Forum-Gewerberecht

» RGFfreie Tätigkeiten 55a Abs.1 Nr. 9 «

vielen dank mal für die antwort

[quote][i]Original von Jörg Wiesemeier[/i]
Hej aus Hamm, maxxis und ein herzliches Willkommen im Forum.

Wenn ihr Gewerbetreibender wirklich regelmäßig jeden Samstag z. B. auf dem Flohmarkt steht, dann kann er auch ein "stehendes" Gewerbe nach § 14 GewO anmelden. Wichtig ist dabei, dass in der angemeldeten Tätigkeit dann auftaucht, dass er immer samstags auf dem Flohmarkt steht. Grundsätzlich ist das möglich.

Das wird dann als unselbstständige Zweigstelle angemeldet.[/quote]

das ist mir klar. mehr als 6 mal bzw. 6 wochen. die frage war aber eigentlich eine andere.



Gepostet am 23.06.2009 um 18:18 von:
Benutzer: maxxis
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=36198#post36198


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