Thema: Peter Eibas Situationsanalyse |
jasper
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Mal ne Frage:
Ist die Abfolge der elektronischen Walzenbilder eigentlich immer die selbe, also so wie auf echte mechanische Walzen?
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Thema: Patentamt löscht Marke "Toto" |
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@lodermulch
sorry - ich meine "Casino" in Anlehnung an "Toto" ohne weiteren Zusatz!
also nicht wie hier: mit Zusatz und grafischer Gestalltung.
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und über "Las Vegas" konnte ich auch nichts finden!
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Thema: keine einführung der spielerkarte ? |
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Zitat: |
Original von Meike
Hallo Jasper,
da stimme ich Dir zu.
Einheitliche Spielregeln für alle, müssen einheitlich umgesetzt werden.
Ein großes Problem sind die "Marktschreier", so möchte ich es mal nennen, gegen die aktuell niemand rechtlich vorgehen kann, vorgeht.
Wie in der aktuellen Ausgabe im AutomatenMarkt S. 28,29, werden angebliche Innovationen (die Bildchen kenne ich schon seit Jahren aus den Vernetzungsinfos) im Bereich der Geldwechsler im Rahmen der Vernetzung dargestellt,
Da wird dann geworben mit "Wettschein zeitnah und anonym am Wechsler einlösen und auszahlen lassen"
mit "Bonuskarte Kauf" und "MemberCard Auszahlung".
Und wenn dann noch auf "Verkaufspartys" den Aufstellern erklärt wird,
was jetzt alle machen und dann noch einen entsprechenden Druck aufbauen mit "Prototypen",
dann kommt der Herdentrieb bei vielen durch und das Hamsterrad wie bei den Fungames beginnt sich wieder zu drehen.
VG
Meike |
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Evt. stellt die Einführung der Spielerkarte nur eine andere Wortwahl für "Bonuskarte Kauf" und/oder "MemberCard Auszahlung" dar.
Das Chaos wäre nahezu Perfekt - fehlt nur noch eine intranzparente Vernetzung.
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Thema: keine einführung der spielerkarte ? |
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Es gab auch ein (Aufsteller-)Leben vor dem Punktespiel und das war nicht schlecht!
Bedenke: Das Punktespiel ist keine Erfindung der Aufsteller!
Entscheidend idürfte sein, dass alle Aufsteller ein Punktespiel haben oder alle kein Punktespiel haben!
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Thema: EuGH Vorlageverfahren C-440/12 vom 03.10.2012 |
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@Duke
Es bleibt die Hoffnung, dass Du einer falschen Information aufgesessen bist.
Ansonsten würde wohl eine Interessenkollision gem. folgender §§ der StGB und/oder BRAO und /oder BORA vorliegen:
§ 356 StGB
Parteiverrat
(1) Ein Anwalt oder ein anderer Rechtsbeistand, welcher bei den ihm in dieser Eigenschaft anvertrauten Angelegenheiten in derselben Rechtssache beiden Parteien durch Rat oder Beistand pflichtwidrig dient, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Handelt derselbe im Einverständnis mit der Gegenpartei zum Nachteil seiner Partei, so tritt Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren ein.
§ 43a BRAO
Grundpflichten des Rechtsanwalts
(4) Der Rechtsanwalt darf keine widerstreitenden Interessen vertreten.
§ 3 BORA
Widerstreitende Interessen, Versagung der Berufstätigkeit
(1)Der Rechtsanwalt darf nicht tätig werden, wenn er eine andere Partei in derselben Rechtssache im widerstreitenden Interesse bereits beraten oder vertreten hat oder mit dieser Rechtssache in sonstiger Weise im Sinne der §§ 45, 46 Bundesrechtsanwaltsordnung beruflich befasst war.
