Thema: 14. Bundesfachtagung-Gewerberecht - Infothread |
Meike
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Guten Morgen zusammen,
ich frage hier in die Runde, ob ich aufgrund der aktuellen ersten Lesung zum Cannabis Gesetz und den enormen Auswirkungen, die wir behördenübergreifend erfahren werden, wenn dies tatsächlich mehrheitlich beschlossen würde,
meinen Vortrag ändern soll.
Ich bin da absolut flexibel.
Als (sachkundige) Stadtverordnete hatte ich bereits hier in Haan öffentlich auf die Gefahren hingewiesen..... Dazu einiges heute in der RP..... Das war auch vielen Kommunalpolitikern*innen so nicht bekannt.
https://rp-online.de/nrw/staedte/haan/vi...an_aid-99236279
Ich weiß nicht, ob der Gesetzentwurf in den Ordnungsämtern der Städte und Kreise, den Jugendämtern & Gesundheitsämtern schon thematisiert wurde.
@rene was meinst Du?
Das Thema i.S. "kriminelle Familie" in die open box
und das Thema "Entwurf eines Cannabis-Gesetzes - Welche behördenübergreifenden Auswirkungen können auf uns zukommen"
lieber auf die Tagesordnung.
VG
Meike
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Thema: GGL - Anzeigenerstattung - Beschwerde - Wer hat Erfahrungen damit? |
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Hallo zusammen,
auf meine öffentliche Nachfrage NULL Antwort..........
d.h. niemand aus dem Forum Gewerberecht kennt jemanden bei DER Behörde,
die sich kümmern soll um
"..........
unerlaubtem Glücksspiel im Internet
Werbung für unerlaubte Glücksspielangebote im Internet
Werbung für erlaubte Glücksspielangebote im Internet
Unregelmäßigkeiten bei erlaubten Glücksspielangeboten im Internet
Verdacht der Geldwäsche......"
??? Ist das tatsächlich so, dass von der Behörde niemand bekannt ist?
VG
Meike
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Thema: GGL - Anzeigenerstattung - Beschwerde - Wer hat Erfahrungen damit? |
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Hallo zusammen,
nun offensichtlich hat hier noch niemand aus dem Forum Erfahrungen mit der Behörde, die eigentlich eine klar definierte Aufgabe hat.... was man hier lesen kann
https://www.gluecksspiel-behoerde.de/de/
"......... die staatliche Aufsicht und Kontrolle länderübergreifender Glücksspielangebote im Internet haben die Bundesländer der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) übertragen. Die Anstalt des öffentlichen Rechts hat ihren Sitz in Halle (Saale).
Zentrale Aufgabe der GGL ist es, den deutschen Online-Glücksspielmarkt zu regulieren, indem sie länderübergreifende Glücksspielangebote im Internet prüft und genehmigt und dafür sorgt, dass die erlaubten Glücksspielanbieter die Regeln zum Schutz der Spieler vor Spielsucht und Manipulation einhalten.
Im Mittelpunkt des Handelns der Behörde steht die Gewährleistung des Jugend- und Spielerschutzes und die Verhinderung von Glücksspiel- und Wettsucht. ......."
Auf meine Anzeigenerstattung von Samstag, 12. August 2023 10:11 habe ich bis jetzt keine Eingangsbestätigung / Lesebestätigung erhalten.
- dass die Anzeige angekommen sein muss, steht fest, denn die Institutionen aus dem Cc hatten sofort am Montag reagiert -
Kennt denn jemand jemanden bei dieser Behörde Zulassungs-Überwachungs- und Untersagungsbehörde?
Dann bitte die Kontaktdaten, damit ich dieser Person meine Anzeige zusenden kann?
VG
Meike
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Thema: GGL - Anzeigenerstattung - Beschwerde - Wer hat Erfahrungen damit? |
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Hallo Malexx,
nun ich schreibe nur Anzeigen zu Sachverhalten die nach m.E. verboten sind
und bei denen auch ein Sachbeweis vorliegt, wie die Push-Up Glücksspielwerbung, die ich privat erhalten hatte.
