Forum-Gewerberecht

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als Kreis-Gewerbeamt, dass die Fachaufsicht über 22 Städte und Gemeinden hat, ist uns schon vor Jahren aufgefallen, dass die kommunalen Ordnungsämter völlig unkritisch Nebenbestimmungen in Marktfeststetzungen und Gaststättenerlaubnisse (vor 2012) aufgenommen haben, obwohl die Rechtsgrundlagen dafür überhaupt nicht im Gewerbe- bzw. Gaststättenrecht zu suchen waren.

Das ist aber falsch und war auch immer schon falsch!!!

... denn die Fachbehörden verfügen alle über eigene Rechtsgrundlagen solche Dinge anzuordnen und durchzusetzen. Marktfestsetzungen und Gaststättenkonzessionen oder auch Spielhallenerlaubnisse sind garade [B]keine [/B] Verwaltungsakte mit Konzentrationswirkungen, die Erlaubnisse nach anderen Rechtsbereichen mit umfassen.

Das Vet.-amt soll sich Mal schön selbst um die Sachen kümmern.

Gruß aus Mittelhessen
   
Frank Schuster



Gepostet am 08.10.2013 um 12:10 von:
Benutzer: Civil Servant
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