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» RGFfreie Tätigkeiten 55a Abs.1 Nr. 9 «
Verdammt, man sollte schon lesen
Die Nr. 9 ist m. M. nach für die sog. Rollenden Supermärkte etc. gedacht, die in der Gemeinde rumfahren.
Deshalb gilt diese Befreiung nicht für ihren Gewerbetreibenden.
(Habe ich die Frage jetzt verstanden?=
Gepostet am 23.06.2009 um 19:27 von:
Benutzer: Jörg Wiesemeier
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=36199#post36199
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