Wenn Du Werbung für Glücksspiel vor 21:00 Uhr im TV siehst, erstatte Anzeige.
Wenn Du dies anonym machen möchtest, geht dies hier https://www.gluecksspiel-behoerde.de/de/...ldenbeschwerden
Was ich erreichen möchte?
Hier ein kl. Auszug aus meinem Schreiben...
"......................... Wie viele NeuspielerInnen durch derartige Werbemaßnahmen im Zeitraum 14.07. - 12.08.2023 generiert wurden mit welchen Umsätzen, die Sie als Behörde dann abschöpfen können, bitte ich,dass Sie dies selbstständig im Rahmen Ihrer Zuständigkeit ermitteln und dann auch Abschöpfen.
Mit der Anzeigenerstattung bitte ich zeitglich um Überprüfung der Zuverlässigkeit desKonzessionärs,da davon auszugehen ist auch mit den Werbemaßnahmen für SpielhallenunternehmerInnen, die das Novoline-Partnerprogramm nutzen sollen, dass der KonzessionärBluBet Operations Limited spielsuchtfördernde Maßnahmen grundsätzlich auch in Zukunft durchführen wird............"
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Thema: GGL - Anzeigenerstattung - Beschwerde - Wer hat Erfahrungen damit? |
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Hallo zusammen,
da ich persönlich keine anonymen "Beschwerdesysteme" nutze, bei nach m.E. Verstößen gegen den Glücksspielstaatsvertrag, habe ich heute, nachdem ich eine Push-up-Werbung für online Automatenspiel erhalten hatte, eine Anzeige erstattet bei der GGL.
Hat dazu bereits jemand Erfahrungswerte, hat dies auch bereits getan?
Viele Grüße
Meike
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Thema: Manipulation, Fiskaldaten, .. |
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Hallo Elyesa,
welche Geschichte aus dem "Paulanergarten" meinen Sie konkret?
Die "alten Geschichten" sind bekannt.....
Haben Sie eine neue Geschichte zum Fiskalspeicher,
dann bitte...............
VG
Meike
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Thema: E-Scooter-Verleih - Parkverstöße Zustellung? |
Meike
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Guten Morgen zusammen,
der E-Scooter-Verleih ist in vielen Städten ein großes Problem, da die Dinger überall rumliegen.
E-Scooter dürfen am Straßenrand, auf dem Gehweg und, wenn Fußgängerzonen für E-Scooter freigegeben wurden, auch in Fußgängerzonen abgestellt werden. Das muss jedoch so geschehen, dass Dritte nicht behindert oder gefährdet werden.
Da die Kommunen für den ruhenden Verkehr zuständig sind, bitte ich um Infos, wie das Zustellen der Parkverstöße bei Euch funktioniert.
VG
Meike
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Thema: Zuständigkeit bei Verdacht auf illegalem Glücksspiel |
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Hallo Horstmann,
die Frage ist sehr berechtigt, denn die "Zuständigkeiten" sind zu unterscheiden
- Aufsichts- und Untersagungsbehörde des illegalen terrestrischen Glücksspiels ist in NRW die örtliche Ordnungsbehörde
- Strafverfolgungsbehörde ist die Polizei
Da es beim §284 StGB keinen Versuchstatbestand gibt, kommt es tatsächlich sehr auf den vorliegenden Sachverhalt, die Informationen an, ob hier die Ordnungsbehörde ausschließlich zuständig ist.
VG
Meike
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Thema: 11. Bundesfachtagung Gewerberecht - Infothread |
Meike
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Na klar, hatte quasi letztes Jahr schon zugesagt.
Ich freue mich sehr, euch alle wieder zu sehen und kann Vorträge Rund um Gemeinsame Shisha-Kontrollen, Türsteher&Co anbieten.
Arbeitstitel:
#gemeinsamsindwirstark
VG
Meike
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Thema: 11. Bundesfachtagung Gewerberecht - Infothread |
Meike
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Hallo zusammen,
Wenn Interesse besteht, könnte ich etwas zur Prüfung von verbotenen Spielgeräten vortragen, so die aktuellen, die in Shisha-Bars & Co festgestellt werden.
