Versicherungsnachweis bei Festsetzung von Veranstaltungen gemäß § 69 GewO
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
ich bin neu im Gewerberecht und habe nun eine Interessante Fragestellung, bei der ich Schwarmhirn benötige.
In den Formularen zur Beantragung von Festsetzungen gemäß § 69 GewO findet sich meist der Hinweis auf den Nachweis einer (Veranstaltungs)-Haftpflichtversicherung.
Ich konnte hierfür jedoch nirgends (keine Urteile, keine Hinweise in Kommentaren, wirklich nirgends) eine Rechtsgrundlage finden. Man könnte die Notwendigkeit des Nachweises sicherlich herleiten; kennt aber jemand einen Hinweis in einer Rechtsgrundlage oder ein Urteil in dem das problematisiert wurde?
Vielen Dank und Viele Grüße!
Matze
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- Weiß außerdem jemand, wie ich den Beitrag in das richtige Unterforum schieben kann?
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von MatzeMeile: 17.10.2023 14:29.
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