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» RGFfreie Tätigkeiten 55a Abs.1 Nr. 9 «

danke für die antwort

[quote][i]Original von Jörg Wiesemeier[/i]
Verdammt, man sollte schon lesen  Lesen  

Die Nr. 9 ist m. M. nach für die sog. Rollenden Supermärkte etc. gedacht, die in der Gemeinde rumfahren. [/quote]

grundsätzlich ja, aber das wird laut kommentar grenzwertig gesehen und teilweise bei manchen behörden zugelassen.  Kopfkratz  

[quote][i]Original von Jörg Wiesemeier[/i]

Deshalb gilt diese Befreiung nicht für ihren Gewerbetreibenden.
[/quote]

upps, bleibt grenzwertig  Kopfkratz  

[quote][i]Original von Jörg Wiesemeier[/i]
(Habe ich die Frage jetzt verstanden?=  Augen rollen  [/quote]

ich denke ja

mfg



Gepostet am 23.06.2009 um 19:39 von:
Benutzer: maxxis
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=36201#post36201


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