Forum-Gewerberecht

» RGFfreie Tätigkeiten 55a Abs.1 Nr. 9 «

Hej aus Hamm, maxxis und ein herzliches Willkommen im Forum.

Wenn ihr Gewerbetreibender wirklich regelmäßig jeden Samstag z. B. auf dem Flohmarkt steht, dann kann er auch ein "stehendes" Gewerbe nach § 14 GewO anmelden. Wichtig ist dabei, dass in der angemeldeten Tätigkeit dann auftaucht, dass er immer samstags auf dem Flohmarkt steht. Grundsätzlich ist das möglich.

Das wird dann als unselbstständige Zweigstelle angemeldet.



Gepostet am 22.06.2009 um 22:19 von:
Benutzer: Jörg Wiesemeier
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=36145#post36145


Beitrags-Print by Breuer76