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Autor Beitrag
Thema: Ausschankerlaubnis als Essenslieferdienst?
Civil Servant

Antworten: 1
Hits: 93
Gestern, 13:25 Forum: Gaststättenrecht




zunächst ist die Frage zu stellen, auf welcher Rechtsgrundlage die "Ausschankerlaubnis" beruht. Gemeint ist sicher eine Gaststättenerlaubnis oder auch eine Gestattung. Soweit ich weiß, gilt in Bayern das GastG-Bund fort.

Demnach muss man schauen, ob eine Gaststätte überhaupt gegeben ist. Das ist eine Örtlichkei,t an der Getränke und/oder zubereitete Speisen zum sofortigen Verzehr an Ort und Stelle verabreicht werden. Das ist erkennbar an der eigentlichen Betriebsstätte nicht der Fall.

Stellt sich die Frage, ob am Ort der Leistungserbringung so etwas vorliegen könnte. Dass der Haustürbereich der Kunden zur Gastsätte im rechtlichen Sinne mutieren könnte, ist sicherlich abwegig.

Gaststättenrecht spielt erst dann wieder ein Rolle, wenn so ein Essenslieferdienst z. B. in einem Saal eine große Zahl an Gästen bewirtet und mit den Gästen einzeln abrechnet.

Eine Anregung für die Zukunft: Bitte solche Rechtsfragen im geschlossenen Forenbereich stellen.

Beste Grüße

CS
Thema: rückwirkende Abmeldung nach Tod des Gewerbetreibenden?
Civil Servant

Antworten: 15
Hits: 955
Gestern, 08:05 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Moinsen,

die Gewerbemeldung berührt zivilrechtliche Ansprüche nicht.

Folge: Die Forderung kann natürlich geltend gemacht werden.

Ich kenn den Reflex, dass wir Gewerberechtler gerne mal Rechtsbereiche miteinander vermischen, die nichts miteinander zu tun haben oder schlicht getrennt voneinander betrachtet werden müssen. Davon sollte man sich lösen.

Beste Grüße

CS
Thema: rückwirkende Abmeldung nach Tod des Gewerbetreibenden?
Civil Servant

Antworten: 15
Hits: 955
15.03.2024 14:53 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


... Gewerbe abwickeln: Da kommt es wieder auf den Einzelfall an. Wenn nur alle Vermögenswerte des Unternehmens liquidiert werden, würde ich das schon nicht mehr als Gewerbeausübung einstufen. Es wäre bloße Abwicklung. Gewerbeausübung würde voraussetzen, dass weiter Waren oder Leistungen für Dritte angeboten werden. Dann aber müsste der Erbe als neuer Gewerbetreibender mit Betriebsbeginn anmelden.
Thema: rückwirkende Abmeldung nach Tod des Gewerbetreibenden?
Civil Servant

Antworten: 15
Hits: 955
14.03.2024 15:31 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Ich denke, dass das aber die Thematik Gewerbemeldung gar nicht berührt. Eine Witwe, die das Gewerbe des verstorbenen Ehemannes fortführt muss anmelden.

Eine tote Person kann kein Gewerbe mehr ausüben. Da sind wir uns einig.

Was übergehen kann ist die Betriebsstätte, etwaiges Betriebsvermögen. Bisheriges Personal kann weiterbeschäftigt werden usw. Alles irgendwie möglich, lässt aber die Frage ob, wann, wie durch wen ab- und angemeldet werden muss, m. E. unberührt.
Thema: rückwirkende Abmeldung nach Tod des Gewerbetreibenden?
Civil Servant

Antworten: 15
Hits: 955
14.03.2024 13:51 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


,

das zuletzt skizzierte Ergebnis ist sicherlich vertretbar.

Aber so etwas wie eine "Gewerberechtsnachfolge" gibt es m. E. nicht. Von daher meine ich, dass im Todesfall problemlos v. A. w abgemeldet werden kann, vielleicht sogra muss. Eine Abmeldepflicht für Hinterbliebene existiert meiner Meinung nach in Folge dessen auch nicht.

Die Gewerbeausübung schein mir eine höchtspersönliche Angelegenheit zu sein, in die - soweit es um ein Einzelunternehmen geht - keine andere Person "hineinschlüpfen" kann.

