Sperrzeit in Spielhallen |
Thomas Mischner
Moderator
Dabei seit: 04.08.2005
Beiträge: 1.712
Bundesland:
Sachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Landkreis
Level: 50 [?]
Erfahrungspunkte: 11.712.040
Nächster Level: 11.777.899
|
|
Zitat: |
Original von Michi344
erst einmal das original von Herrn Mischner, welches glatt gelogen sein dürfte.
|
|
Dazu nur so viel:
Wie unschwer erkennbar ist, habe ich den Beitrag am 16.02.2007 verfasst.
Und ich habe für „unseren Landkreis“ gesprochen. Das ist der ehemalige Landkreis Kamenz. Die Aussage bezog sich also weder auf die zum damaligen Zeitpunkt kreisfreie Stadt Hoyerswerda, noch auf die Stadt Dresden, die zu keiner Zeit zum Landkreis Kamenz gehörte (im Übrigen schrieb ich auch: „In Großstädten mag es freilich anders aussehen“).
Auch in Spielhallen der Stadt Kamenz gab es bis dahin keine Sperrzeitverkürzungen.
Unterschiedlicher Meinung zu sein ist eine Sache, Andere öffentlich der Lüge zu bezichtigen eine andere.
|
|
21
23.09.2011 16:34 |
|
|
|
Solon
|
|
|
|
Michi344
Doppel-As
Dabei seit: 14.07.2010
Beiträge: 106
Bundesland:
Brandenburg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/
Spielhallenbetreiber
Level: 33 [?]
Erfahrungspunkte: 533.834
Nächster Level: 555.345
|
|
Oh Herr Mischner das mit dem Datum ist mir doch glatt durch die Lappen gegangen, gut wenn man Fehler macht, muss man sich auch entschuldigen., was ich hiermit in aller Öffentlichkeit mache.
Da werde ich nächste Woche aber noch einmal bei den Spielstätten der Stadt Kamenz recherchieren, ob Sie zum damaligen Zeitpunkt schon Ihre Sperrzeitverkürzung hatten, einige der Spielstätten in Kamenz, gab es ja schon vor dem Jahr 2007.
Ich werde mich dann diesbezüglich noch einmal melden.
Fakt ist aber auch, das es in der Stadt Kamenz Spielstätten mit einer Sperrzeitverkürzung gibt, ob nun vor dem Jahr 2007, werde ich abklären, darunter befindet sich auch eine Spielstätte direkt im Zentrum, am Markt.
Wie gaben Sie in Ihrer Ablehnung an,
"öffentliches Bedüfnis oder besondere örtliche Verhältnisse"
-> örtliche Verhältnisse definierten Sie mit Vergnügungsvierteln oder Gewerbegebiete, kann ich beides am Marktplatz in Kamenz nicht erkennen, ebenso auch kein öffentliches Bedürfnis.
Anscheinend ticken die Uhren bei Ihnen in Kamenz anders, als in HOY, es gibt keine Spielsucht, bzw. die Spielsucht muss nicht begrenzt werden, weil alle schon süchtig sind, bei den Öffnungszeiten.
Amtsschimmel:
Amtsschimmel ist ein kritischer Ausdruck für ein Übermaß an Bürokratie.
siehe Wikipedia !
Im übrigen hatte ich seinerzeit im letzten Jahr im Oktober Ihrem Dezernenten eine Liste mit gravierenden Mängeln gegeben. Da kann ich dann nächste Woche gleich noch einmal nachschauen, ob man sich der Probleme angenommen hat, zumal eine dieser Spielstätten so gar nicht genehmigungsfähig gewesen wäre.
HOFFE SIE HABEN SICH AUCH DEN REST AUS DEM ERSTEN BEITRAG SO GENAU DURCH GELESEN, VIELLEICHT ERWACHEN DANN DIE AMTSSTUBEN LANGSAM MAL.
Zitat:
Wer mit Menschen spielt, sollte sie nicht unterschätzen,
denn,
wer den Teufel in ihnen weckt,
sollte das Feuer beherrschen oder er wird sich verbrennen !
__________________
Wer Rechtschreibfehler findet darf Sie behalten.
Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert, zum letzten Mal von Michi344: 23.09.2011 20:22.
|
|
22
23.09.2011 20:01 |
|
|
Solon
|
|
|
|
LKKS
Kaiser
Dabei seit: 19.10.2007
Beiträge: 1.299
Bundesland:
Hessen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Landkreis
Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 7.839.919
Nächster Level: 8.476.240
|
|
Zitat: |
nichts gegen eine Sperrzeit ab 02:00 Uhr, aber 23:00 Uhr ist doch ein bissel zeitig, oder ? |
|
Wer lesen kann ist klar im Vorteil.
Wenn ich eine Sperrzeit von 02:00 bis 11:00 Uhr schreibe, dann frage ich mich wie jemand dann auf 23:00 Uhr kommen kann.
In dieser unserer Republik gbt es nur eine Uhrzeit die mit 11:00 Uhr beschrieben wird:
Das ist die, welche vormittags zwischen 10:00 und 12:00 Uhr liegt.
Die von Ihnen erwähnte Uhrzeit 23:00 Uhr liegt allerdings in der Nacht.
|
|
23
25.09.2011 19:55 |
|
|
LKKS
Kaiser
Dabei seit: 19.10.2007
Beiträge: 1.299
Bundesland:
Hessen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Landkreis
Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 7.839.919
Nächster Level: 8.476.240
|
|
Nun,
da die Festlegung der Sperrzeiten durch Landesrecht bzw. sogar wie in Hessen durch Kommunalrecht geregelt wird, dürfte mit der Begründung des HessVGH, so sie sich eine Behörde zu Eigen macht, auch eine Verkürzung auf 23:00 Uhr zu rechtfertigen sein. Das hängt von den jeweiligen örtlichen verhältnissen, der politischen Zielrichtung und letztlich vom Durchsetzungswillen der örtlichen Behörden ab.
Der Hess.VGH hat zumindest eine mögliche Argumentationskette vorgegeben, welche auch unter Berücksichtigung der Koheränz im deutschen Glücksspielrecht eine restriktive Vorgehensweise gegen das gewerbliche Glücksspiel erlaubt.
Der Hof argumentiert zum Einen mit der "explosionsartig ansteigenden Zahl der Geldspielgeräte im Bereich der Beklagten allein im Jahr 2011 um 20%" und mit der "extrem angestiegenen Zahl der Beratungen für Spielsuchtgefährdete von 135% im Vergleich der Jahre 2010 zu 2008". Das Gericht hält wegen dieser Zahlen Massnahmen zur Eindämmung des Angebotes für gerechtfertigt und zulässig.
Beide konkret nachweisbaren Zahlen würden aus meiner Sicht auch eine weitere Verkürzung der Sperrzeit (mglw. sogar vor 23:00 Uhr) ermöglichen.
Wo der Zug hinfährt?
Schaun mer mal sagt der Franz....
|
|
25
26.09.2011 06:44 |
|
|
anders
Kaiser
Dabei seit: 01.05.2006
Beiträge: 1.279
Bundesland:
Hamburg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 8.404.817
Nächster Level: 8.476.240
|
|
Auch der HessVGH hat mit Sicherheit kein Interesse an einer Rechtssicherheit im deutschen Glücksspiel, denn sonst hätte er doch viel weiser/zukunftsweiser entschieden.
Die Möglichkeiten hätte er doch wohl gehabt.
|
|
26
26.09.2011 08:16 |
|
|
LKKS
Kaiser
Dabei seit: 19.10.2007
Beiträge: 1.299
Bundesland:
Hessen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Landkreis
Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 7.839.919
Nächster Level: 8.476.240
|
|
Zitat: |
Die Möglichkeiten hätte er doch wohl gehabt. |
|
Im Eilverfahren?
Mehr war doch auch nicht nötig.
Zitat: |
Auch der HessVGH hat mit Sicherheit kein Interesse an einer Rechtssicherheit im deutschen Glücksspiel, denn sonst hätte er doch viel weiser/zukunftsweiser entschieden. |
|
Das ist auch nicht die Aufgabe eines Gerichts, das ist eine Aufgabe des Gesetzgebers.
