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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Was verbirgt sich hinter dem Ausdruck "gesicherte Buchhaltung" bei Geldspielgeräten ? » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Was verbirgt sich hinter dem Ausdruck "gesicherte Buchhaltung" bei Geldspielgeräten ? 2 Bewertungen - Durchschnitt: 5,50
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 RE: Was verbirgt sich hinter dem Ausdruck "gesicherte Buchhaltung" bei Geldspielgeräten ? gmg 26.08.2007 17:39
 RE: Was verbirgt sich hinter dem Ausdruck "gesicherte Buchhaltung" bei Geldspielgeräten ? ToshBerlin 23.08.2007 22:07
 RE: Was verbirgt sich hinter dem Ausdruck "gesicherte Buchhaltung" bei Geldspielgeräten ? dieter116 24.08.2007 10:07
 RE: Was verbirgt sich hinter dem Ausdruck "gesicherte Buchhaltung" bei Geldspielgeräten ? anders 24.08.2007 10:35
 RE: Was verbirgt sich hinter dem Ausdruck "gesicherte Buchhaltung" bei Geldspielgeräten ? Meike 26.08.2007 18:33
 RE: Was verbirgt sich hinter dem Ausdruck "gesicherte Buchhaltung" bei Geldspielgeräten ? Stratmann 26.08.2007 20:14
 RE: Was verbirgt sich hinter dem Ausdruck "gesicherte Buchhaltung" bei Geldspielgeräten ? gmg 26.08.2007 21:55
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 RE: Was verbirgt sich hinter dem Ausdruck "gesicherte Buchhaltung" bei Geldspielgeräten ? jasper 26.08.2007 21:19
 RE: Was verbirgt sich hinter dem Ausdruck "gesicherte Buchhaltung" bei Geldspielgeräten ? jasper 27.08.2007 10:30
 RE: Was verbirgt sich hinter dem Ausdruck "gesicherte Buchhaltung" bei Geldspielgeräten ? gmg 28.08.2007 15:31
 RE: Was verbirgt sich hinter dem Ausdruck "gesicherte Buchhaltung" bei Geldspielgeräten ? tapier 28.08.2007 16:00
 RE: Was verbirgt sich hinter dem Ausdruck "gesicherte Buchhaltung" bei Geldspielgeräten ? TM 28.08.2007 16:54
 RE: Was verbirgt sich hinter dem Ausdruck "gesicherte Buchhaltung" bei Geldspielgeräten ? gmg 28.08.2007 18:22
 RE: Was verbirgt sich hinter dem Ausdruck "gesicherte Buchhaltung" bei Geldspielgeräten ? gmg 31.08.2007 20:20
 RE: Was verbirgt sich hinter dem Ausdruck "gesicherte Buchhaltung" bei Geldspielgeräten ? TM 01.09.2007 13:38
 RE: Was verbirgt sich hinter dem Ausdruck "gesicherte Buchhaltung" bei Geldspielgeräten ? ToshBerlin 28.08.2007 23:45
 RE: Was verbirgt sich hinter dem Ausdruck "gesicherte Buchhaltung" bei Geldspielgeräten ? gmg 30.08.2007 21:12
 RE: Was verbirgt sich hinter dem Ausdruck "gesicherte Buchhaltung" bei Geldspielgeräten ? René Land 31.08.2007 01:37
 RE: Was verbirgt sich hinter dem Ausdruck "gesicherte Buchhaltung" bei Geldspielgeräten ? gmg 31.08.2007 07:18
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gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
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@ stratmann

Schade, ist noch nichts eingegangen !!

Ist die Liste so umfangreich, oder hat es mit der Arbeitszeit zu tun ?? großes Grinsen

Grüße

__________________
gmg
161 26.08.2007 17:39 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Solon
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ToshBerlin   Zeige ToshBerlin auf Karte
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Ähhm...
Sollen wir hier irgendwie verar.... werden?
Am Besten Du erkundigst Dich mal bei den Leuten wo Du den Besten Zugang zu hast.

