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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Was verbirgt sich hinter dem Ausdruck "gesicherte Buchhaltung" bei Geldspielgeräten ? » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Was verbirgt sich hinter dem Ausdruck "gesicherte Buchhaltung" bei Geldspielgeräten ? 2 Bewertungen - Durchschnitt: 5,50
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 RE: Was verbirgt sich hinter dem Ausdruck "gesicherte Buchhaltung" bei Geldspielgeräten ? ToshBerlin 19.08.2007 19:29
 RE: Was verbirgt sich hinter dem Ausdruck "gesicherte Buchhaltung" bei Geldspielgeräten ? Meike 19.08.2007 19:51
 RE: Was verbirgt sich hinter dem Ausdruck "gesicherte Buchhaltung" bei Geldspielgeräten ? tapier 19.08.2007 20:22
 RE: Was verbirgt sich hinter dem Ausdruck "gesicherte Buchhaltung" bei Geldspielgeräten ? play-j 19.08.2007 21:12
 RE: Was verbirgt sich hinter dem Ausdruck "gesicherte Buchhaltung" bei Geldspielgeräten ? jasper 19.08.2007 22:18
 RE: Was verbirgt sich hinter dem Ausdruck "gesicherte Buchhaltung" bei Geldspielgeräten ? Corleis 20.08.2007 00:24
 RE: Was verbirgt sich hinter dem Ausdruck "gesicherte Buchhaltung" bei Geldspielgeräten ? jasper 20.08.2007 20:51
 RE: Was verbirgt sich hinter dem Ausdruck "gesicherte Buchhaltung" bei Geldspielgeräten ? gmg 22.08.2007 18:10
 RE: Was verbirgt sich hinter dem Ausdruck "gesicherte Buchhaltung" bei Geldspielgeräten ? ToshBerlin 22.08.2007 18:40
 RE: Was verbirgt sich hinter dem Ausdruck "gesicherte Buchhaltung" bei Geldspielgeräten ? Corleis 22.08.2007 21:44
 RE: Was verbirgt sich hinter dem Ausdruck "gesicherte Buchhaltung" bei Geldspielgeräten ? ToshBerlin 22.08.2007 22:00
 RE: Was verbirgt sich hinter dem Ausdruck "gesicherte Buchhaltung" bei Geldspielgeräten ? dieter116 23.08.2007 08:26
 RE: Was verbirgt sich hinter dem Ausdruck "gesicherte Buchhaltung" bei Geldspielgeräten ? ToshBerlin 23.08.2007 19:53
 RE: Was verbirgt sich hinter dem Ausdruck "gesicherte Buchhaltung" bei Geldspielgeräten ? gmg 23.08.2007 21:31
 RE: Was verbirgt sich hinter dem Ausdruck "gesicherte Buchhaltung" bei Geldspielgeräten ? TM 24.08.2007 17:43
 RE: Was verbirgt sich hinter dem Ausdruck "gesicherte Buchhaltung" bei Geldspielgeräten ? gmg 24.08.2007 18:04
 RE: Was verbirgt sich hinter dem Ausdruck "gesicherte Buchhaltung" bei Geldspielgeräten ? Stratmann 24.08.2007 19:06
 RE: Was verbirgt sich hinter dem Ausdruck "gesicherte Buchhaltung" bei Geldspielgeräten ? gmg 24.08.2007 20:43
 RE: Was verbirgt sich hinter dem Ausdruck "gesicherte Buchhaltung" bei Geldspielgeräten ? Stratmann 24.08.2007 20:58
 RE: Was verbirgt sich hinter dem Ausdruck "gesicherte Buchhaltung" bei Geldspielgeräten ? gmg 24.08.2007 21:56
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ToshBerlin   Zeige ToshBerlin auf Karte
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@dieter:

Es ist und bleibt ein ZWANGSAUSDRUCK!!!!
Erst nach diesem Ausdruck kann eine Freigabe des Spielgerätes erfolgen (macht das Gerät automatisch)!

Dem Automaten wird auch durch den Anschluss eines E60 General usw. ein Ausdruck entnommen!!!
Auch wenn dieser Adapter den Audruck nur "vorgaukelt"!