Nur mal so ein Gedanke ...


CS
Thema: Umwandlung Einzelunternehmen in eine GbR
Civil Servant

Antworten: 33
Hits: 154.274
11.03.2024 07:25 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


... binden aber die Vollzugsbehörden und die VV basiert auf den Festlegungen aller 16 Landes- und des Bundeswirtschaftsministeriums.

Einmal davon abgesehen: Wer sagt eigentlich, dass das Gewerberecht als spezielles Verwaltungsrecht, in Definitionsfragen Zivilrecht 1:1 übernehmen muss?

Es ist keineswegs untypisch, dass der gleiche Begriff aus dem Blickwinkel unterschiedlicher Gesetze auch unterschiedlich definiert wird und daher nicht (vollständig) deckungsgleich ist.
Thema: Umwandlung Einzelunternehmen in eine GbR
Civil Servant

Antworten: 33
Hits: 154.274
07.03.2024 11:42 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)




tatsächlich ist die Rechtsfähigkeit von Personengesellschaften gewerberechtlich unverändert nicht anerkannt, was man (mit guten Gründen) für antiquiert halten kann. Daraus folgt allerdings bisher, dass immer die persönlich haftenden Gesellschafter anzeigepflichtig sind.

Beispiel:
Tut sich ein bisher alleine tätiger Gewerbetreibender mit einer zweiten Person zusammen, so dass eine GbR entsteht, löst das für den Erstgenannten keine Meldepflichten aus. Bestenfalls kann die Behörde in die Meldung den Hinweis auf eine jetzt bestehende GbR aufnehmen. Nur der später hinzukommende Gesellschafter wäre anzeigepflichtig.

Nachzulesen ist das in der Verwaltungsvorschrift zum Vollzug des § 14 GewO.

Zivilrecht und Gewerberecht fallen an dieser Stelle tatsächlich (noch) auseinander.


CS
Thema: § 15 Abs. 2 GewO - Verhinderung der Ausübung eins Gewebes nach dem ProstSchG
Civil Servant

Antworten: 4
Hits: 953
27.02.2024 12:40 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)




bei und in Hessen sind für den Vollzug des § 15 Abs. 2 GewO die Behörden zuständigt, die auch für die Erlaubniserteilung zuständig sind.

Das würde ich erst einmal prüfen.

Weiterhin kommt m. E. eine Betriebsuntersagung nur dann in Betracht, wenn die Erteilung der in Frage stehenden Erlaubnis eher nicht zu erwarten ist. Das kann jetzt schon die erkennbar fehlende Zuverlässigkeit sein. Das kann aber auch sein, weil das Objekt nicht baugenehmigungsfähig ist. Ist das verbindlich gerklärt?

Außerdem wäre wichtig, dass der Sachverhalt sauber aufgeklärt ist. Wie sicher ist denn die Postitutionsausübung dort nachgewiesen?

Interessant auch die Frage: Hat die KV bereits ein Owi-Verf. durchgeführt und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Noch etwas zum Abschluss: Solche Fragen stellt man am besten im geschlossenen Forenbereich.

Beste Grüße

CS
Thema: Führungszeugnis und GZR von Amts wegen
Civil Servant

Antworten: 11
Hits: 1.159
20.02.2024 14:52 Forum: Gewerberecht




wir in Hessen haben für den geschilderten Fall eine Fixgebühr von 77,50 € in der Verwaltungskostenordnung stehen.

Vielleicht gibt es eine analoge Regelung bei Euch.

Beste Grüße

CS
Thema: Betreiben einer Photovoltaikanlage
Civil Servant

Antworten: 152
Hits: 1.944.240
09.02.2024 11:57 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Zitat:
Original von H. Allgaier

Nach Auffassung des BLA stellt der Betrieb einer Photovoltaikanlage auf dem Dach eines selbstgenutzten Gebäudes grundsätzlich keine gewerberechtlich relevante Tätigkeit dar, da es u.a. an einer gewissen Intensität des Gewinnstrebens fehlt. Entsprechend muss dann keine Gewerbeanzeige erfolgen.

