Forum-Gewerberecht
» Was verbirgt sich hinter dem Ausdruck "gesicherte Buchhaltung" bei Geldspielgeräten ? «
Gruß an Alle,
bin ja in diesem Thema eigentlich nicht erwünscht, aber bei Lehrbuchbeiträgen, wie von Herrn Stratmann ohne "h", muss ich einfach.
Die verschiedenen RAM-Karten vom MAS 3000 kennen doch sicherlich einige hier und auch die kleinen niedlichen "Zusatzgeräte" auf den VDAI-Schnittstellen.
Und da wir auch die gesetzlichen Regelungen gem. Spielverordnung kennen, brauchen wir doch das Wort "gesichert" eigentlich nicht verwenden.
Gruß Meike
Gepostet am 19.08.2007 um 19:51 von:
Benutzer: Meike
Der Original-Beitrag :
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