Forum-Gewerberecht

» Was verbirgt sich hinter dem Ausdruck "gesicherte Buchhaltung" bei Geldspielgeräten ? «

Ich denke mal es reciht jetzt, nur noch Haarspalterei und Streit um des Kaisers Bart.

GSG müssen ausgelesen werden, wann, was und wie ist vom Gestzgeber eindeutig geregelt. Basta ! !

Wenn der Gestzgeber hier eine Änderung wollte, müsste die für alle Automaten gelten, auch Verkaufsautomaten .

Als Steuerfahnder sollte gmg sich lieber für die noch betriebenen, illegalen Fungames interessieren,
hier gäbe es was zu holen.

Eine schlüssige Erklärung, was er mit diesem Beitrag nun überhaupt bezwecken will, gibt es immer noch nicht.



Gepostet am 23.08.2007 um 08:26 von:
Benutzer: dieter116
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=16097#post16097


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