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Hallo liebe Kollegen,

ich persönlich nehme unabhängig von Genehmigungen der Straßenverkehrsbehörde, Auflagen, bei denen ich denke, dass ohne diese Probleme entstehen könnten, mit in meinen Festsetzungsbescheid auf, egal welche Auflagen. Besser zu viel als zu wenig.



Gepostet am 20.01.2011 um 10:54 von:
Benutzer: Stefanie Wolf
Der Original-Beitrag :
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