Forum-Gewerberecht
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Was soll der Ordnungsdienst durch den Veranstalter denn ordnen?
Er hat nuir "Jedermanns"-Rechte.
Kein "Hausrecht" über öffentliche Straßen.
Gepostet am 05.06.2013 um 12:35 von:
Benutzer: wyhlmaus50
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=82931#post82931
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