Als Steuerfahnder ist es für Dich doch ein Leichtes an die Angaben zu kommen die Du hier herausfragen willst.


Und Deine Unterstellungen hier finde ich ehrlich gesagt sehr DREIST!

NUR weil die MA`der Behörden nicht in der Lage sind, bestimmte Aktionen an bestimmten Geräten nachzuvollziehen, wird derjenige der die Geräte hat gleich KRIMINALISIERT!

Seht mal zu, das Ihr Euch schulen lasst von Euren Chefs bzw. von Dozenten die Ahnung haben von den Geräten!

Warum muss zwangsläufig ein Kabel durchgeschnitten sein?
Warum kann nicht eine andere Möglichkeit in Betracht kommen?
Warum fragst Du nicht den Betreffenden selbst weshalb ein Ausdruck nicht klappt?

Kann es nicht auch sein, das vielleicht ein spezieller Drucker her muss?
Kann es nicht auch sein, das nur bestimmte Einstellungen vor dem Ausdruck erfolgen müssen?
Kann es nicht auch sein, das dieses Gerät nur vom Hersteller ausgedruckt (oder vom Aufsteller gegen nicht unerhebliche Mehrkosten nachgerüstet) werden können?



Der Steuerfahnder hat seine Arbeit so zu machen, das er gesetzesgetreu zum richtigen Ergebnis kommt!
Das heisst logischerweise auch, das er sich IMMER ZU weiterbilden MUSS!!
Das müssen wir Techniker und Aufsteller EBENSO, nur mit dem Unterschied, das Unser Eins sehr oft dafür bezahlen muss aus der eigenen Tasche.

Die Staatsdiener haben da bestimmt ganz andere Möglichkeiten - gerade die Beamten, so denke ich.



Greetz


Tosh

__________________
Greetz


Euer Tosh


Bin nen Kronen - Freak, mag aber auch Katzenkisten ebenso wie sonnige Aussichten auf den Symbolträgern.

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von ToshBerlin: 23.08.2007 22:12.

41 23.08.2007 22:07 ToshBerlin ist offline E-Mail an ToshBerlin senden Beiträge von ToshBerlin suchen
Solon
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dieter116
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Warum hast du nicht einfach mal beim Hersteller gefragt ?

Statt hier alle möglichen Theorien dazu aufkommen zu lassen und Unruhe zu stiften.
41 24.08.2007 10:07 dieter116 ist offline E-Mail an dieter116 senden Beiträge von dieter116 suchen
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@gmg

auch ich schließe mich der Meinung von @dieter116 an.

Es macht mehr Sinn, den/die Hersteller bei aufkommenden Fragen anzusprechen, weil diese schon vom Grundsatz her „alle Möglichkeiten“ kennen.

Ein Automatenaufsteller/-techniker verfügt ja auch nur über die bekannt gegebenen Hersteller-Infos. Bedeutet u. U. ja auch nur über ein gewisses „Halbwissen“, bzw. über ein mögliches Wunschdenken.

Warum soll man über illegale Möglichkeiten diskutieren, wenn sie zu über 99 % sowieso nicht angewendet werden?

Was soll das „Schlaumachen“ für einen Automatenaufsteller bringen?

Automatenaufsteller möchten wie jedes andere Gewerbe doch auch nur, ihre branchenüblichen Arbeiten fach- und sachgerecht verrichten. Nicht mehr und nicht weniger ist da angesagt.

Da passen Manipulationen und Mauscheln eben nicht hinein!

Gruß
anders
41 24.08.2007 10:35 anders ist offline E-Mail an anders senden Beiträge von anders suchen
Meike
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Gruß an Alle,

hat sich schon mal jemand gefragt woher eine solche Liste kommt?

Vielleicht aus der Buchhaltung, durch bezahlte Kontrollen oder über Kontakte?

Wenn aus bezahlten Kontrollen, sollte man sich fragen, wer das warum bezahlt hat?

