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» Marktfestetzung; Auflage zum Parken «

Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich einer Marktfestsetzung: Im Frühjahr und Herbst findet in einem Ortsteil immer ein Kunsthandwerkermarkt statt. Dieser wird als Markt gem. § 69 GewO festgesetzt. Bei dieser Veranstaltung kam es in letzter Zeit vermehrt zu Problemen in der Art, dass die Besucher die angrenzenden Straßen so zugeparkt haben, dass für die Anwohner und für die Rettungskräfte so gut wie kein Durchkommen mehr war. Jetzt kam die Frage auf, wie man zukünftig dieses Problem lösen soll. In Betracht kommt zum Beispiel die weitere Ausweisung von Parkplätzen oder die Einrichtung eines Ordnungsdienstes durch den Veranstalter.
Meine Frage ist nun, ob ich als Gewerbebehörde, welche den Markt festsetzt, diesbezügliche Auflagen in die Marktfestsetzung aufnehmen muss oder ob dies allein Sache der Straßenverkehrsbehörde ist.

Danke für eure Rückmeldungen.



Gepostet am 20.01.2011 um 08:54 von:
Benutzer: Reichl
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