Legale Abgabe von Genusscannabis - Schaffung eines Rechtsrahmens
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im > 2021er Koalitionsvertrag wurde bekanntlich die Einführung einer „kontrollierten Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften“ vereinbart. Da es bereits wohl einige Anfragen von potentiellen Cannabishändlern bei einigen Gewerbebehörden gab (siehe im nichtöffentlichen Forumsteil), hier die ersten näheren und offiziellen Informationen zum beabsichtigten Gesetzesvorhaben:
In der Kabinettssitzung der Bundesregierung am 26. Oktober 2022 wurde dazu ein 12-seitiges „Eckpunktepapier zur Erarbeitung gesetzlicher Regelungen zur Einführung einer kontrollierten Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken“ > und > beraten.
Für die Erzeugung, die Aufbereitung, die Lagerung, den Transport sowie für den Verkauf von Genusscannabis benötigt man danach künftig eine Lizenz, die von einer noch zu benennenden Bundes- bzw. Landesbehörde erteilt werden soll (also nicht von der Gewerbebehörde vor Ort!).
Detailfragen können verständlicher Weise dazu erst nach Abschluss des noch zu startenden Gesetzgebungsverfahrens auf Bundesebene, des Notifizierungsverfahrens bei der EU-Kommission sowie der Fixierung der Zuständigkeitsregelung im Gesetz- oder Verordnungsverfahren beantwortet und dann erst auch Lizenzanträge gestellt werden.
__________________ Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Puz_zle: 06.11.2022 11:43.
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