Wenn das aus der Buchhaltung kommt (Ersatzteillieferungen) sollte man sich fragen, wie sieht es eigentlich mit einer freiwilligen Selbstkontrolle bei den Herstellern aus?

Wenn aus Kontakten, sollte man sich fragen, warum man diese hat?

Warum wird eine solche Liste, wenn man sie hat, nicht sofort mit einer entsprechenden Anzeige an die örtlich und sachlich zuständigen Behörden geschickt?

Hat derjenige, der die Liste erstellt hat Ausweiskontrollen durchgeführt, damit man sagen kann, dass da "kaum ein deutscher Automatenkaufmann" dabei war oder geht es nach Aussehen?



Gruß Meike
41 26.08.2007 18:33 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Wir sollten eigentlich die threads auf die entsprechenden Fragen und Antworten von "meike " und "gmg" reduzieren.

Keine Antwort und keine Frage, außer von eben diesen beiden,
außer von uns.

Aber nicht eine von den übrigen Kommunalteilnehmern!
Schon aufgefallen?

btw
Ich habe übrigens nichts mit einem W. Strathmann von adp gemein.

__________________
mfG
56 26.08.2007 20:14 Stratmann ist offline E-Mail an Stratmann senden Beiträge von Stratmann suchen
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@ stratmann

Das war mir schon irgendwie klar !

und wegen der fehlenden Kollegen: Vergiss bitte nicht, dass wir heute Wochenende haben !

Wann kommt die Liste ?


@ jasper
denke bitte noch einmal an meinen letzten "ungeliebten" Beitrag, den wir nicht weiter fortgeführt haben.

Österreich vermietet die Geräte nur und verlangt die Spielhallenvernetzung, sonst bekommst Du die Geräte nicht.

Kann da der Mann aus NRW noch lange zurückstecken ?
Gibt es dort bald nur noch die Miete und nicht mehr den Kauf der Geräte ? Natürlich auch nur noch mit Vernetzung ?

Vielleicht seid Ihr mir noch einmal dankbar für meinen Alternativvorschlag ! Da kommt die staatliche Aufsicht über die Gesamtvernetzung vielleicht doch noch zum Tragen und zwar zur Rettung der Aufstellerschaft ?
Grüße

__________________
gmg
71 26.08.2007 21:55 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Stratmann Stratmann ist männlich
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Zitat:
Original von gmg
@ stratmann

Das war mir schon irgendwie klar !

und wegen der fehlenden Kollegen: Vergiss bitte nicht, dass wir heute Wochenende haben !

Wann kommt die Liste ?




Hier geht es nicht um ein Wochenende, gmg, das läuft schon länger so.

Frage bitte nicht grade du nach" zwei Tagen" nach einer Liste!

Fest steht, dass sich hier und nicht nur hier, nur du und meike sich zu Wort melden!
Das fällt auf, gmg!

__________________
mfG

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Stratmann: 26.08.2007 22:11.

86 26.08.2007 22:01 Stratmann ist offline E-Mail an Stratmann senden Beiträge von Stratmann suchen
jasper
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Wäre die eingangs gestellte Frage nicht so besser gewesen:
Was bringt eine „gesicherte Buchhaltung" bei vernetzten Geldspielgeräten?

Wenn, wie ich gehört habe, diese neue NOVI-Generation nur noch mit werksmäßiger Vernetzung ausgeliefert wird, dann gute Nacht uns allen. Unser Lebenslicht kann dann per Vernetzung zu jeder Zeit und Stunde mit einem 20.000 EUR ausgepustet werden und wenn das noch nicht reicht, dann folgt gleich am nächsten Tag der nächste 20.000 EUR Gewinn.
NUN KLAR, WARUM EINE VERNETZUNG UND DIE DAMIT VERBUNDENE MÖGLICHKEIT DER FERNSTEUERUNG BEIM GLÜCKSSPIEL NICHTS ZU SUCHEN HAT?!