VG
Meike
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Thema: 2018-11-27 --> 21.45 Uhr Das Erste --> Report - Experten kritisieren neue Geldspielgeräte |
Meike
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@ PeterSt
"früher war alles besser" ?
Was ich an den "Alten" sehr geschätzt habe, heute noch schätze ist, dass sie sich mit den Urteilslagen sehr gut auskannten und auch streitbar höchstrichterliche Entscheidungen erreichten.
So kann man nämlich nachlesen.............
"..............Bei einem Geldspielgerät mit modifizierter Zehnervorlage,
das die Erfordernisse des § 11 Abs. 1 SpielV
erfüllt, besteht keine Gefahr - jedenfalls keine wesentlich
größere Gefahr als bei einfachen Geldspielgeräten -, daß
der Spieler unangemessen hohe Verluste in kurzer Zeit erleidet.
Der Unterschied besteht lediglich darin, daß der
Spieler bei dem einen Gerät für zehn Spiele im voraus
zahlen kann, beim anderen vor jedem Spiel eine Münze
einwerfen muß. Dies mag sich dahin auswirken, daß im
Einzelfall an einem Geldspielgerät mit Zehnervorlage mehr
Einsätze gemacht werden, als wenn es etwa alle 15
Sekunden durch den Einwurf einer Münze bedient werden
müßte.
Ob dadurch der Spieltrieb gefördert wird, kann auf
sich beruhen. Selbst wenn dies der Fall wäre, dürfte die
Rechtsverordnung nicht den Inhalt haben, den sie nach
Ansicht der Beklagten hat.
Denn zur Eindämmung der Betätigung des Spieltriebes und zu den anderen in § 33f
Abs. 1 GewO genannten Zwecken darf die Zulassung von
Geldspielgeräten nur eingeschränkt werden, sofern die
Gefahr besteht, daß der Spieler unangemessen hohe
Verluste in kurzer Zeit erleidet................"
Und der §33f heutzutage heißt
(1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie kann zur Durchführung der §§ 33c, 33d, 33e und 33i im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern, dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und mit Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung zur Eindämmung der Betätigung des Spieltriebs, zum Schutze der Allgemeinheit und der Spieler sowie im Interesse des Jugendschutzes................"
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Thema: 2018-11-27 --> 21.45 Uhr Das Erste --> Report - Experten kritisieren neue Geldspielgeräte |
Meike
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Nun Einsatz und Gewinn ist schon vor 50 Jahren höchstrichterlich definiert worden.
Urteil vom 30.01.1968 - BVerwG 1 C 44.67
Für die Youngster :-) hier zum Nachlesen
."............... Der Spieler,
der die Münze besitzt, mit der er das Geldspielgerät in Betrieb
setzen kann, hat keinen Vermögenswert geopfert und
sich mit ihr noch keinen Gewinnchance "erkauft". Dies ist
für die Münzen, die er in der Hand hält oder in seiner
Geldbörse aufbewahrt, selbstverständlich.
Nichts anderes gilt für die Münzen die der Zehnervorlage des
Spielgerätes, die er durch die Betätigung einer hierfür
bestimmten technischen Vorrichtung aus dem Gerät
wieder an sich nehmen kann, bevor der Mechanismus
des Gerätes sie erfaßt hat.
Die Münzen, für die noch keine mechanische Rücknahmesperre wirksam geworden
ist, sind noch kein "Einsatz", sondern nur ein möglicher,
vielleicht wahrscheinlicher Einsatz.
Zum "Einsatz" werden sie erst dadurch, daß der Spieler die Möglichkeit zur
Bedienung des Rückgabeknopfes nicht wahrgenommen hat.
Die Geldmünzen, die er auf diese Weise dem Gerät
entnehmen kann, befinden sich noch in seinem Gewahrsam.