(2) Das Verbot des Abs. 1 gilt auch für alle mit ihm in derselben Berufsausübungs- oder Bürogemeinschaft gleich welcher Rechts- oder Organisationsform verbundenen Rechtsanwälte. Satz 1 gilt nicht, wenn sich im Einzelfall die betroffenen Mandanten in den widerstreitenden Mandaten nach umfassender Information mit der Vertretung ausdrücklich einverstanden erklärt haben und Belange der Rechtspflege nicht entgegenstehen. Information und Einverständniserklärung sollen in Textform erfolgen.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für den Fall, dass der Rechtsanwalt von einer Berufsausübungs- oder Bürogemeinschaft zu einer anderen Berufsausübungs- oder
Bürogemeinschaft wechselt.
(4) Wer erkennt, dass er entgegen den Absätzen 1 bis 3 tätig ist, hat unverzüglich seinen Mandanten davon zu unterrichten und alle Mandate in derselben Rechtssache zu beenden.
(5) Die vorstehenden Regelungen lassen die Verpflichtung zur Verschwiegenheit unberührt.
Meike für den Hinweis.
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Thema: automatenausdrucke manipuliert ! |
jasper
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@barnie
das "Urteil" ist nicht vom FG Münster sondern vom OVG Münster.
Spiel aber keine große Rolle, es macht so oder so deutlich, dass denen die Argumente ausgegangen sind und diese Herren nun mit solch einer Darstellung versuchen ihre Daseinsberechtigung zu begründen.
Das "Urteil" stellt sich für mich als ein klarer Entzug des gesetzlichen Richters da!
Der Gerichtshof der Europäischen Union ist gesetzlicher Richter im Sinne des <a target="_blank" href="http://dejure.org/gesetze/GG/101.html" tip="">Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG[/url]. Es stellt einen Entzug des gesetzlichen Richters dar, wenn ein nationales Gericht seiner Pflicht zur Anrufung des Gerichtshofs im Wege des Vorabentscheidungsverfahrens nach <a target="_blank" href="http://dejure.org/gesetze/EG/234.html" tip="Art. 234 EG: (ex-Art. 177)">Art. 234 EG[/url] nicht nachkommt.
Hier liegt bereits ein Vorabentscheidungsverfahren vor und diese Herren vom OVG maßen sich an ein solches "Urteil" zu sprechen.
Warum wird nicht einfach abgewartet bis der EuGH gesprochen hat? - Hier will man den Deckel zu machen und die Stadtkasse vor möglichen Rückerstattungsansprüche schützen.
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Thema: Spielbanken erhalten unzulässige Beihilfe. - Droht Rückerstattung in Millionenhöhe? |
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Daumen hoch für diesen thread
@petergaukler
"ich möchte mal sehen ,was die gewerblichen spielhallenbetreiber sagen ,wenn sie die gleichen abgaben wie die staatl. casinos haben !"
Was meinst Du damit?
Was würden denn Deiner Meinung nach "die gewerblichen Spielhallenbetreiber" sagen?
Liegt Dir ein nachvollziehbarer Nachweis darüber vor, wie hoch die staatlichen- bzw. die gewerblichen Spielbankbetreiber tatsächlich belastet werden?
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Thema: automatenausdrucke manipuliert ! |
jasper
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Festnahmen in Stuttgart Spielhallen-Razzia: Steuerbetrug in Millionenhöhe19.02.2013
.............. Die Täuschung führte dazu, dass die Betreiber der Spielautomaten deutlich weniger Umsatzsteuer an das Finanzamt und ebenso deutlich weniger Vergnügungssteuer an die Stadtkämmerei zu zahlen hatten. ..........
http://www.stuttgarter-nachrichten.de/in...0aa47d1c19.html]http://www.stuttgarter-nachrichten.de/in...0aa47d1c19.html[/URL]
Zitat Wildeirene:
"Wo keine Umsatzsteuer erhoben bzw. vereinnahmt werden kann, da kann auch keine Umsatzsteuer hinterzogen werden!"
Dem kann man sich uneingeschränkt anschliessen!