„gesicherte Buchhaltung"
Wer schützt mich vor werkseigenen „Testspieler“ die „durch Zufall“ genau in dem Augenblick an meinem vernetzten NOVI spielen, wenn die 20.000 EUR einlaufen?


PTB werdet endlich wach!! wut



Kopfkratz
41 26.08.2007 21:19 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
jasper
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Wäre die eingangs gestellte Frage nicht so besser gewesen:
Was bringt eine „gesicherte Buchhaltung" bei vernetzten Geldspielgeräten?

Die Antwort kann nur lauten:
Gar nichts, weil eine „gesicherte Buchhaltung" bei vernetzten Geldspielgeräten technisch nicht zu garantieren ist!

@gmg
Vielleicht seid Ihr mir noch einmal dankbar für meinen Alternativvorschlag! Da kommt die staatliche Aufsicht über die Gesamtvernetzung vielleicht doch noch zum Tragen und zwar zur Rettung der Aufstellerschaft?

Solange es in Deutschland die Konstellation gibt, dass der Gerätehersteller gleichzeitig auch Gerätebetreiber und Vernetzungshersteller ist und technisch nicht sichergestellt werden kann, dass die Glücksspielgeräte nicht ferngesteuert werden können, solange ist eine Vernetzung weder durch wirtschaftliche noch durch fiskalische Interessen zu begründen.

Ich wiederhole mich gerne: Was wir brauchen ist eine einzige amtlich definierte Datenschnittstelle und keine willkürliche Verbandsschnittstelle wo kein Aussenstehender erkennen kann, was da tatsächlich rein und raus geht. Solch eine "amtliche Datenschnittstelle" würden sicherlich auch die in- und ausländischen Gerätehersteller begrüßen die sich nicht dem Geräteherstellerverband VDAI anschließen wollen.

@Stratmann – ohne „h“
Was war denn da innerhalb der PTB los?
Da sind doch keine Dummköpfe unterwegs?


Wenn ich mir all das zu Gemüte ziehe, was innerhalb der letzten Monate an Licht der Öffentlichkeit gekommen ist, dann geht es nicht um die PTB als solches, sondern nur um ein oder zwei Personen innerhalb dieser Behörde und um ein oder zwei Personen innerhalb des angeschlossenen Ministeriums.

Evtl. erleben wir ja bald die Offenlegung eines neuen „VW-Hartz-Konzept“
41 27.08.2007 10:30 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
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@ jasper

Reden wir doch einmal über mir vorliegende Fakten in Form eines Auslesestreifens aus einer vernetzten Spielhalle, der mir für ein beliebiges GGSG mit "gesicherter Buchhaltung" vorliegt:

Einwurf 6.003,70
Auswurf -4.389,20
Saldo 1) 1.614,50
Hopper + 396,80
Nachfüllung + 972,00
Fehlbetrag -2.585,60
E-Kasse 397,70
Nachfüllung -972,00
Saldo 2) -574,30

Noch zur Ergänzung die Werte lt. Kontrollmodul ( SpielV )
Einsätze: 3.134,90
Gewinne - 1.520,40
Bilanz 1.614,50


Es gibt weiter eine Einzelaufstellung über die Nachfüllungen und das Tagesjournal auf dem Streifen. Eine Einzelaufstellung über die Fehlbeträge gibt es nicht.

Gretchenfrage:
Welcher Betrag ist das Einspielergebnis, also der zu versteuernde Betrag oder der Bruttoverdienst im Auslesezeitraum aus diesem GGSG ?

Nur zur Abrundung: aus den 11 GGSG der einen Spielhalle wurden im Auslesezeitraum ( 10 Tage ) fast 9.000 € "gemolken".

