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» Marktfestetzung; Auflage zum Parken «

Hallo Civil Servant und Frau Koch, bin ganz bei euch.

Die Fachbehörde sind zwar zu hören, aber deren Anordnungen müssen sie selbst treffen bzw. erlassen, wenn es nicht durch Gesetz schon sowieso geregelt ist.

Gleiches gilt m.E. im Ausgangsfall mit den Parkplätzen, dafür gibt es bau- und verkehrsrechtliche Bestimmungen.

Und wenn die Situation aus dem Ruder läuft, dann ist die Zuständigkeit bei der örtlichen Ordnungsbehörde zuerst zu suchen, nicht beim gewerbeamt als Festsetzungsbehörde (auch wenn die in Person oft gleich sind).

Ich bin jedoch nicht gehindert auf die gesetzlichen Anforderungen der anderen Behörden [U]hinzuweisen.[/U]

VG J. Simon



Gepostet am 09.10.2013 um 12:53 von:
Benutzer: J. Simon
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