Feiertagsgesetz SH ist ja herrlich wenig konkret. Trotzdem denke ich, dass der Markt am Totensonntag nicht erlaubt ist, da an diesem Tag sogar das Versammlungsrecht eingeschränkt wird:
§ 6 SFTG(Gesetz) - Landesrecht Schleswig-Holstein
Schutz der stillen Feiertage sowie von kirchlichen Feiertagen
(1) Am Volkstrauertag und am Totensonntag (Ewigkeitssonntag) sind von 4.00 Uhr bis 24.00 Uhr über die in §§ 3 und 5 festgelegten Beschränkungen hinaus alle öffentlichen Veranstaltungen verboten, soweit sie dem ernsten Charakter des Tages nicht entsprechen. Am Karfreitag gilt das in Satz 1 genannte Verbot von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr. Das Verbot gilt auch für öffentliche Versammlungen und öffentliche Aufzüge, die nicht mit dem Gottesdienst zusammenhängen; das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit (Artikel 8 Abs. 2 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.
Jürgen Schmitz
|
|
Thema: Jetzt geht´s los: "Männerecke"! |
|
Nach mehr als zehn Jahren Beziehung
stehen Männer zuhause auf ausgefallenen Sex.
Montag: ausgefallen, Dienstag: ausgefallen, Mittwoch ausgefallen, ......
Jürgen Schmitz
|
|
Thema: RGFfreie Tätigkeiten 55a Abs.1 Nr. 9 |
|
Hallo aus Neuss,
auch ich würde hier eine Gewerbeanmeldung nach § 14 GewO verlangen.
Im Vorfeld jedoch sollte im Bauordnungsamt erfragt werden, ob diese Nutzung mit dem bestehenden Planungsrecht konform geht. Je nach Größe des Veranstaltungszentrums könnte es sogar sein, dass nur dafür ein eigener B-Plan existiert. Dieser wiederum könnte textliche Festsetzungen enthalten, die das Vorhaben ausschließen.
Wir hatten einen vergleichbaren Fall auf dem Parkplatz eines großen Baumarkts. Auf dem dortigen Parkplatz sind solche Stände durch textliche Festsetzung ausgeschlossen.
Jürgen Schmitz
|
|
Thema: Jetzt geht´s los: "Männerecke"! |
|
Eine .pps kann man nur als Zip-Datei anhängen.
Dazu die Datei mit der rechten Maustaste anklicken und "senden an...." auswählen. Dann senden an Zip-komprimierten Ordner wählen. Sollte eine Meldung bezüglich einer fehlenden Verknüpfung erscheinen, einfach ja auswählen.
Die dann entstandene Zip-Datei kann man anhängen.
Jürgen Schmitz
|
|
Thema: RGFfreie Tätigkeiten 55a Abs.1 Nr. 9 |
|
Hallo Kollege Löffler,
laut Friauf Rdnr. 140 ff. (konkret Rdnr. 142) zu § 55 GewO umfasst der Begriff Vertrieb sowohl das Feilbieten von Waren, wie auch das ambulante Aufsuchen von Bestellungen.
Grüße aus Neuss
Jürgen Schmitz
|
|
Thema: Ordnungsamtspraxis |
|
Hallo Kollege Löffler,
Chorweiler ist doch nett. Schönes Einkaufszentrum, tolles Schwimmbad, Nähe zum Fühlinger See und, und und .....
Jürgen Schmitz
|
|
Thema: Frohe Weihnachten und einen Guten Rutsch ins neue Jahr |
|
Hallo aus Neuss,
auch ich habe bis zum 25.12.2009 Bereitschaftsdienst. Ihr seid also nicht allein.
Ein frohes Weihnachtsfest und allen, die jetzt ihren Urlaub beginnen auch einen guten Rutsch.
Und sollte jemand selbst den Weihnachtsmann spielen: Nicht zu hoch fliegen!
Jürgen Schmitz
|
|
Thema: Nebengewerbe ummelden in Hauptgewerbe bzw. umgekehrt |
|
Hallo aus Neuss,
ich habe mit dem zuständigen Teamleiter bei der Bundesagentur ein persönliches Telefonat geführt und ihm eindeutig erklärt, dass es keine Rechtsgrundlage für eine Ummeldung gibt.
Die Erklärung des Antragstellers muss reichen. Hier ist Kreativität gefragt. Es muss doch reichen, wenn die BA oder ARGE einen Vordruck entwickelt, auf dem der Antragsteller erklärt, das Gewerbe nunmehr hauptberuflich auszuüben und dass ihm klar ist, dass Falschangeben diesbezüglich zur Strafanzeige wegen Leistungsmissbrauch führen werden.
Seitdem ist bei uns Ruhe.
Jürgen Schmitz
|
|
Thema: Jetzt geht´s los: "Männerecke"! |
|
Fällt mir ein:
Junger Mann: "Guten Tag Frau Fischer. Ich möchte Ihre Tochter zum Angeln abholen.
Mutter: "Aber ich heiße doch Vogel!"
Junger Mann: "Ich wollte nicht gleich mit der Tür ins Haus fallen."
|
|
Thema: Jetzt geht´s los: "Männerecke"! |
|
Zitat: |
In seinen Glanzzeiten war er in Dortmund allenfalls geduldet. |
|
Mit Lehmann seit Ihr Meister geworden. Boah, so sieht D..... Dank aus, typisch.
Wir sind mit Lehmann aufgestiegen und UEFA-Pokalsieger geworden. Wir sind dankbar!
Zum ersten mal vom Platz geflogen ist er bei gelb-schwarz.
Jürgen Schmitz
|
|
|