Nebenbei: Diese Adapter würde ich KEINEM Aufsteller empfehlen!
Wegen der Gefahr danach vom FA geschätzt zu werden bzgl. der abzuführenden Steuern und Abgaben!



Greetz


Euer Tosh

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Euer Tosh


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21 19.08.2007 19:29 ToshBerlin ist offline E-Mail an ToshBerlin senden Beiträge von ToshBerlin suchen
Solon
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Meike
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Gruß an Alle,

bin ja in diesem Thema eigentlich nicht erwünscht, aber bei Lehrbuchbeiträgen, wie von Herrn Stratmann ohne "h", muss ich einfach.

Die verschiedenen RAM-Karten vom MAS 3000 kennen doch sicherlich einige hier und auch die kleinen niedlichen "Zusatzgeräte" auf den VDAI-Schnittstellen.

Und da wir auch die gesetzlichen Regelungen gem. Spielverordnung kennen, brauchen wir doch das Wort "gesichert" eigentlich nicht verwenden.


Gruß Meike
21 19.08.2007 19:51 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Solon
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tapier
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@Stratmann


also meine 'Auslesestreifen' sind alle vorhanden, sogar 5fach gesichert.

Ich bin jerzeit und überall in der Lage diese innerhab von wenigen Minuten (so lange dauert der Ausdruck) vorzulegen.
21 19.08.2007 20:22 tapier ist offline E-Mail an tapier senden Beiträge von tapier suchen
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Hallo gmg,


§ 147 Abs. 1 Nr. 5 AO:
Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen
Die folgenden Unterlagen sind geordnet aufzubewahren:
sonstige Unterlagen, soweit sie für die Besteuerung von Bedeutung sind.

Da steht aber nichts von Geräteausdrucken!
Solche Ausdrucke können zwar von Bedeutung sein, eine Verpflichtung zum Ausdrucken kann ich daraus nicht ableiten.

Wenn das neue Forenmitglied tatsächlich der Willy Stratmann ist, dann kann der uns ja mal erklären, wo sein Chef die Streifen für die Zwischenkassierungen aufbewahrt.
Wie viel Meter Papier Langausdrucke wird denn bei dem so pro Monat aus den Geräten gezogen?

play-j
21 19.08.2007 21:12 play-j ist offline E-Mail an play-j senden Homepage von play-j Beiträge von play-j suchen
jasper
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Noch eine Frage an W. Strathmann “ohne h großes Grinsen “ als Sonderbeauftragter in Sachen Manipulationsschutz in Lübbecke:

Was halten Sie von Schläferprogrammen im Zusammenhang mit
ferngesteuerten Manipulationsdelikte an Spielautomaten und Präventionsmaßnahmen u.a. durch ein gesetzliches Fernsteuerungsverbot?
verwirrt
21 19.08.2007 22:18 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
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Nachdem ich mich jetzt durch die letzten Beiträge gequälll habe, möchte ich doch mal alle aufrufen wieder sachlich am Thema zu bleiben.

Die Angriffe hier werte ich mal als Reaktion auf die allgemeine Anspannung bei den Kollegen.

Wenn ich lese, dass die teuer gekauften Geräte vielleicht wieder verboten werden sollen und das mal wieder, wie bei den FG, bei uns hängen bleibt, bin ich auch sehr verspannt.
Schliesslich verlasse ich mich auf das, was mir der Gesetzgeber vorgiebt und plane hiernach meine unternehmerischen Schritte.

Ich verlasse mich also darauf, dass ein Gerät mit PTB Zulassung ok ist. Jede Veränderung ohne lange Übergangszeit würde ich sofort vor Gericht anfechten.

Zum Thema:
Alle die hier ohne Ausdruck am Spielgerät mit MAS oder Löwen Drucker arbeiten, müssen das natürlich für sich selbst entscheiden!

Ich denke es ist von Vorteil alles zu tun, um einen Prüfer darzulegen, dass alles ok ist.
Für mich gehört ein Orginalausdruck dazu.

