Forum-Gewerberecht
» RGFfreie Tätigkeiten 55a Abs.1 Nr. 9 «
danke für die antwort
[quote][i]Original von Jörg Wiesemeier[/i]
Verdammt, man sollte schon lesen
Die Nr. 9 ist m. M. nach für die sog. Rollenden Supermärkte etc. gedacht, die in der Gemeinde rumfahren. [/quote]
grundsätzlich ja, aber das wird laut kommentar grenzwertig gesehen und teilweise bei manchen behörden zugelassen.
[quote][i]Original von Jörg Wiesemeier[/i]
Deshalb gilt diese Befreiung nicht für ihren Gewerbetreibenden.
[/quote]
upps, bleibt grenzwertig
[quote][i]Original von Jörg Wiesemeier[/i]
(Habe ich die Frage jetzt verstanden?=
[/quote]
ich denke ja
mfg
Gepostet am 23.06.2009 um 19:39 von:
Benutzer: maxxis
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=36201#post36201
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