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[QUOTE]nichts gegen eine Sperrzeit ab 02:00 Uhr, aber 23:00 Uhr ist doch ein bissel zeitig, oder ?[/QUOTE]

Wer lesen kann ist klar im Vorteil.

Wenn ich eine [B]Sperrzeit von 02:00 bis 11:00 Uhr[/B] schreibe, dann frage ich mich wie jemand dann auf 23:00 Uhr kommen kann.

In dieser unserer Republik gbt es [I]nur eine[/I] Uhrzeit die mit 11:00 Uhr beschrieben wird:

Das ist die, welche [B]vormittags[/B] zwischen 10:00 und 12:00 Uhr liegt.

Die von Ihnen erwähnte Uhrzeit 23:00 Uhr liegt allerdings in der Nacht.



Gepostet am 25.09.2011 um 19:55 von:
Benutzer: LKKS
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=65330#post65330


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