Sollte der kollege Stratmann tatsächlich der Stratmann aus Lübbecke sein, könnte das für viele weitere Fragen sehr hilfreich sein.

Also fallt nicht übereinander her wie im Kindergarten, sondern bleibt bei der Sache. Ist sonst echt langweilig und kontraproduktiv hier!Danke

Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von Corleis: 20.08.2007 00:37.

21 20.08.2007 00:24 Corleis ist offline E-Mail an Corleis senden Beiträge von Corleis suchen
jasper
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@play-j
Wie viel Meter Papier Langausdrucke wird denn bei dem so pro Monat aus den Geräten gezogen?

Anzahl der Geräte: 17.000 Kopfkratz
Länge eines „Langausdrucks“: 50 cm
Anzahl der Zwischenkassierungen pro Gerät und Monat: 10
(geschätzte Angaben)

17.000 x 10 = 170.000 Ausdrucke a 50 cm pro Monat oder 2.040.000 Ausdrucke im Jahr
oder 85.000 Meter oder 85 Kilometer pro Monat
oder 1.020 Kilometer im Jahr Respekt

Das muss schon ein mächtiges Archiv sein!! geschockt

@Magnumm
die Beschlüsse der Mitgliederversammlungen hätte ich auch gerne mal gesehen. Demnach brauchen zumindest die Aufsteller, die nicht im Verband sind, nicht ausdrucken. geschockt

Wofür eigentlich noch ausdrucken, wenn die Stadtkassen meine ausgedruckten Minusbeträge einfach durch eine Null ersetzen? schimpf wut schimpf

Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von jasper: 20.08.2007 20:56.

21 20.08.2007 20:51 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
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@ magnum

Danke für die Richtigstellung !

@ alle
Es ist schon interessant, was für Reaktionen ein Name hervorrufen kann.
Ob er - wer auch immer er ist - das wirklich "verdient" hat ?

Jetzt wieder zurück zum Thema.
Die Frage war ja, was sich hinter dem Ausdruck "gesicherte Buchhaltung" bei einem Geldspielgerät verbirgt.

Jetzt dann eine Wiederholung meiner Fragestellung:

Wo liegt denn der grosse Unterschied zwischen der "gesicherten" Buchführung in einem GGSG und der "nicht gesicherten" Buchführung in einem Unterhaltungsgerät ?

Nemen wir zur Verdeutlichung für diesen angesprochenen Gerätetyp Unterhaltungsgerät z. B. ein Gerät der adp mit Namen "Tren...".

Ist die Buchführung anders als bei einem GGSG ? Wir haben doch einen Ausdruck, der die Betriebseinnahmen darstellt. Er ist strukturell doch dem des GGSG sehr ähnlich. Man kann auch aus diesem Streifen die wichtigen Parameter ablesen.

Technisch - ihr wisst, ich bin kein Techniker - könnte ich mir weiter vorstellen, dass genau so ein "Elektronikbaustein" zum Einsatz kommt, wie in einem GGSG. Wenn aber nur der vom GGSG sicher sein sollte, wo liegt dann der Unterschied ?

Der Streifen aus dem GGSG ist sicher. Ich sehe den Streifen des UG auch als sicher an.

Dass man die gespeicherten Daten nach Auslesung auf verschiedenen Wegen verändern kann, ist klar und auch von Euch entsprechend angesprochen oder dargestellt worden.

Gibt es denn einen technischen Unterschied zwischen dem Elektronikbaustein ( Spiel- und Speichermodul ??) im GGSG und im Unterhaltungsgerät ?

Grüße

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gmg
36 22.08.2007 18:10 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Technisch gesehen ist es egal ob "Fungame" oder Geldspieler.

Die Bausteine sind gleich oder zumindest ähnlich.


Der Ausdruck ist bei ALLEN Automaten - ganz egal ob es ein Zigarretten-, Getränke-, Geldspiel,- Unterhaltungs- oder sonstiger gewerblicher Automat ist - gleichermaßen sicher bzw. unsicher!


Erkläre doch mal bitte warum Du diese Frage so gezielt stellst bzw. weshalb Dich das so interessiert?




