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Hallo aus Helmstedt,

mal ein ganz anderer Ansatz, den wir hier vor einigen Jahren mal gedanklich angefangen haben.

Wie wäre es denn, wenn für die Fläche, auf der der Markt durchgeführt werden soll, eine bestimmte baurechtliche Nutzung (z.B. als Parkplatz eines Supermarktes) bestehen würde, die eine Nutzung als Marktfläche ja gar nicht zuließe. Dann nämlich müsste ggfls. eine Baugenehmigung für diesen Markt erteilt werden, die dann wiederum baurechtliche Belange, wie z.B. die [U]Schaffung [/U]!!!! von Einstellplätze für die Besucher abverlangen könnte??

Allerdings sollte man bei diesem Ansatz bedenken, dass möglichweise der Markt dann nicht stattfinden könnte.

Mit Grüßen aus Helmstedt.



Gepostet am 08.10.2013 um 09:42 von:
Benutzer: Delius
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