Forum-Gewerberecht

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Hallo Ilka,

wenn Sie auf Dauer da steht und das für mehrere Stunden, ohne zu reisen, da verlangen wir eine Gewerbeanzeige. Es ist m.E. auch egal, ob Sie hier nur 2 oder 6 Tage steht. Ich gehe davon aus, daß die dame in einem solchen Fall eine Niederlassung im Sinne der DLR einrichtet.
Reisegewerbe habe ich in solchen Fällen bisher ausgeschlossen. Es bleibt der Dame unabhängig davon unbenommen eine RGK zu beantragen.

Viele Grüße

J. Simon



Gepostet am 27.01.2010 um 10:21 von:
Benutzer: J. Simon
Der Original-Beitrag :
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