PC`s oder Server im IT - Bereich sind ja auch "crackbar" bzw. auszuspionieren.
Bestes Beispiel war vor einigen Jahren der Online- Eindringling im US-Pentagon.




Greetz


Euer Tosh

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Greetz


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21 22.08.2007 18:40 ToshBerlin ist offline E-Mail an ToshBerlin senden Beiträge von ToshBerlin suchen
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Zitat:
Original von ToshBerlin
Der Ausdruck ist bei ALLEN Automaten - ganz egal ob es ein Zigarretten-, Getränke-, Geldspiel,- Unterhaltungs- oder sonstiger gewerblicher Automat ist - gleichermaßen sicher bzw. unsicher!


Sorry Tosh, das ist falsch!

Ein GSG muss zur Zulassung zur PTB.
Ein USG nicht.
Bei einem USG gibt es keine Bauartenzulassung. Es ist nicht sichergestellt, dass USG immer gleich gebaut werden.
GSG müssen laut SpielV bestimmte Daten, wie Einwurf, Auswurf, Kasse etc auswerfen.
Theoretisch, siehe anderer Treat, kann ich mein USG selber bauen. Ich muss nur die Parameter der SpielV, §6a und §9, Abs.2 einhalten.
Es gibt auch noch immer Geräte zu kaufen, die nicht üüüber die VDAI Schnittstelle verfügen oder den VDAI Ausdruck zu Verfügung stellen.
Das ist auch der Grund, warum USG nach wie vor pauschal zur Vergnügungssteuer besteuert werden und GSG nach Umsatz.
36 22.08.2007 21:44 Corleis ist offline E-Mail an Corleis senden Beiträge von Corleis suchen
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Was hat das Eine mit dem Anderen zu tun?

DEINE FRAGE WAR:

Gibt es einen Unterschied in den Elektronikbausteinen?


Und dazu habe ich Dir was gesagt!

Ob eine Bauartzulassung oder nicht vorhanden ist, interessiert keineswegs über das Vorhandensein einer Schnittstelle bzgl. der Möglichkeit eines Datentransfers (ob VDAI oder sonstwie... ist egal)!


ALLE MODERNEN AUTOMATEN können irgendwie in Kommunikation mit anderen Geräten (z.B. PC oder Laptop) treten!

Ich kann auch einen UHG auslesen wenn ich es will - dazu brauche ich KEINE VDAI-Schnittstelle!
Wenn ich will, besorg ich mir eben anderweitig Zusatzplatinen oder sonstiges, um Daten aus einem UHG, Zigarretten- oder sonst einen Autopmaten zu ziehen.


Also ist mir es schnurzegal ob eine Bauartzulassung oder sonstwas vorhanden ist!

Logischerweise sollte man NUR PLATINEN installieren welche KONFORM dem Gerät und einer vorhandenen Bauartzulassung ist und NUR DANN wenn es UNBEDINGT erforderlich ist!

Alles andere wäre unnötige und auch überflüssige Arbeit. smile




Greetz


Euer Tosh

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Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von ToshBerlin: 22.08.2007 22:43.

21 22.08.2007 22:00 ToshBerlin ist offline E-Mail an ToshBerlin senden Beiträge von ToshBerlin suchen
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Ich denke mal es reciht jetzt, nur noch Haarspalterei und Streit um des Kaisers Bart.

GSG müssen ausgelesen werden, wann, was und wie ist vom Gestzgeber eindeutig geregelt. Basta ! !

Wenn der Gestzgeber hier eine Änderung wollte, müsste die für alle Automaten gelten, auch Verkaufsautomaten .

Als Steuerfahnder sollte gmg sich lieber für die noch betriebenen, illegalen Fungames interessieren,
hier gäbe es was zu holen.

Eine schlüssige Erklärung, was er mit diesem Beitrag nun überhaupt bezwecken will, gibt es immer noch nicht.
21 23.08.2007 08:26 dieter116 ist offline E-Mail an dieter116 senden Beiträge von dieter116 suchen
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Gute Frage - was soll dieser Beitrag bedeuten?


