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Zum Ende der Seite springen Versicherungsnachweis bei Festsetzung von Veranstaltungen gemäß § 69 GewO
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MatzeMeile MatzeMeile ist männlich
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Versicherungsnachweis bei Festsetzung von Veranstaltungen gemäß § 69 GewO

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

ich bin neu im Gewerberecht und habe nun eine Interessante Fragestellung, bei der ich Schwarmhirn benötige.
In den Formularen zur Beantragung von Festsetzungen gemäß § 69 GewO findet sich meist der Hinweis auf den Nachweis einer (Veranstaltungs)-Haftpflichtversicherung.

Ich konnte hierfür jedoch nirgends (keine Urteile, keine Hinweise in Kommentaren, wirklich nirgends) eine Rechtsgrundlage finden. Man könnte die Notwendigkeit des Nachweises sicherlich herleiten; kennt aber jemand einen Hinweis in einer Rechtsgrundlage oder ein Urteil in dem das problematisiert wurde?

Vielen Dank und Viele Grüße!
Matze

---------------
- Weiß außerdem jemand, wie ich den Beitrag in das richtige Unterforum schieben kann?

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von MatzeMeile: 17.10.2023 14:29.

1 17.10.2023 14:23 MatzeMeile ist offline E-Mail an MatzeMeile senden Beiträge von MatzeMeile suchen
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