Bei der Errichtung von Photovoltaikanlagen z.B. auf eigenen, betrieblich genutzten Gebäuden (z.B. bei großen landwirtschaftlichen Betrieben) könnte jedoch eine Gewerbeanzeige erforderlich sein. Dies sei z.B. dann der Fall, wenn eine wertende Gesamtbetrachtung ergibt, dass „die Gewinnerwartungen aus der Stromerzeugung gegenüber denen aus dem Geschäftsbetrieb von eigenständiger Bedeutung sind.“




meiner Meinung nach greift der BLA mit seiner rein auf die Gewinnerzielung ausgerichteten Betrachtung zu kurz.

Grund:
Beim Photovoltaikanlagenbetrieb wird kein Personal beschäftigt, es gibt kein Konkurrenzverhältnis, es wird nicht geworben, die Tätigkeit ist nach außen kaum wahrnehmbar. Eine Reihe von Merkmalen, die einen Gewerbetrieb ausmachen, fallen im Fall der Photovoltaik komplett weg. Auch und insbesondere das führt m. E. dazu, dass man da nicht von einem Gewerbe i. S. d. GewO sprechen kann.

Da nur auf das Geld zu schauen ist nicht zielführend. Andernfalls müsste ich auch Anleger mit einem dicken (und erfolgreich geführten) Wertpapierdepot als Gewerbetreibende einstufen.

Schönes Wochenende!

CS
Thema: Gaststättenerlaubnis Catering-Firma
Civil Servant

Antworten: 2
Hits: 45.699
14.12.2023 13:14 Forum: Gaststättenrecht




nun, die Küche wird ja nun gewerblich genutzt. Ob das baurechtlich Folgen hat, müsste man den Kolleg*innen der Bauaufsicht überlassen.

Gaststätten im Sinne aller Gaststättengesetze liegen nur vor, bei "Verzehr an Ort und Stelle". Das TBM ist hier nicht erfüllt, daher keine Gaststätte.

Lebensmittelrecht bleibt davon natürlich unberührt. Mit dem Veterinäramt muss der Gewerbetreibende auf jeden Fall seinen Frieden machen.

Beste Grüße

CS
Thema: Umwandlung Einzelunternehmen in eine GbR
Civil Servant

Antworten: 33
Hits: 154.274
14.12.2023 12:39 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)




zunächst würde ich klären, ob alle ihre komplettes Gewerbe zusammenlegen, denn es kann ja auch sein, dass bestimmte Teile davon eigenständig weitergeführt werden.

Unterstellt, dass komplett zusammengelegt wird ist keine Meldung erforderlich, denn alle Gesellschafter der GbR, deren Rechtsfähigkeit gewerberechtlich ja unverändert nicht anerkannt ist und die deswegen einzeln anmelden müssen, sind ja schon angemeldet.

Es steht nur noch die Überleggung im Raum, ob in Form einer Korrekur der Hinweis in die einzelnen Anbmeldungen aufgenommen werden sollte, dass die Tätigkeit "in GbR zusammen mit ... " fortgeführt wird.

Beste Grüße

CS
Thema: Anmeldung einer KG in Gründung
Civil Servant

Antworten: 23
Hits: 244.117
06.11.2023 14:20 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Sobald die (Geschäftsführung-) GmbH als Komplementärin (persönlich haftende Gesellschafterin) der KG im HR eingetragen wird.
Thema: Namensänderung GmbH & Co. KG zu SE & Co. KG
Civil Servant

Antworten: 5
Hits: 75.316
12.10.2023 15:34 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hui, jetzt erst fällt mir auf: Ihr erster Beitrag in diesem Forum insofern:

Willkommen in dieser illustren Runde!
Thema: Namensänderung GmbH & Co. KG zu SE & Co. KG
Civil Servant

Antworten: 5
Hits: 75.316
12.10.2023 15:33 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)




der GF/Vorstand liegt richtig, wenn er ausführt, es handele sich unverändert um eine KG. Bisher war in der KG eine GmbH der persönlich haftende Gesellschafter und neu ist es ein SE.

Nun ist es aber so, dass Personengesellschaften gewerberechtlich als nicht rechtsfähig anerkannt sind. Folge: Die persönlich haftenden Gesellschafter sind die Gewerbetreibenden und müssen anmelden.