Viel zu oft verlässt sich dieser auf die Gerichte.
|
|
27
26.09.2011 10:27 |
|
|
Michi344
Doppel-As
Dabei seit: 14.07.2010
Beiträge: 106
Bundesland:
Brandenburg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/
Spielhallenbetreiber
Level: 33 [?]
Erfahrungspunkte: 533.834
Nächster Level: 555.345
|
|
Hallo LKKS,
es gibt nach wie vor noch die Bemühungen im Wege der Entbürokratisierung einzelner Bundesländer, die vollkommen überholte Sperrzeitregelung für Spielstätten zu ändern, bzw. diese aufzuheben.
Mittlerweile sollte man sich mal überlegen, das wir nicht mehr im Mittelalter leben, sondern im 20 Jh., und das Menschen die spielen wollen, dies nicht nur bis 23:00 Uhr tun möchten, auch wenn Spielstätten um 23:00 Uhr schließen, diese Menschen woanders die Möglichkeit haben.
Dieses scheinheilige Argument der Vorbeugung und dem entgegenwirken der Spielsucht, ist mittlerweile schon so ausgeleiert und ebenso überholt, das es schon lächerlich erscheint.
Hinzu kommt, seien wir doch mal ehrlich, das das staatliche Glücksspiel doch viel gefährlicher ist, als das gewerbliche, das das staatliche Glücksspiel zur Sicherung der Finanzen der Kommunen, etc., kaum reglementiert wird.
Wenn man der Meinung ist, das das gewerbliche Glücksspiel ab 23:00 Uhr schadet, dürfte man es überhaupt nicht genehmigen, oder ist die Gefahr des süchtig werdens vormittags geringer ?
Ich glaube auch nicht, das die hiesigen Befürworter, um 23:00 Uhr Ihren Gaststättenbesuch beenden, da der Alkohol süchtig machen könnte, dann müsste der der Ausschank von Alkohol bedeutend mehr reglementiert werden, im Gegensatz zum Glücksspiel, immerhin gibt es in Deutschland mittlerweile um die 2,5 Millionen Alkoholabhängige.
Im Konsens dazu aber, hätte ich auch nichts gegen eine Sperrzeit um 23:00 Uhr einzuwenden, wenn diese Regelung für alle gilt inkl. der Spielbanken.
Da es aber Kommunen im unmittelbaren Umfeld gibt, die diese Regelung für einige Spielstätten großzügig außer Kraft setzen, weil die Umschläge der Aufsteller vielleicht größer sind, sollten die die Gesetze für alles gelten, ausnahmslos. Selbst hier werden innerhalb einer Stadt und eines Landkreises große Unterschiede gemacht.
Grüsse
__________________
Wer Rechtschreibfehler findet darf Sie behalten.
|
|
28
26.09.2011 13:38 |
|
|
Beobachter
Doppel-As
Dabei seit: 10.04.2011
Beiträge: 106
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 33 [?]
Erfahrungspunkte: 505.234
Nächster Level: 555.345
|
|
Ich kann die Sperrzeit nur begrüßen.
Und diese Argumente mit dem Alkohol hinken gewaltig. Also wenn ich in eine Gaststätte gehe sehe ich nicht nur Alkis an der Theke die sich kaum noch halten können.Und desweiteren wird man in Gaststätten nicht gezwungen Alkohol zu konsumieren diese AGB´s gibt es dort nicht
Aber diese haltlosen Argumente wie auch die mit den Spielbanken sind halt die einzigen die Betreiber von Spielhöllen noch anbringen können.
In Spielbanken gibt es sehr gute Sperrmöglichkeiten die man selbst oder Familienangehörige beantragen können ( diese gelten dann BUNDESWEIT).
So lange Ihr die Betreiber dieser Läden nicht ein solches Sperrsystem und weiter mit den Spielsüchtigen schmutzige Geldgeschäfte macht und ganze Familien ruiniert werden, kann ich eine weiter Reglementierung nur begrüßen.
Und falls ihr weiter und besonders der PG weiterhin mit einem Brett vor dem Kopf durch die Gegend rennt und nicht respektiert was Studien über die Spielsucht und die Gefahren des kleinen "Glücksspiels" warnen, dann geht baldigst das Licht aus.