Grüße

__________________
gmg
56 28.08.2007 15:31 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
tapier
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Nun mal eine Bespielrechnung was hier noch bleibt (in meiner Stadt)


Einwurf 6.003,70
Auswurf -4.389,20
Saldo 1) 1.614,50 ---enthält MwST---------- Davon möchte das FA seinen Anteil : € 256,18
Ist übrigens das was dem Aufsteller bleibt
Hopper + 396,80
Nachfüllung + 972,00 ------------------------ Wird vom Einspielergeb. in Abzug gebracht
Fehlbetrag -2.585,60 ------------------------ Gehört zum Einspielergebniss
E-Kasse 397,70 ------------------------ das auch
------------------------------------
Einspielergebniss für VGST : € 2011,13
Davon hätte meine Stadt gerne 14% : € 281,58
----------------
Bleibt unterm Strich : 1614,50
- 256,18 (MwSt)
- 281.58 (VgSt)
--------------------------
1076,74 (Natürlich ist es ein Einkommen, also noch EkSt...)


Ich sehe es nur als ein gewaltiges Abschröpfen....
41 28.08.2007 16:00 tapier ist offline E-Mail an tapier senden Beiträge von tapier suchen
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@tapier

Bleibt unterm Strich : 1614,50
- 256,18 (MwSt)
- 281.58 (VgSt)
--------------------------
1076,74 (Natürlich ist es ein Einkommen, also noch EkSt...)

????? das wäre zu schön! ist aber nur rohertrrag

- 300,- gerätekosten
- 350,- anteil raummiete
- 600,- anteil personal
- strom ,telefon ,buchhaltung usw.


@ gmg

zu versteuern ist letztendlich 1614,50
steht unter BILANZ o. SALDO 1


Gruss TM

Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von TM: 28.08.2007 17:36.

56 28.08.2007 16:54 TM ist offline Beiträge von TM suchen
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@ tapier

Deine Stadt möchte also 14 % Vergnügungssteuer ?
Da hast Du aber Glück gehabt !

Ich habe gerade von einer Stadt in NRW gehört, die demnächst den Vergnügungssteuersatz auf 19 % anheben wird !!

Die haben wohl den V-Steuersatz an den Ust-Satz gekoppelt ??

Mit Verlaub gesagt: Mir fehlen die Worte zu einer solchen Instinktlosigkeit !! schimpf schimpf

Zur Auflösung: Der Gute hat doch tatsächlich geglaubt, man müsse den Saldo 2 - natürlich ohne Hinzurechnung der Röhrenentnahmen ( Fehlbetrag ) - der Besteuerung unterwerfen !

Ich würde mir erlauben, von einer "gesicherten Gerätebuchhaltung" zu sprechen. Es gibt da aber irgendwie noch die "ungesicherte normale" Buchführung.

Grüße

__________________
gmg

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von gmg: 28.08.2007 18:25.

56 28.08.2007 18:22 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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@ tapier und tm

Um noch einmal auf Eure "Zahlenspielereien" zurückzukommen, mache ich mal meine Rechnung auf:

Nicht versteuerte Röhrenentnahmen 2.585,60 €------------Schaden Ust 19 %----------------------------412,82 €
Nicht erfasste Bemessungsgrundlage Vergnügungssteuer z. B. bei 14 % Schaden VGNSt----------------361,98 €
Gewerbesteuer auf den verbleibenden Betrag 20 %----------------------------Schaden GewSt--------- 362,15 €
Einkommensteuer auf den verbliebenen Betrag z. B. 30 % ( einschl. SoliZ und KiSt )---------------------434,19 €

Summe angerichteter Schaden ----------------------------------------------------------------1.571,54 €

Du hast recht Tapier: Auch ich sehe nur ein gewaltiges Abschröpfen, allerdings an der Allgemeinheit !

@ tm
Gerätekosten 300€ monatlich ?? Wie teuer sind denn Deine Geräte ? Mir wurde beim Hersteller ein Gesamtbetrag Anschaffungskosten von brutto ( also einschließlich 19 % Umsatzsteuer, die der Aufsteller ja vom Finanzamt zurückbekommt ) von 5.000 - 6.000 € genannt ! Also netto 4.000 - 5.000 €. Ich habe in Erinnerung, dass die neuen Geräte langzeiterprobt worden sind. Ein Aufsteller sprach einer Kollegin gegenüber von 10 Jahren Haltbarkeit !
Nehmen wir aber nur mal die "alten 48 Monate" ! Dann hast Du einen monatlichen Aufwand für das Gerät von rund 100 € und nicht von 300 €. Ich gebe Dir aber Recht, es gibt da einen besonderen Gerätetyp "novo...." den kannst Du ja nicht kaufen, sondern nur mieten! Ich habe da einen Betrag von etlichen hundert Euro pro Monat gehört ! Richtig ??