Er hat sie noch nicht "aufs Spiel gesetzt". Sie sind noch
kein Einsatz für ein Spiel, weil hierfür die Unwiderruflichkeit
der Hingabe des Vermögenswertes charakteristisch
ist.
Das Berufungsurteil hat, wie die Revision zu
Recht vorträgt, den Einwurf und den Einsatz der Münzen
nicht genügend unterschieden.
Beides fällt zusammen bei Geldspielgeräten ohne Münzvorlage und bei Geräten mit
Münzvorlage ohne Rückgabevorrichtung. Bei Geldspielgeräten
der vorliegenden Art ist dies aber anders. Da bei
Geldspielgeräten die Münzen - und zwar nur dann - Einsatz
für ein Spiel sind, wenn sie in die fremde
Verfügungsgewalt übergegangen sind, werden die in der
modifizierten Zehnervorlage liegenden Zehnpfennigstücke............."
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Thema: 2018-09-27 Polizeieinsatz gegen Hagener Spielhallenbetreiber |
Meike
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@gmg
wenn alle 2-er bis 020-er weg, dann muss die Halle ordnungsrechtlich nicht geschlossen werden, sondern ist erstmal faktisch zu :-)
https://rp-online.de/nrw/staedte/langenf...er_aid-33342727
..................Es war 8.30 Uhr, als an der Niedenstraße in Hilden ein Nachbar am Donnerstag auf dem Weg zu seiner Arbeit jede Menge Menschen in schwarzer Tarnkleidung bemerkte: Vor der „Casino“-Glücksspielhalle parkten vier Mannschaftsfahrzeuge der Polizei sowie ein Streifenwagen. Was den Mann aber regelrecht elektrisierte: „Das waren alles Mitglieder eines Spezial-Einsatzkommandos.“ Die Frage, was eine solche Truppe in Hilden zu suchen hat, bewegte ihn und andere Anwohner den ganzen Vormittag hindurch.
Dann war klar: Die Einsatzkräfte, die seit den Morgenstunden rund um die große Glücksspiel-Halle an der Hildener Niedenstraße zu sehen waren, gehörten nicht nur zur Polizei, sondern auch zur Steuerfahndung. Grund des Aufgebots: Die Polizei NRW ging unter Federführung der Staatsanwaltschaft Hagen gegen die eingangs genannte mutmaßliche Bande türkisch-kurdischer Herkunft vor. Ein Polizeisprecher sagte auf Anfrage unserer Redaktion, die Bande habe die Automaten so manipuliert, dass diese deutlich weniger Umsätze anzeigten, als tatsächlich getätigt wurden. Entsprechend weniger Steuern seien angefallen. Die Umsätze aus den Geldspielautomaten sind unter anderem umsatzsteuerpflichtig. Das bedeutet: Jeden Monat müssen bei den Finanzämtern Umsatzsteueranmeldungen abgegeben werden. Die Verwaltungen der Städte, in denen die Automaten betrieben werden, verlangen häufig auch noch Vergnügungssteuer.
Das Bezahlsystem funktioniert so: Jeden Monat müssen die von den Geldspielautomaten ausgedruckten Umsatznachweise in Gestalt sogenannter Auslesestreifen zusammen mit den Vergnügungssteueranmeldungen bei der Stadtverwaltung abgegeben werden.
Diese Auslesestreifen weisen wie bei elektronischen Registrierkassen automatisch gespeicherte Datensätze aus. Und eben diese Datensätze sollen die mutmaßlichen Betrüger so manipuliert haben, dass möglichst wenig Steuer anfiel.
walterf
Was gerne "überlesen" wird ist der Straftatbestand der Fälschung technischer Aufzeichnungen. Denn genau dieser war vorgeschaltet, dass letztlich die Steuern verkürzt wurden.
Dahinter zu kommen, ist Glückssache.
Dass diese Möglichkeit, welche sowohl zur Steuerverkürzung als auch zur Geldwäsche genutzt werden kann,
tatsächlich bis heute nicht ausgeschaltet wurde, ist der Lobbyarbeit der Branche mit Unterstützung der Bundespolitik zu verdanken.