Es reicht halt nicht aus die unterbezahlten Mitarbeiter in ein Seminar zu schicken.Scheinheilig ohne Ende ist das, jeder weiß das eine Spielhalle ohne die Süchtigen nicht leben kann, das sind die Leute die das Geld da lassen!
|
|
29
26.09.2011 18:05 |
|
|
Michi344
Doppel-As
Dabei seit: 14.07.2010
Beiträge: 106
Bundesland:
Brandenburg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/
Spielhallenbetreiber
Level: 33 [?]
Erfahrungspunkte: 533.834
Nächster Level: 555.345
|
|
Hallo Beobachter,
das hast Du die ein Eigentor geschossen, würde man sagen;
Zitat: |
Und diese Argumente mit dem Alkohol hinken gewaltig. Also wenn ich in eine Gaststätte gehe sehe ich nicht nur Alkis an der Theke die sich kaum noch halten können.Und desweiteren wird man in Gaststätten nicht gezwungen Alkohol zu konsumieren diese AGB´s gibt es dort nicht |
|
Glaube nicht, das du in deiner Spielhalle zum spielen gezwungen wirst, es ist deine eigene freie Entscheidung ein Casino zu betreten, und du wirst dort bei deinem Vergleich mit den Alkis an der Theke, auch kaum nur süchtige am Automaten vorfinden.
Im übrigen sollten Dir die 2,5 Millionen Alkoholsüchtigen mal zu Denken geben, was Du da eben geschrieben hast.
Da Du ascheinend von der Branche der Automatenaufstellunternehmen soviel verstehst, wie der Bäcker vom Fleischerhandwerk, informiere Dich vielleicht vorher mal.
Vergleiche selbst mal die Bedingungen zwischen einem Spielcasino und einer Spielbank;
hier noch einmal zu deiner Information;
Spielbank:
- Alkoholhausschank bis das Geld locker sitzt
- auf 400 qm stehen über 100 Automaten
- Öffnungszeit bis 02:00 Uhr
- Pokerturniere
- Jackpottaktionen
Spielcasino:
- auf 400 qm stehen max. um die 30 Automaten
- kein Alkohol
- keine Jackpottangebote
- keine Pokerturniere
- Sperrzeit z. Bsp. Sachsen ab 23:00 Uhr
Und noch eine Zahl:
Quelle: Hochschule Bonn Rhein Sieg
Krankhaftes Glücksspiel in Deutschland:
Von pathologischen Glücksspielern in Deutschland entfallen auf je 100 Mio Euro für die einzelnen Glücksspiele;
Geldspielgeräte: - 0,90%
Spielbanken: - 2,56%
Onlinespiele: - 6,67%
Solltest Dich erst einmal mit den fakten auseinandersetzen, und dich dárüber informieren, bevor Du deinen Senf abgibst.
__________________
Wer Rechtschreibfehler findet darf Sie behalten.
|
|
30
26.09.2011 18:28 |
|
|
Meike
Foren Gott
Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.552.295
Nächster Level: 41.283.177
|
|
Hallo Michi,
Deine Argumentationen zum Thema "Sucht" sind doch gerade in Sachsen absolut Kontraproduktiv.
- verstehen kann ich Dich nicht-
Wenn die Landesfachstelle in Sachsen in ihrem Jahresbericht 2010 http://www.slsev.de/Sucht2010.pdf
veröffentlicht:
S.17 "..so dass sich die Klientenzahl von 2006 zu 2010 nahezu verdoppelt hat."
Und Deine Hinweise,
dass es in Spielhallen keine Jackpotangebote und Pokerturniere gibt
und dieses ständige "Aber die sind doch viel schlimmer als wir"
ist doch lächerlich, wenn man sich die "Promotionturniere", die Big-Cash-Adventsaktionen, die kostenlos Pokerturniere, die Freispielgutscheine und unzähligen anderen Anfütter-Aktionen anschaut, die es in vielen Spielhallen gibt.
Fakt ist, dass Du in einem Bundesland eine Spielhalle eröffnet hast mit einer sehr stringenten Sperrzeit. Das war doch für Dich im Vorfeld leicht nachlesbar und kein plötzliches Ereignis.