Kommen wir zu Deinen 600 € Anteil an Personalkosten! Bei 12 Stück Geräten in der Konzession - wir reden jetzt extra nicht von einer Mehrfachkonzession, die auch nur durch eine Aufsicht beaufsichtigt wird - kommst Du auf 600 € Anteil an Personalkosten. Macht monatlich 7.200 € aus. Die mir bekannten Stundenlöhne für Hallenaufsichten liegen bei dem Wert von rund 5 € / Stunde. Wieviel Stunden hast Du denn die Halle geöffnet ? Oder wie teuer ist denn der Chef ??

Zu den Raumkosten kann man ja nicht so viel sagen, die sind sicherlich von Ort zu Ort unterschiedlich . Aber 350 € x 12 Geräte macht 4.200 € monatliche Raumkosten aus. Ist schon ein ordentlicher Betrag .

Damit bin ich mit meiner Berechnung des Schadens für die Allgemeinheit fertig.

Grüße

__________________
gmg
56 31.08.2007 20:20 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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hallo gmg,

um auf deine "Zahlenspielerei"zu antworten:

Umsatzsteuer 19 %
Vergnnügungssteuer 14 %
Gewerbesteuer 20 %
Einkokommensteuer 30 %
__________________________
Summe 83 % Kopfkratz Kopfkratz

da bleiben noch 17 % für Erbschaftssteuer nach dem der "Gute" vom Dachboden getragen wird.
---------------------------------------------------------------------------
-----------------------

aber du liegst richtig mit deinen feststellungen daß,das bessere und risikoarme geschäft vom hersteller , vermieter und finanzamtamt betrieben wird.
...........................................................................
........................
übrigens deine beispielshalle bezog sich auf 11 GSG.
die kosten sind auch netto gerechnet.

da es bis jetzt noch kein gerät 10 jahre geschafft hat in der aufstellung zu bleiben vergessen wir mal deine kalkulation,
auch die alten mit "48 Monaten " hatten in der Halle ein durchschnittliche Lebenserwartung von 20 - 24 Monate.
und mit den zur zeit auf dem markt befindlichen "10 Jahresgeräte"
liegt sie bei 10 -12 Monaten.

hierzu ein beispiel:
2 Neugeräte gekauft netto 2 x 6.500.-
nach 3 monatiger verlust-phase ins lager gestellt.
derzeitiger Marktwert liegt für solche Gurken unter 1000,-
??? Wie hoch sind nun die mtl. Gerätekosten ????
dazu gibt es noch reparaturkosten, ersatzteile, wartung, zubehör,
techniker.
Chefkosten werden zur Zeit keine gerechnet.

...........................................................................
........................
??? nicht alle informatonen die vom stammtisch oder aus einem forum frustrierter zocker kommen entsprechen der wirklichkeit(Praxis)



grüsse tm

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von TM: 01.09.2007 13:40.

71 01.09.2007 13:38 TM ist offline Beiträge von TM suchen
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@gmg:

Wo gibt es denn die "ungesicherte" Buchführung?

Ich hab diese noch nicht gesehen! Wenn ein Unterhaltungsgerät (ob nun MIT Geldgewinnmöglichkeit oder OHNE Geldgewinnmöglichkeit) auslesbar ist - entweder durch eine sog. VDAI (Verband der Deutschen Automatenindustrie - Vorsitzender seit Jahrzehnten: Paul Gauselmann, was irgendwie von Nachteil ist) - Schnittstelle oder eine sonstige Datensammlungsmöglichkeit auslesbar ist, so ist das was auslesbar ist auch "sicher".


