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Naja wir als Gewerbeamt schauen mal über den Markt oder die Veranstaltung wenn er festgesetz ist. Bisher haben wir alles soweit im Voraus mit dem Veranstalter geklärt, damit wir auch sicherstellen konnten, dass dieser für einen reibungslosen Ablauf sorgt. Bisher gab es diesbezüglich keinerlei Beschwerden. Da die einzelnen Behörden ja vor Erteilung der Marktfestsetzung angehört werden, teilen diese uns dann oft auch Rechtslagen mit, mit der Bitte, diese in den Marktfestsetzungsbescheid als Auflage mit aufzunehmen. Dann bekommen diese Behörden nach Erteilen des Festsetzungsbescheides eine Mitteilung über die Festsetzung. Die einzelnen Ämter sind dann dafür verantwortlich, ihre zuständigen Aufgaben zu kontrollieren. Ob diese das dann auch so handhaben, kann ich persönlich nicht beurteilen.



Gepostet am 21.01.2011 um 07:52 von:
Benutzer: Stefanie Wolf
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