Forum-Gewerberecht

» Marktfestetzung; Auflage zum Parken «

Der Veranstalter hat keine Weisungsbefugnis auf öffentlichen Strassen. Daher kommt nur die Anordnung eines zeitlich befristeten Halteverbots (evtl. einseitigen) für einen bestimmten Bereich in Frage.

Ggf. wäre zu prüfen, ob die Kosten dafür dem Veranstalter auferlegt werden können.

Die einzige Möglichkeit des Veranstalters wäre auf Grund des Hausrechts den Zutritt zu verweigern. Ein aussichtloses Unterfangen.



Gepostet am 07.10.2013 um 13:02 von:
Benutzer: Frostkater
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