Was die sog. "Teestuben", "Traditionsvereine", "Sportclubs" etc. angeht - tja... da habe nicht nur ich das Gefühl, das die DEUTSCHEN BEHÖRDEN Angst haben dort zu kontrollieren!

WARUM?

Na weil man dann ja angeblich unterstellen könnte, "dass das ausländerfeindliche Verhalten" der Behörden die kulturelle Freiheit dieser Minderheiten in Deutschland störe.

Zumindest kann ich mich dieser Gegebenheit tatsächlich nicht ganz entziehen vom Eindruck her.



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Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von ToshBerlin: 28.08.2007 23:46.

41 28.08.2007 23:45 ToshBerlin ist offline E-Mail an ToshBerlin senden Beiträge von ToshBerlin suchen
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@ tosh

Mit der "ungesicherten Buchführung" war von mir nicht die GGSG-Buchführung gemeint, sondern die ganz normale Buchführung, in die die Einnahmen eingebucht werden.

Gestern habe ich dann von einem, der es wissen muß, erfahren, dass der Begriff "gesicherte Buchführung" dafür steht, dass die Buchführung "nicht leicht zu verändern" ist.

Was die von Dir und tapier angesprochenen sonstigen Aufstellungsorte für GGSG und UHG angeht, so ist die Liste vom Grunde her bekannt.

Zielrichtung alle Kontrollen ist aber zunächst erst mal das "normale" automatenaufstellende Gewerbe. Erst wenn in dem Bereich der Spielhallen alles in Ordnung ist, können die restlichen - eventuell nicht so unproblematischen - Aufstellungsorte angegangen und abgearbeitet werden.

Deine Einschätzung, Tosh, dass Bedienstete der Behörden "Angst" haben, in diesem anderen Bereich Begehungen zu machen, kann ich nachvollziehen. Der Eindruck drängt sich nicht nur auf, er ist zumindest teilweise zu bestätigen.

Du musst davon ausgehen, dass heute immer noch der Eine oder Andere sich noch nicht einmal in einer "guten deutschen" Spielhalle auskennt und "wohlfühlt". Das hängt natürlich von der Person des einzelnen Ordnungsamtmitarbeiters ab.

Zu diesem "unguten Gefühl" ,z. B. einen deutsch-türkischen Kulturverein begehen und wahrscheinlich auch beanstanden zu müssen, kommt dann eventuell die persönliche Unsicherheit in der zu überprüfenden Materie. Ich gehe vom Grundsatz davon aus, dass gerade bei den hier im forum vorhandenen und mitlesenden Ordnungsamtmitarbeitern dieses "ungute Gefühl" z. B. wegen nicht genügender Gerätekenntnis nicht vorhanden ist. Ich habe aber gerade eben noch einmal die aktuellen Teilnehmerzahler an diesem forum gecheckt. Es sind jetz wohl rund 1.500 Mitglieder in diesem forum vorhanden. Wenn ich mir überlege, dass es in Deutschland vielleicht rund 10.000 Gemeinden gibt, stellte ich fest, dass da noch seeeehr viele Teilnehmer fehlen !!

Den letzten deutsch-türkiscehn Kulturverein habe - auch ich -mit einem SEK aufgerollt. Dazu kamen rund 35 Polizisten vor Ort und die Kollegen, die die Anwohner hinter der Absperrung gehalten haben. War vielleicht ein bisschen viel Aufwand. Waren aber auch noch andere Tatvorwürfe als "Zocken" vorhanden.

Es geht aber !!

