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Hallöle,

im Rahmen unserer Anhörungen (Antrag auf Marktestsetzung) an verschiedene Behörden (Arbeitsschutz, Lebensmittelüberwachung, Bauamt, ...) werden uns recht ausführliche, fachspezifische Stellungnahmen zugearbeitet. Diese haben wir bisher auch 1:1 als Auflagen in unsere Marktfestsetzungen übernommen.
Nunmehr hat es beim letzten großen Fest einige lebensmittelrechtliche Probleme gegeben (Kontrolle durch Lebensmittelkontrolleure erfolgt). Betreffende Behörde teilte uns daraufhin mit, dass wir als Erlaubnisbehörde auch für die Einhaltung aller erteilten Auflagen verantwortlich gewesen wären.
Nun sind wir aber rein fachlich überhaupt nicht in der Lage, alle fachspezifische Auflagen kontrollieren zu können.

Ich bin daher geneigt, den Erlaubnisbescheid künftig so zu verfassen, dass all die Zuarbeiten nicht mehr als Auflagen definiert sondern lediglich als Hinweise ausgewiesen werden, zumal dies sowieso gesetzliche Vorschriften sind und somit einer zusätzlichen Beauflagen nicht bedürfen. Die beteiligten Fachbehörden erhalten den Festsetzungsbescheid eh zur Kenntnis und können entsprechend ihren spezialgesetzlichen Möglichkeiten bei Zuwiderhandlungen in eigener Zuständigkeit einschreiten.

Wie wird das bei euch praktiziert??

Freundliche Grüße
K.K.



Gepostet am 08.10.2013 um 11:25 von:
Benutzer: karin koch
Der Original-Beitrag :
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