Forum-Gewerberecht

» RGFfreie Tätigkeiten 55a Abs.1 Nr. 9 «

Verdammt, man sollte schon lesen  Lesen  

Die Nr. 9 ist m. M. nach für die sog. Rollenden Supermärkte etc. gedacht, die in der Gemeinde rumfahren.

Deshalb gilt diese Befreiung nicht für ihren Gewerbetreibenden.

(Habe ich die Frage jetzt verstanden?=  Augen rollen  



Gepostet am 23.06.2009 um 19:27 von:
Benutzer: Jörg Wiesemeier
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=36199#post36199


Beitrags-Print by Breuer76