| Forum-Gewerberecht wird Ihnen zur Verfügung gestellt von TIGRIS-SOFTWARE |
|
Marktfestetzung; Auflage zum Parken |
Reichl
Grünschnabel
Dabei seit: 04.07.2007
Beiträge: 8
Bundesland:
Baden-Württemberg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Landkreis
Level: 18 [?]
Erfahrungspunkte: 14.294
Nächster Level: 17.484
 |
|
| Marktfestetzung; Auflage zum Parken |
|
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich einer Marktfestsetzung: Im Frühjahr und Herbst findet in einem Ortsteil immer ein Kunsthandwerkermarkt statt. Dieser wird als Markt gem. § 69 GewO festgesetzt. Bei dieser Veranstaltung kam es in letzter Zeit vermehrt zu Problemen in der Art, dass die Besucher die angrenzenden Straßen so zugeparkt haben, dass für die Anwohner und für die Rettungskräfte so gut wie kein Durchkommen mehr war. Jetzt kam die Frage auf, wie man zukünftig dieses Problem lösen soll. In Betracht kommt zum Beispiel die weitere Ausweisung von Parkplätzen oder die Einrichtung eines Ordnungsdienstes durch den Veranstalter.
Meine Frage ist nun, ob ich als Gewerbebehörde, welche den Markt festsetzt, diesbezügliche Auflagen in die Marktfestsetzung aufnehmen muss oder ob dies allein Sache der Straßenverkehrsbehörde ist.
Danke für eure Rückmeldungen.
|
|
1
20.01.2011 08:54 |
|
|
|
|
TIGRIS-Werbung
|
|
|
|
m.schiller
Haudegen
  

Dabei seit: 06.01.2010
Beiträge: 694
Bundesland:
Niedersachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 34 [?]
Erfahrungspunkte: 603.464
Nächster Level: 677.567
 |
|
Für sämtliche Veranstaltungen, also auch die von mir festgesetzten, muss der Veranstalter bei der Straßenverkehrsbehörde (jedes Jahr erneut) einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 29 Abs. 2 StVO für die übermäßige Benutzung öffentlicher Straßen stellen. Die von dir geschilderten Probleme würden somit in den Folgejahren in dieser Genehmigung geregelt.
__________________ Auch wenn alle einer Meinung sind, können alle Unrecht haben. - Bertrand Russel
|
|
2
20.01.2011 09:32 |
|
|
Solon
|
|
|
|
Stefanie Wolf

Eroberer
  
Dabei seit: 19.04.2010
Beiträge: 70
Bundesland:
Sachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 23 [?]
Erfahrungspunkte: 53.647
Nächster Level: 62.494
 |
|
Hallo liebe Kollegen,
ich persönlich nehme unabhängig von Genehmigungen der Straßenverkehrsbehörde, Auflagen, bei denen ich denke, dass ohne diese Probleme entstehen könnten, mit in meinen Festsetzungsbescheid auf, egal welche Auflagen. Besser zu viel als zu wenig.
__________________ Stefanie Wolf
|
|
3
20.01.2011 10:54 |
|
|
*knecht*

Eroberer
  
Dabei seit: 17.06.2010
Beiträge: 63
Bundesland:
Baden-Württemberg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Landkreis
Level: 22 [?]
Erfahrungspunkte: 44.565
Nächster Level: 49.025
 |
|
| Zitat: |
Original von Stefanie Wolf
Hallo liebe Kollegen,
ich persönlich nehme unabhängig von Genehmigungen der Straßenverkehrsbehörde, Auflagen, bei denen ich denke, dass ohne diese Probleme entstehen könnten, mit in meinen Festsetzungsbescheid auf, egal welche Auflagen. Besser zu viel als zu wenig. |
|
Überwachst du diese dann auch?
|
|
4
20.01.2011 13:36 |
|
|
Stefanie Wolf

Eroberer
  
Dabei seit: 19.04.2010
Beiträge: 70
Bundesland:
Sachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 23 [?]
Erfahrungspunkte: 53.647
Nächster Level: 62.494
 |
|
Naja wir als Gewerbeamt schauen mal über den Markt oder die Veranstaltung wenn er festgesetz ist. Bisher haben wir alles soweit im Voraus mit dem Veranstalter geklärt, damit wir auch sicherstellen konnten, dass dieser für einen reibungslosen Ablauf sorgt. Bisher gab es diesbezüglich keinerlei Beschwerden. Da die einzelnen Behörden ja vor Erteilung der Marktfestsetzung angehört werden, teilen diese uns dann oft auch Rechtslagen mit, mit der Bitte, diese in den Marktfestsetzungsbescheid als Auflage mit aufzunehmen. Dann bekommen diese Behörden nach Erteilen des Festsetzungsbescheides eine Mitteilung über die Festsetzung. Die einzelnen Ämter sind dann dafür verantwortlich, ihre zuständigen Aufgaben zu kontrollieren. Ob diese das dann auch so handhaben, kann ich persönlich nicht beurteilen.
__________________ Stefanie Wolf
|
|
5
21.01.2011 07:52 |
|
|
|
| Berechtigungen
|
| Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist An.
Smilies sind An.
[IMG] Code ist An.
Icons sind An.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 74.271 | Views gestern: 77.217 | Views gesamt: 60.830.423
Impressum
 CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|