Forum-Gewerberecht

» Was verbirgt sich hinter dem Ausdruck "gesicherte Buchhaltung" bei Geldspielgeräten ? «

Nachdem ich mich jetzt durch die letzten Beiträge gequälll habe, möchte ich doch mal alle aufrufen wieder sachlich am Thema zu bleiben.   

Die Angriffe hier werte ich mal als Reaktion auf die allgemeine Anspannung bei den Kollegen.

Wenn ich lese, dass die teuer gekauften Geräte vielleicht wieder verboten werden sollen und das mal wieder, wie bei den FG, bei uns hängen bleibt, bin ich auch sehr verspannt.
Schliesslich verlasse ich mich auf das, was mir der Gesetzgeber vorgiebt und plane hiernach meine unternehmerischen Schritte.

Ich verlasse mich also darauf, dass ein Gerät mit PTB Zulassung ok ist. Jede Veränderung ohne [u][b]lange[/b][/u] Übergangszeit würde ich sofort vor Gericht anfechten.

Zum Thema:
Alle die hier ohne Ausdruck am Spielgerät mit MAS oder Löwen Drucker arbeiten, müssen das natürlich für sich selbst entscheiden!

Ich denke es ist von Vorteil alles zu tun, um einen Prüfer darzulegen, dass alles ok ist.
Für [u]mich[/u] gehört ein [b]Orginalausdruck[/b] dazu.

Sollte der kollege [b]Stratmann [/b]tatsächlich[b] der Stratmann [/b]aus Lübbecke sein, könnte das für viele weitere Fragen sehr hilfreich sein.

Also fallt nicht übereinander her wie im Kindergarten, sondern bleibt bei der Sache. Ist sonst echt langweilig und kontraproduktiv hier! Danke  



Gepostet am 20.08.2007 um 00:24 von:
Benutzer: Corleis
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=15994#post15994


Beitrags-Print by Breuer76