Die Stadtkämmerei sollten sich über die Rückerstattung der an die Spielbankbetreiber gezahlten Beihilfe schadfrei halten. - NUR EINE IDEE
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Thema: Evaluierung der SpielV durch Glücksspielindustrielobbyisten |
jasper
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@Meike
Gefahr erkannt, Gefahr noch lange nicht gebannt.
alles nachzulesen hier:
http://bmwi_entwurf_6.ndvendg_21.02.2013.pdf
UAVD!
Es wird schon seine Gründe haben warum das BMWI hier nur eine Frist von 3- Werktagen zur Abgabe einer Stellungnahme vorsieht. - Die hätten auch gleich schreiben können, schreibt was ihr wollt es findet sowieso unter Ablage "P" keine Beachtung.
PS:
Nicht nur die Hersteller dürfen alle vier Jahre neu verkaufen, sondern auch die PTB (BMWI) "muss" dann garantiert alle 4 Jahre neue Gerätezulassungen verkaufen! -
220.000 Geräte ./. 4 x Zulassungskosten in € = ???.??? € garantierte Einnahme für die PTB (BMWI) jährlich!
So funktioniert "freie Warktwirtschaft".
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Thema: Nichts geht mehr: Casinos in Finanznot?? |
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Man lese und staune:
Proteste in Heringsdorf und Schwerin
Nichts geht mehr: Casinos in Finanznot
Die Spielbanken sind nicht mehr in der Lage, die gesetzlich vorgeschriebenen Abgaben an das Land zu entrichten.
........
Den Spielbanken in MV droht nach eigenen Angaben die baldige Insolvenz, sollte das Land auf den gesetzlich festgeschriebenen Abgaben beharren. Gestern untermauerten Spielbanken-Mitarbeiter in Schwerin und Heringsdorf mit Protestaktionen die Forderung an das Land, mit einer neuerlichen Senkung der Spielbankenabgabe die wirtschaftlich angeschlagenen Kasinos zu entlasten.
Quelle: http://www.nordkurier.de/cmlink/nordkurier/nachrichten/mv/nichts-geht-mehr-
casinos-in-finanznot-1.441680
Haben die Spielbankbetreiber noch nichts von der Möglichkeit der "kalkulatorische Abwälzbarkeit" gehört/gelesen?
Die Steuerüberwälzung ist ein wirtschaftlicher Vorgang; das Gesetz überläßt es dem Steuerschuldner, den Steuerbetrag in die Kalkulation einzubeziehen und die Wirtschaftlichkeit seines Unternehmens auch dann zu wahren; letztlich hängt es von der Marktlage ab, ob dem Steuerzahler die Überwälzung gelingt (Bühler/ Strickrodt, Steuerrecht I 3. Auflage S. 410 f.; Welinder, Handbuch der Finanzwissenschaft II 1956, S. 353 ff.; Schmölders, ebenda S. 642 ff.; Amonn, Grundsätze der Finanzwissenschaft II 1953, S. 150).
Geeignete Maßnahmen zur Wahrung der Wirtschaftlichkeit können ebenso Umsatzsteigerung oder die Senkung der sonstigen Kosten sein (BFH, Beschluss vom 21.02.1990, KStZ 1990, 111, 112).
Also ihr Spielbankbetreiber, hört auf zu jammern und steigert einfach eure Umsätze und/oder senkt eure sonstigen Kosten!!
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Thema: Noch einmal das Vorlageverfahren EuGH vom 4.03.2010 |
jasper
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Hier war der Goslarer CDU-Ratsherr "Supermario" auch kreativ am Werk .............
Zitat: |
Original von Rosewood
Nicht ich habe mir das mit den 20% ausgedacht, sondern die damalige Landesregierung in Niedersachsen.
Und sollte das so kommen, werden wohl viele die Klage dagegen nicht mehr (zumindest wirtschaftlich) erleben.
Lieber Herr r2d2 ich kann ja verstehen, wenn die Wahrheit weh tut, aber jetzt schon wieder irgendwelche Verschwörungstheorien in die Welt setzen zeugt doch von einer gewissen Hilflosigkeit. Und wer hier wieder und wieder mit solchen Verschwörungstheorien kommt, der sollte in Sachen "Leiherkastenmann" eher vorsichtig sein.