Im vorliegenden Fall stellt sich jetzt die Frage, ob die frühere Komplementär-GmbH in eine SE umgewandelt wurde. Wenn beide die gleiche HR-Nr. aufweisen ist das der Fall. Dann ließe sich über die noch recht neue Pflicht bei Namensänderungen eine Ummeldung tätigen zu müssen, eine Ummeldung begründen.

Ist die SE aber eine andere Firma, ändert sich der Gewerbetreibende mit der Folge, das ab- und wieder anzumelden ist.

Beste Grüße

Frank Schuster
Thema: Grenzen des Verwalten eigenen Vermögens
Civil Servant

Antworten: 4
Hits: 183.225
11.10.2023 10:15 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


,

wer Fondsanteile besitzt, ist klassischer Sparer oder Anleger, selbst wenn es sich um einen geschlossenen Fonds handelt. Da wären die GbR-Gesellschafter Kommanditisten oder in einer ähnliche Rolle.

Ohne weitere Informationen würde ich deswegen von gewerberechtlicher Irrelevanz ausgehen.

Ich würde mir das Vertragswerk zeigen lassen. Daraus ergibt sich ja, in welche Rechtsform die Beteiligung gekleidet ist.

Beste Grüße
Thema: Gewerbe Montuerswohnung ?
Civil Servant

Antworten: 5
Hits: 115.011
15.09.2023 11:14 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)




ich habe da ein Verständnisproblem. Ich halte die Ausführungen des Kollegen Binder für korrekt und auch nicht im Lichte des verlinkten Postings für falsch.

Für den Fall, dass es um die steuerliche Kleinunternehmerregelung geht:
Die behandelt doch nur und ausschließlich die Frage, ab welcher Umsatzhöhe Umsatzsteuerpflicht zwingend besteht. Das halte auch ich gewerberechtlich für irrelevant. Nicht ganz umsonst ist ja in den Gewerbemeldeformularen ankreuzbar gewesen: Nebengewerbe, was ja schon kleine Umsätze und kleine oder keine keine Gewinne (aber natürlich Gewinnerzielungsabsicht) nahe legt.

Beste Grüße

CS
Thema: Gesetz zur Regelung des Sicherheitsgewerbes > Sicherheitsgewerbegesetz (SiGG)
Civil Servant

Antworten: 17
Hits: 231.220
07.09.2023 16:39 Forum: Bewachungsgewerbe


Ich glaube das stimmt. Securitas hat ein bisschen außen vor gelassen, dass sich ja die Wachperson jetzt selbst kümmern muss und der Erlaubnis bedarf. Es soll sich ja doch Bedeutendes ändern.
Thema: Gesetz zur Regelung des Sicherheitsgewerbes > Sicherheitsgewerbegesetz (SiGG)
Civil Servant

Antworten: 17
Hits: 231.220
07.09.2023 16:23 Forum: Bewachungsgewerbe


Dem kann ich beipflichten.

Wir hatten eine (kleine) Kommune in Südhessen. Die war für den Betriebssitz eines sehr großen Bewachungsunternehmens zuständig. Als wir dort anfragten, ob bestimmte Wachpersonen zuverlässigkeitsüberprüft worden seien, war die Antwort: Das habe man aufgegeben.

Man hatte im Rathaus nicht die Phantasie, dass man mit der massenhaft zu erzielenden Gebühr eine Vollzeitstelle nur für § 34a hätte finanzieren können und eigentlich auch müssen.

Solche Vorfälle hat unser WiMi dann wohl bewogen, den Kreisen mehr zuzutrauen und diesen das Bewachungsgewerbe zu übertragen.
Thema: UG zur GmbH
Civil Servant

Antworten: 21
Hits: 119.017
07.09.2023 15:26 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Zitat:
Original von Ludwig
Und was ist eine "richtige" Namensänderung?


Jede Namensänderung mit Ausnahme der Änderung der Bezeichnung der Rechtsform.

Ich will ja auch, dass das Register korrekt ist, nur muss das im vorliegenden Beispielfall m. E. nicht zwingend durch eine Bringschuld der gewerbetreibenden Firma aufgefangen werden.
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