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RGK kann auch entfallen bei reisegwerblicher Tätigkeit innerhalb der Gemeinde unter 10.000 Einwohner, dann nur formlose Anzeige bei Gemeinde. Nur als Hinweis, falls der Gewerbetreibende aus der Gemeinde kommt und diese keine 10.000 Einwoner haben sollte.

Ansonsten RGK oder § 14 GewO!!

Gruß J. Simon



Gepostet am 11.11.2009 um 11:20 von:
Benutzer: J. Simon
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=40054#post40054


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