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Hallo SpeedFive,

Zitat:
"Ansonsten sehe ich es eigentlich auch so wie Meike. Wenn man ein Unternehmen gründet weiss man im Vorfeld über die städtischen Verhältnisse bescheid und muss damit leben wie diese in der Stadt sind und nicht andere Kommunen im Auge haben."

Danke!

Und die Argumente von Michi, die sind von keinem "Staatsbeamten sachlich abzuarbeiten" - wie Du es formuliert hast - im Rahmen eines Antrags auf Sperrzeitverkürzung.

Wenn Ihr eine Petition an den Landtag schicken wollt, macht es, aber weder der städtische Mitarbeiter vor Ort, noch die Widerspruchsbehörde beim Kreis müssen derartige Argumente "abarbeiten".


VG
Meike



Gepostet am 27.09.2011 um 09:45 von:
Benutzer: Meike
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=65382#post65382


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