Technisch ist wie gesagt alles machbar.

Nur legal und konform den Vorschriften sollte und muss es sein, das versteht sich!



Und wenn der Gesetzgeber eben will, das man auch Billardtische, Silverball, Erdnussautomaten, Flipper und Kaffeemaschinen ausliest - dann soll er das wollen, Gesetze erlassen sowie durchsetzen und gut ist!

Wer nichts illegales macht und sich entsprechend der Gesetze und Verordnungen verhält und seiner Selbständigkeit nachgeht, der hat nix zu befürchten!

Und wenn die Ordnungsbehörden sich in der Führungsebene über ALLES was sie betrifft und WOFÜR sie bestimmt sind, dementsprechend ausbilden, dann gibts keine Probleme bei der Umsetzung von Kontrollen!


Was kann derBürger/Aufsteller dafür, wenn es in den Behörden im Gebälk knirscht?
GARNIX!
Die Behörden und Ämter sind für ihren Zweck geschaffen und haben gemäß ihrem Auftrag zu handeln!

Wenn sie dieses nicht tun können - mangels Wissen und/oder der Bereitschaft sich weiterzubilden - dann sollten die Bescheide/Beschlüsse und dergleichen eben KEINE Rechtssicherheit und damit KEINE Rechtswirksamkeit haben!

Der Aufsteller müsste sich dann ruhig zurücklehnen und entspannt seiner Arbeit weiter gehen können. Die Ämter müssen erstmal ihre Hausaufgaben machen.
Wenn sie - mangels Geld - dies nicht können, so müssen sie sich eben an ihre übergeordnete Behörde wenden und die Sache regeln!

Oder sieht das jemand anders? (jetzt wird wieder auf mich eingeprüpgelt - GRINS)


Greetz



Tosh

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21 23.08.2007 19:53 ToshBerlin ist offline E-Mail an ToshBerlin senden Beiträge von ToshBerlin suchen
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@ alle

Sorry, aber ich konnte nicht eher antworten. Ihr wisst ja, ich mache das in meiner Freizeit !

Ihr stellt die Frage, wofür ich das mache:

Ist doch ganz klar: für die Verarbeitung von den Daten aus den FUNGAMES.

Ich werde ja immer aufgefordert, in der Richtung was zu machen. Mache ich schon: Das Gute ist, ich bin auch nicht allein! Da gibt es noch die Kollegen von der Polizei und die Kollegen von den Ordnungsämtern. Und die arbeiten alle an der Beseitigung der FUNGAMES. Ich denke mir, das war doch Euer Wunsch ( Chancengleichheit ) und damit auch Meiner! Wie heisst das so schön: "Vom Volk, für das Volk !" großes Grinsen !

Bloss: und jetzt kommen wir zu meiner Fragestellung:

Die Daten aus den GGSG werden durch eine gesicherte Buchhaltung ( manipulationssicheres Zählwerk ) ermittelt. Wenn der Streifen von mir aus dem GGSG gezogen wird, mit meinem Auslesegerät, dann sind das die Zahlen, die alle Beteiligten interessieren.

Genau so machen wir das natürlich auch mit den Daten aus den FUNGAMES. Diese haben aber nicht eine "gesicherte Buchhaltung".

Daher wollte ich von Euch wissen, wo der Unterschied zwischen einer "gesicherten Buchhaltung" und einer "Buchhaltung" liegt.

Der Streifen des FUNGAMES gibt mir ja auch allen wichtigen Daten an, die ich dann für die weiteren Schritte brauche.

Ich hoffe, damit ist Eure Frage beantwortet, warum ich diesen Beitrag erstellt habe ! Es handelt sich also nicht um etwas, was für Euch bedrohlich wäre !

Jetzt komme ich dann mit einer ergänzenden Frage/Bitte zu den FUNGAMES:
Letztens habe ich eine paar MG "mitgenommen", da wollte aber die Schnittstelle nicht so recht mit dem Drucker "sprechen". Es kamen keine Streifen aus dem Drucker.