Das war DEINE unternehmerische Entscheidung!
Warum Du nun dafür irgendwelche Behördenmitarbeiter in der Art angehst, wie Du dies tust, lässt Rückschlüsse auf Deine Unternehmensführung zu, die nicht vertrauenserweckend sind.
VG
Meike
|
|
31
27.09.2011 07:04 |
|
|
Michi344
Doppel-As
Dabei seit: 14.07.2010
Beiträge: 106
Bundesland:
Brandenburg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/
Spielhallenbetreiber
Level: 33 [?]
Erfahrungspunkte: 533.834
Nächster Level: 555.345
|
|
Guten Morgen Meike,
meldest Du dich auch mal wieder zu Wort, oder habe ich deinen Ehrgeiz geweckt, deinen unbändigen Trieb im Kampf gegen die Automatenwirtschaft weiter zu führen.
Meike Du musst mich nicht verstehen, das Du gerade damit Schwierigkeiten hast, Automatenaufsteller zu verstehen, zeigt sich doch in den vielen Beiträgen hier im Forum die von Aufstellern an Dich gerichtet sind.
Es hat sich auch gezeigt, das Du die Fakten wie in dem unten angeführten Jahresbericht gern mal ignorierst, bzw. nur das anbringst, was zu deiner Argumentation passt.
Du hasst wahrscheinlich diesen Bericht noch nicht einmal richtig gelesen, sonst hättest Du festgestellt, wo die einzelnen Suchtproblematiken liegen. ( In diesem Bericht übrigens klar herausgestellt, beim Alkohol und den Drogen )
Lese einfach die Tabelle auf Seite 22, und die Grafik auf Seite 28.
Hier noch einmal die Fakten aus dem Bericht, da Du ja gerne die Tatsachen verdrehst, oder Dir so zu Recht legst, wie es Dir am besten passt:
Quelle Jahresbericht Sachsen:
Gesamtklientel Suchtberatung
Alkohol: 38%
ohne Angaben: 1,5%
sonstige: 3%
Spielsucht: 1,5%
Essstörungen: 1%
Medikamente: 1%
illegale Drogen: 56%
Die Frage warum ich einzelne Behördenmitarbeiter wie Du es nennst "angehe", müsstest Du Dir eigentlich selbst beantworten können, da Du ja selbst einer Behörde unterstehst, und in deinem eben abgefassten Artikel, die Tatsachen der Suchtproblematik vollkommen verdrehst, und noch nicht einmal selbst merkst, wie sich Eure "Garde" damit unglaubwürdig machst.
Wie wir unser Unternehmen führen, werde ich Dir hier an dieser Stelle sicherlich nicht offen legen, das Du gerne irgendwelche Rückschlüsse entgegen der Realität ziehst, scheint wohl deiner Hassideologie gegenüber Spielautomaten zu entspringen.
Sorry Meike, wache endlich auf, und nehme am gesellschaftlichen Leben teil, dann merkst Du wahrscheinlich selbst, wie verhärtet deine Ansichten gegenüber unserer Branche sind.
Gruss
Nur soviel, bei uns herscht bei den Mitarbeitern keine Fluktraktion, und das nicht ohne Grund.
__________________
Wer Rechtschreibfehler findet darf Sie behalten.
Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von Michi344: 27.09.2011 08:27.
|
|
32
27.09.2011 08:18 |
|
|
Meike
Foren Gott
Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.552.295
Nächster Level: 41.283.177
|
|
Hallo SpeedFive,
Zitat:
"Ansonsten sehe ich es eigentlich auch so wie Meike. Wenn man ein Unternehmen gründet weiss man im Vorfeld über die städtischen Verhältnisse bescheid und muss damit leben wie diese in der Stadt sind und nicht andere Kommunen im Auge haben."
Danke!
Und die Argumente von Michi, die sind von keinem "Staatsbeamten sachlich abzuarbeiten" - wie Du es formuliert hast - im Rahmen eines Antrags auf Sperrzeitverkürzung.
