Forum-Gewerberecht

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Hallo Liebe Kollegen!  smile  

Das trifft sich ja super das Ihr hier schon rumdiskutiert!

Also.... eine Frau möchte an 2 Abenden in der Woche Kaffee und kleine Snacks auf Privatgelände ( Parkplatz eines Veranstaltungszentrums ) anbieten. Sie steht sonst in Bonn auf dem Wochenmarkt, besitzt keine RGK.
Würdet Ihr eine verlangen oder aber eher Gewerbe n. § 14 GewO anmelden, das sie ja nur "da" stehen möchte und das auch für länger???

   

Viele Grüße aus Bad Honnef
Ilka Hannemann



Gepostet am 26.01.2010 um 15:05 von:
Benutzer: Hannemann-Bad Honnef
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=42944#post42944


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