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Bei uns kontrollieren die Lebensmittelkontrolleure Märkte auf eigene Rechnung. Und wie soll das überhaupt gehen?: Man nimmt lebensmittelrechtliche Auflagen, die die Maktteilnehmer B, C, D usw. beachten müssen in einen Bescheid auf, der gegenüber dem Marktveranstalter A erlassen wird?!

Ich stelle immer Mal wieder fest, dass Kolleginnen und Kollegen, die eine Fachausbildung als Lebensmittelkontrolleur oder Bauingenieur (Bauaufsicht) haben, mitunter ein paar kleine Defizite im allgemeinen Verwaltungsrecht haben.

Damit das klar ist: Bauaufsicht und Vet.-amt können Verbotsverfügungen erlassen (Nutzungsverbot) und Fehlverhalten mit Geldbußen belegen.

Bei marktfestsetzungen sind m. E. nur Auflagen angezeigt, die von der Bauaufsicht, weil die VersammlungsstättenVO nicht Anwendung findet, nicht so direkt selbst erlassen werden können.

Gruß

Frank Schuster



Gepostet am 08.10.2013 um 16:00 von:
Benutzer: Civil Servant
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