Im übrigen, noch hat der EuGH doch noch gar nichts entschieden, kann doch noch Alles ganz anders kommen, was wir mal nicht hoffen wollen... |
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..... nun wissen wir warum: http://www.goslarsche.de/Home/harz/region-harz_arid,325702.html
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Thema: à propos Geldwäsche i.V.m. Glücksspiel |
jasper
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Zitat: |
Original von rosebud
Zitat: |
Original von Wilde Irene
Angenommen ich als Automatenaufsteller würde über die technische Möglichkeit verfügen, beim Spiel an Glücksspielautomaten ganz gezielt "Gewinne" zur Auszahlung zu bringen.
"Gewinne", die vom Glücksspielgerät nur als "Spielergewinn" verbucht würden, tatsächlich jedoch in meine Tasche fließen würden.
Wenn ich dann diese "Gewinne" der Gerätekasse zufügen und als (zusätzliche) Einnahme verbuchen und somit auch versteuern würde,
wäre das dann auch "Geldwäsche"?
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hi,
nein, das ist keine Geldwäsche, das ist Be....ß an den Spielern !
Du klaust Ihnen ihre Gewinne.
Du kannst aber auch ein Gerät mit einer sehr niedrigen AQ hinstellen, dann passiert theoretisch dasselbe.
In der Praxis schiesst du dich damit aber ins Knie, weil die Spieler diese Geräte meiden würden, da die Geräte mit der höchsten AQ am meisten Spass machen.
grüsse |
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@wilde
Gewinne aus Glücksspiele sind steuerfrei.
Wer sie trotzdem versteuert sollte sich eine Spendenquittung geben lassen
@rosebud
die AQ wird doch nicht verändert, es gewinnt doch nur ein anderer ..........
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Thema: Konzessionantrag aber nun Gesetzesänderung |
jasper
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Original von immo2012
Landesglücksspielgesetz (LGlüG) BW ist am 29.11.2012 in Kraft getreten
Abstand zur Schule ist ca. 150m |
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Hast Du mal nachgefragt, wann das Landesglücksspielgesetz (LGlüG-BW) ein gem. Richtlinie 98/48/EG vorgeschriebenes Notifizierungsverfahren durchlaufen haben soll?
Das Landesglücksspielgesetz (LGlüG-BW) dürfte insgesamt als notifizierungspflichtig einzustufen sein. - Grund hierfür dürfte bereits das neue Abstandsgebot zum Mitbeweber sein! - Das hat selbst bei den Apotheken nicht dauerhaft gehalten!!
Auch das Verbot von Mehrfachkonzessionen gem. Landesglücksspielgesetz (LGlüG-BW) dürfte eine Missachtung der
EU-Dienstleistungsrichtlinie bzgl. der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheiten darstellen.
Nach Art.15 Abs.6 der Dienstleistungsrichtlinie dürfen die Mitgliedstaaten (Bund, Länder(!!), Gemeinden) keine Vorschriften (Gesetze, Satzungen) erlassen, die Anforderungen enthalten, die dazu geeignet sind, einen Verstoß gegen die Bestimmungen der Niederlassungsfreiheit des Art.15 Abs.2 zu begründen. Gemäß Art.15, Abs. 7 müssen neue Vorschriften von der Kommission notifiziert werden. - Das ist eindeutig und dürfte auch vom Land BW zu beachten sein.
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Thema: Konzessionantrag aber nun Gesetzesänderung |
jasper
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Original von immo2012
Meine Konzession war zulässig beim Antrag aber nun nicht mehr wegen einer Gesetzesänderung.
Gilt da der Vertrauensschutz d.h. die Gesetzeslage beim Antrag oder gilt die Gesetzeslage bei dem möglichen Entscheidungstermin.
???
Das Problem sehe ich durch "liegenlassen" könnte die Behörde den Ausgang frei bestimmen. |
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Welche "Gesetzesänderung" wird Dir vorgehalten?
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