Bereits 2012 hatte ich klar gesagt
"......... Aktuell wird der Illegalität, der organisierten Kriminalität zugearbeitet.
.................Wer die polizeiliche Arbeit zur Bekämpfung des Glücksspiels auf NULL
reduziert hat, muss sich über das Ausbreiten der Illegalität nicht wundern.
Mit der organisierten Kriminalität macht man keine Geschäfte, diese gilt es systematisch zu bekämpfen..........
https://www.forum-gewerberecht.de/attach...entid-4255.html
Sechs Jahre später merken nun viele Menschen was diese und andere "Arbeitsweisen" für Auswüchse haben.
Wer "Clankriminalität" bekämpfen will, muss auch die Ursachen bekämpfen.
@ all
Einfach mal mit offenen Augen durch Shisha-Bars, Sportwettenbuden & Co. gehen.
Was die Damen&Herren, die die liberalen Märkte an grünen Tischen und bei Schnittchenveranstaltungen loben und unterstützen alles MIT unterstützen, WEB sie damit fördern, das sehen jede Woche zahlreiche Polizeibeamte in Einsatzlagen.
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Thema: 10.09.2018: Merkur Spiel-Arena - Diskussion um Rückabwicklung |
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Viele Düsseldorfer sind gegen den neuen Arenanamen, den Paul Gauselmann "eingekauft" hatte. - Das war ein Deal der kurz vor der Sommerpause abgeschlossen wurde.
Zuerst wehrten sich die Grünen im Stadtrat,
dann gab es Pfiffe im Stadion mit Transparent
https://rp-online.de/nrw/staedte/duessel...na_aid-32144229
am Samstag stand in der Rheinischen Post, dass nun die FDP-Ratsfraktion den Vertrag einfordert, weil sie wissen will wie teuer die Rückabwicklung wird,
heute in der RP kann man lesen, dass nun auch CDU-Ratsmitglieder die Rückabwicklung diskutieren.
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Thema: Sponsor der Düsseldorfer Arena im Interview |
Meike
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15.08.2018
https://rp-online.de/sport/fussball/fort...ch_aid-24376049
Mitgliederforum in der Bar 95: Ex-Finanzchef Sesterhenn hätte gern Henkel auf dem Arena-Dach
Düsseldorf Mehr als 60 Fortuna-Mitglieder waren am Mittwochabend zum allein ihnen vorbehaltenen Forum in der Bar 95 gekommen – und Robert Schäfer nahm sich die Zeit, jedes einzelne per Handschlag zu begrüßen.
.....................
Doch neben sportlichen Themen ging es auch um die umstrittene Namensvergabe der Arena. „Jetzt haben wir Carsten Knobel auf der Brust“, sagte Sesterhenn mit Blick auf den Henkel-Finanzvorstand aus Fortunas Aufsichtsrat, „ich hätte ihn auch gern auf dem Dach gehabt.“ Die meisten Mitglieder ebenfalls.
Ernst und Schäfer zeigten sich zudem wenig beglückt, wie wenig Fortuna seitens Stadt und Arenabetreibern in die Vergabe der Namensrechte an die Gauselmann-Gruppe involviert worden sei. Der Vorstandsvorsitzende wies darauf hin, dass der Verein die derzeitige Außengestaltung mit dem Schriftzug, der die Merkur-Arena als Fortuna-Heimat ausweist, im Vorfeld abgelehnt habe............“
https://rp-online.de/nrw/staedte/duessel...rn_aid-24386433
...................Dennoch blickt Glagau auf das Jahr Fortuna positiv zurück. Er lobt Michael Brill als Arena-Chef und OB-Berater Peter Kluth und sagt, dass der Orthomol-Hashtag und das Motto „Rheinische Freundschaft“ ehrlich gemeint und gelebt worden sei. Was habe denn nun diese Firma aus Espelkamp hier zu suchen, fragt er sich, und dass er auch viele Mails von Fortuna-Fans bekommen hat, freut ihn.
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