Wenn Ihr eine Petition an den Landtag schicken wollt, macht es, aber weder der städtische Mitarbeiter vor Ort, noch die Widerspruchsbehörde beim Kreis müssen derartige Argumente "abarbeiten".
VG
Meike
|
|
34
27.09.2011 09:45 |
|
|
SpeedFive
Mitglied
Dabei seit: 13.07.2008
Beiträge: 31
Bundesland:
Berlin
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 28 [?]
Erfahrungspunkte: 178.787
Nächster Level: 195.661
|
|
@ Meike
Wollte auch auseinandersetzen statt abarbeiten wählen. Danke das Du mich darauf hinweist. So hast Du natürlich Recht.
|
|
35
27.09.2011 09:51 |
|
|
LKKS
Kaiser
Dabei seit: 19.10.2007
Beiträge: 1.299
Bundesland:
Hessen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Landkreis
Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 7.839.919
Nächster Level: 8.476.240
|
|
Hallo,
die gebetsmühlenartig wiederholten Hinweise auf die staatlichen Kasinos helfen im täglichen Genehmigungs-/ Untersagungsgeschehen überhaupt nicht weiter.
Der kommunale Gewerbeamtsmitarbeiter hat in den staatlichen Kasinos keine Verträge, ergo ist es ihm (zu Recht) völlig egal, was dort vor sich geht.
Die politische Grundentscheidung des Gesetzgebers ist schlicht so und damit müssen sowohl der Kontrolleur wie der Konkurrent mit umzugehen lernen.
Ein Temposünder kann sich auch nicht erfolgreich darauf berufen, dass er zusammen mit einem anderen Verkehrsteilnehmer geblitzt wurde, welchen aber zufällig sein CD- Kennzeichen vor staatlicher Unbill schützt.
Einer Gleichbehandlung unterliegen nur gleich gelagerte Sachverhalte, ungleich gelagerte Sachverhalte rechtfertigen auch abweichende Behandlungen.
Nur weil zufällig der staatliche Betreiber und der Spielhallenbetreiber gleichermaßen den Süchtigen der gleichen Kommune das Geld aus der Tasche ziehen, reicht nicht aus, eine Gleichbehandlung durch die kommunale Behörde einzufordern.
Denn, wie gesagt, in staatlichen Kasinos hat der kommunale Sheriff nichts zu melden. Ist so, ist so zu akzeptieren. Punktschlußausende.
Ob ichs gut oder schlecht finde steht auf anderem Papier.
|
|
36
27.09.2011 11:13 |
|
|
räubertochter
Lebende Foren Legende
Dabei seit: 27.07.2011
Beiträge: 1.868
Bundesland:
Brandenburg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 49 [?]
Erfahrungspunkte: 8.701.760
Nächster Level: 10.000.000
|
|
|
37
03.12.2011 09:10 |
|
|
anders
Kaiser
Dabei seit: 01.05.2006
Beiträge: 1.279
Bundesland:
Hamburg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 8.404.817
Nächster Level: 8.476.240
|
|
Zitat: |
Kommentar: Ordnungsdezernent zerschlägt Hoffnung der Spielhallen-Nachbarn
Von Christian Scheh
Eine Sperrzeit von 23 bis 8 Uhr für Spielhallen sah die Verfügung vor, mit der Ordnungsdezernent Volker Stein (FDP) vor einem guten Jahr vorpreschte. Der Wahlkampf tobte, und immer mehr Bürger machten gegen Glücksspielbetriebe in ihrer Nachbarschaft mobil. Die Anwohner beklagten sich über das Klientel, das Spielhallen anlocken und über nächtlichen Lärm auf der Straße. Außerdem sahen sie die Sicherheit in ihren Wohnvierteln beeinträchtigt. Vom Dezernenten wünschten sie sich, dass er die Spielbetriebe in ihrer Umgebung verschwinden lässt. Weil das nicht ohne weiteres möglich war, freuten sie sich darüber, dass Stein wenigstens der Zockerei nach 23 Uhr Einhalt gebot. Die Anwohner haben sich zu früh gefreut: Die neue Verordnung schreibt den Spielhallenbetreibern eine Sperrzeit von 3 bis 11 Uhr vor. Die Zocker können ihrem Hobby also bis spät in die Nacht nachgehen, mit allen Begleiterscheinungen, die das mit sich bringt. Der neue Ordnungsdezernent Markus Frank (CDU) und seine Mitstreiter betonen, dass die vorgesehene Sperrzeit mit derjenigen im Entwurf für das Landesspielhallengesetz identisch sei. Das erhöhe die Chance der städtischen Verordnung, vor Verwaltungsrichtern zu bestehen. Diese Einschätzung mag richtig sein, dürfte Spielhallen-Nachbarn aber kaum trösten. Sie haben allen Grund, sich vom Ordnungsdezernat verschaukelt zu fühlen: Stein hat die Hoffnung auf Ruhe nach 23 Uhr geweckt – jetzt scheut sich Frank vor dem Versuch, sie zu erfüllen.