Wenn man als Ordnungsamtsbediensteter für eine bevorstehende Begehung - aus welchem Grund auch immer- ein ungutes Gefühl hat, dann nimmt man halt eben Kontakt mit der Polizei auf. Man bittet um Amtshilfe. Bei der Polizei gibt es genügend gut ausgebildete Kollegen, die auch solche Situationen beherrschen. Wenn ich im Rahmen meiner Schulungsmaßnahmen - direkt nach der Schulungsmaßnahme zur Überprüfung des Erlernten - durch die Kollegen die ortsansässigen Spielhallen überpüfen lasse, dann ist auch immer dafür gesorgt, dass Polizei anwesend ist. Dabei reicht nach meiner Erkenntnis schon ein Stärke von 1-2 Polizisten. Dann muckt keiner mehr auf.

UND, um es einmal zu sagen,dass "ungute Gefühl" wurde regelmässig enttäuscht. Diese Leute sind nämlich Menschen, die in Deutschland wohnen. Es sind allerdings viel häufiger "Zockernaturen", die bluffen. Wenn man ihnen aber ihre Grenzen aufzeigt ist das alles "kein Problem", denn Ärger mit den DEUTSCHEN BEHÖRDEN WOLLEN AUCH DIESE Leute nicht !!

Deswegen weise ich auch in jeder Schulungsmaßnahme darauf hin, dass nicht nur die Spielhallen, sondern auch alle anderen Aufstellplätze zu begehen und ggfs. zu beanstanden sind !!

Vielleicht sollte Du Tosh, mal dem zuständigen Ordnungsamt in Berlin einen Tipp geben, dass es Ausbildungs- oder Fortbildungsmaßnahmen gibt. Ihr solltet nicht nur jammern, sondern aktiv etwas gegen Eure Konkurrenz tun. Das kann u. U. auch mal bedeuten, dass ihr freiwillig Kontakt mit dem Ordnungsamt aufnehmt und denen einen solchen Tipp gebt. Bei der letzten Schulungsmaßnahme, die ich gegeben habe, ist es genau so gelaufen.

Es kann doch nicht angehen, dass die FUNGAMES aus den Spielhallen verschwinden und dann in den nachgelagerten Aufstellorten - wo auch immer - wieder auftauchen.

Ich bin nur für die Bediensteten in den Ordnungsämtern des Landes NRW froh, dass wir ab dem 4. Quartal über den Arbeitskreis gegen Spielsucht in Unna Informationsveranstaltungen anbieten können, von denen ich hoffe, dass sie auch genutzt werden - weil Aufstellplätze von Spielgeräten aller Art zu begehen ist nicht sonderlich schwierig, sonst hätte ich das als Betriebsfremder nicht auch geschafft.

Außerdem tapier ist das doch wohl ganz klar, das PC`S , die sich z. B. in Internet-Cafes befinden, wenn sie keine entsprechende Filtersoftware beinhalten, die das Spielen im Internet unterdrückt, als UHG eingestuft werden. Auch da ist ja die Überprüfung sehr einfach:
Suchmaschine Begriff "Spiele" eingeben und suchen lassen. Findet die Suchmaschine "Spielangebote", dann haben wir ein UHG. Mitteilung an das Stadtsteueramt und der "Drops" ist gelutscht !

Also gebt uns noch ein bisschen Zeit, dann sind die Ordnungsbehörden in NRW schon einmal gut aufgestellt. Vielleicht spricht sich das ja in den anderen Bundesländern rum. Man kann auch mal mit der DB nach Berlin fahren.

Grüße



P.S. UND WENN MIR EINER EINE PN SCHICKT, DANN SOLLTE ER DOCH BITTE PLATZ IN SEINEM POSTFACH HABEN, DAMIT ICH MEINE ANTWORT LOSWERDE ! ALSO - BITTE LÖSCHEN !!

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P.S. UND WENN MIR EINER EINE PN SCHICKT, DANN SOLLTE ER DOCH BITTE PLATZ IN SEINEM POSTFACH HABEN, DAMIT ICH MEINE ANTWORT LOSWERDE ! ALSO - BITTE LÖSCHEN !!


Ab sofort haben alle User Platz für 100 statt bisher für 50 private Nachrichten im Postfach.

Freundliche Grüße

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Danke "Nachtschwärmer" !

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86 31.08.2007 07:18 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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