Forum-Gewerberecht

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[QUOTE]Die Möglichkeiten hätte er doch wohl gehabt. [/QUOTE]

Im Eilverfahren?

Mehr war doch auch nicht nötig.

[QUOTE]
Auch der HessVGH hat mit Sicherheit kein Interesse an einer Rechtssicherheit im deutschen Glücksspiel, denn sonst hätte er doch viel weiser/zukunftsweiser entschieden.[/QUOTE]

Das ist auch nicht die Aufgabe eines Gerichts, das ist eine Aufgabe des Gesetzgebers.
Viel zu oft verlässt sich dieser auf die Gerichte.



Gepostet am 26.09.2011 um 10:27 von:
Benutzer: LKKS
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=65342#post65342


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