Artikel vom 02. Dezember 2011, 23.20 Uhr (letzte Änderung 03. Dezember 2011, 04.09 Uhr)
Gefunden unter: http://www.fnp.de/fnp/nachrichten/kommentare/kommentar-ordnungsdezernent-ze
rschl-gt-hoffnung-der-spielhallennachbarn_rmn01.c.9413460.de.html |
|
Wie kaputt die FDP wirklich ist, dass zeigen uns wieder einmal die Entscheidungen in Frankfurt und Schleswig-Holstein. Und alle Parteien machen dabei mit!!!
Welcher Gewerbetreibende, aber auch Kunde kann für diese Art der Willkür Verständnis aufbringen?
Gesetze nach Tagesform und Lust und Laune von Einzelnen! Das Schlimme dabei ist, dass keine Partei in oder außerhalb der Parlamente gegen diesen Irrsinn vorgeht.
Es kann doch nicht so schwer sein, mindestens eine nationale Regelung unter der Berücksichtigung der Arbeitszeitgesetze zu finden, anstatt mit ständig neuen unausgegorenen Eintagsfliegen die Zeitungen zu füllen.
Wir reden und streiten über ein geeintes Europa und wollen das mit dörflichen Ambitionen erreichen.
Was kommt da wohl noch alles so auf uns zu?
|
|
38
03.12.2011 11:35 |
|
|
bandick
Kaiser
Dabei seit: 12.01.2011
Beiträge: 1.312
Bundesland:
Hamburg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.368.551
Nächster Level: 7.172.237
|
|
anders, ich verstehe deinen ärger und bin voll und ganz auf deiner seite, was deinen unmut über die aufsplittung in 16 verschiedene umgangsweisen mit jeder einzelnen angelegenheit angeht. aber ich glaube, du solltest dich langsam damit abfinden.
trotz vereinigtem europa werden es unsere politischen vertreter offensichtlich nicht hinbekommen, einfach mal sinn und verstand walten zu lassen und derlei probleme gemeinsam zu lösen.
|
|
39
04.12.2011 08:08 |
|
|
Monarch
Mitglied
Dabei seit: 11.11.2010
Beiträge: 41
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 29 [?]
Erfahrungspunkte: 201.585
Nächster Level: 242.754
|
|
Vielleicht solllten die Hessen zunächst einmal ihre vorhandenen Gesetze nutzen, um die Spielhallen ein wenig "auszubremsen".
Laut einem VGH Urteil unterliegen die Spielhallen dem hessischen Feiertagsgesetzen und müssen an Sonn- und Feiertagen von 4 Uhr bis 12 Uhr geschlossen bleiben und an drei Tagen sogar gänzlich.
So hätte man doch schon für ca. 50 Tage eine kleine Lösung.
Hält sich jemand an dieses Gesetz bzw. wird es überhaupt angewendet?
Wenn ich mich recht erinnere musste Eintracht Frankfurt wg. eines Fußballspiels am Totensonntag eine Geldstrafe entrichten, was ist mit den Spielhallen?
__________________ Da ist Licht am Ende des Tunnels!
Stimmt, dass stammt von dem Zug der uns entgegen kommt
|
|
40
06.12.2011 08:07 |
|
|
|
Berechtigungen
|
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 284.013 | Views gestern: 422.934 | Views gesamt: 891.312.982
Impressum
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|