Forum-Gewerberecht

» Sperrzeit in Spielhallen «

Hallo,

die gebetsmühlenartig wiederholten Hinweise auf die staatlichen Kasinos helfen im täglichen Genehmigungs-/ Untersagungsgeschehen überhaupt nicht weiter.

Der kommunale Gewerbeamtsmitarbeiter hat in den staatlichen Kasinos keine Verträge, ergo ist es ihm (zu Recht) völlig egal, was dort vor sich geht.

Die politische Grundentscheidung des Gesetzgebers ist schlicht so und damit müssen sowohl der Kontrolleur wie der Konkurrent mit umzugehen lernen.

Ein Temposünder kann sich auch nicht erfolgreich darauf berufen, dass er zusammen mit einem anderen Verkehrsteilnehmer geblitzt wurde, welchen aber zufällig sein CD- Kennzeichen vor staatlicher Unbill schützt.

Einer Gleichbehandlung unterliegen nur gleich gelagerte Sachverhalte, ungleich gelagerte Sachverhalte rechtfertigen auch abweichende Behandlungen.

Nur weil zufällig der staatliche Betreiber und der Spielhallenbetreiber gleichermaßen den Süchtigen der gleichen Kommune das Geld aus der Tasche ziehen, reicht nicht aus, eine Gleichbehandlung durch die kommunale Behörde einzufordern.

Denn, wie gesagt, in staatlichen Kasinos hat der kommunale Sheriff nichts zu melden. Ist so, ist so zu akzeptieren. Punktschlußausende.

Ob ichs gut oder schlecht finde steht auf anderem Papier.



Gepostet am 27.09.2011 um 11:13 von:
Benutzer: LKKS
Der Original-Beitrag :
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