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» Sperrzeit in Spielhallen «

Vielleicht solllten die Hessen zunächst einmal ihre vorhandenen Gesetze nutzen, um die Spielhallen ein wenig "auszubremsen".
Laut einem VGH Urteil unterliegen die Spielhallen dem hessischen Feiertagsgesetzen und müssen an Sonn- und Feiertagen von 4 Uhr bis 12 Uhr geschlossen bleiben und an drei Tagen sogar gänzlich.
So hätte man doch schon für ca. 50 Tage eine kleine Lösung.

Hält sich jemand an dieses Gesetz bzw. wird es überhaupt angewendet?


Wenn ich mich recht erinnere musste Eintracht Frankfurt wg. eines Fußballspiels am Totensonntag eine Geldstrafe entrichten, was ist mit den Spielhallen?



Gepostet am 06.12.2011 um 08:07 von:
Benutzer: Monarch
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