Ihr wisst ja - ich bin kein Techniker - und ich habe irgendwie schon mitbekommen, dass Ihr technisch hier alle ganz fit seit:

Ich unterstelle mal, da hat einer das Kabel zur Schnittstelle durchtrennt. Jetzt kommt wieder so eine Frage, die nur ich stellen kann:
Hat dieses Durchtrennen dieser Leitung zur Schnittstelle nun eine Auswirkung auf die gespeicherten Daten ?
Kann man das Kabel eventuell ganz einfach reparieren ?

Wenn Ihr mal dem Steuerfahnder ein bisschen technisch helfen könntet, wäre ich Euch dankbar !!


Weil:
Dann kann man ja was berechnen. Und dann kann man auch was abschöpfen! Ihr wisst ja alle, die Abschöpfung ist eine irre Sache: Man nimmt ja als Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Abschöpfungsbetrages "Das Erlangte" . Und das ist der Einwurf ! Und dann hole ich mir das auch! Und das Gute an der Sache ist, da ist auch ein bisschen für EUCH dabei ! Weil Ihr wisst ja, diese Gelder gehen in das "Staatssäckel" ! Und dieses Staatssäckel ist ja irgenwie und irgenwo für UNS ALLE DA !!


Grüße

__________________
gmg
36 23.08.2007 21:31 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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hallo gmg,

kurze antwort auf deine einfache frage:

man kann das kabel reparieren und es hat keine einwirkung auf die gespeicherten daten.


gruss tm
51 24.08.2007 17:43 TM ist offline Beiträge von TM suchen
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@ tm

Danke ! Auf eine so einfache Beantwortung meiner Frage hatte ich gehofft !

@ tosh
Ich glaube, Dir ist gestern eine "Laus" über die "Leber" gelaufen. Sollte ICH das mit meiner Frage gewesen sein, so wäre das bedauerlich und auch nicht so beabsichtigt gewesen.

@ alle
Ich habe sofort, nachdem mir die Frage nach dem "Warum" meiner Frage gestellt worden ist, offen und ehrlich geantwortet ! Ich hätte sicherlich auch irgend einen "Müll" schreiben können.

Okay, ich habe aus diesen Resonanzen gelernt, dass ich zumindest die Leute, die hier seit gestern geantwortet haben, besser nicht noch einmal mit meinen Problemen belästigen werde !

Ich meine trotzdem, es war mir einen Versuch wert gewesen !

Den freundlichen Hinweisen auf die Kompetenz der Hersteller werde ich nachkommen.

Und irgend jemanden hier zu "kriminalisieren" oder was auch immer, lag mir natürlich auch nicht im Sinn !

Zur Beruhigung der Lesenden will ich vielleicht nur noch kurz mitteilen, dass es bei der MG-Geschichte nicht um einen "Kollegen" von Euch gehandelt hat. Es war eher in dem Bereich, den ich den Verbandsvorsitzenden versprochen hatte, auch zu bearbeiten.

Grüße

__________________
gmg
66 24.08.2007 18:04 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Bist du wirklich interessiert zu wissen, wo illegale Magic Games stehen?
Ich bin bereit, hier eine Liste einzustellen mit Adressen.

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mfG
81 24.08.2007 19:06 Stratmann ist offline E-Mail an Stratmann senden Beiträge von Stratmann suchen
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Ja !!

Grüße

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gmg
96 24.08.2007 20:43 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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@gmg


Du wirst allerdings nicht erstaunt sein, dass sich diese Liste auf unsere ausländischen Mitbürger beschränken wird?
Teestuben, illegale Wettbuden, etc?

Du wirst kaum einen deutschen Automatenkaufmann finden, welcher noch Fungames betreibt
und das ist Fakt!

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mfG
111 24.08.2007 20:58 Stratmann ist offline E-Mail an Stratmann senden Beiträge von Stratmann suchen
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@ stratmann

Deine Worte decken sich im Wesentlichen mit den Ergebnissen von Spielhallenbegehungen, die in letzter Zeit stattgefunden haben.
Also bitte, schick die Liste !

Grüße

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gmg

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von gmg: 24.08.2007 22:05.

126 24.08.2007 21:56 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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