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» Was verbirgt sich hinter dem Ausdruck "gesicherte Buchhaltung" bei Geldspielgeräten ? «

Gute Frage - was soll dieser Beitrag bedeuten?


Technisch ist wie gesagt alles machbar.

Nur legal und konform den Vorschriften sollte und muss es sein, das versteht sich!



Und wenn der Gesetzgeber eben will, das man auch Billardtische, Silverball, Erdnussautomaten, Flipper und Kaffeemaschinen ausliest - dann soll er das wollen, Gesetze erlassen sowie durchsetzen und gut ist!

Wer nichts illegales macht und sich entsprechend der Gesetze und Verordnungen verhält und seiner Selbständigkeit nachgeht, der hat nix zu befürchten!

Und wenn die Ordnungsbehörden sich in der Führungsebene über ALLES was sie betrifft und WOFÜR sie bestimmt sind, dementsprechend ausbilden, dann gibts keine Probleme bei der Umsetzung von Kontrollen!


Was kann derBürger/Aufsteller dafür, wenn es in den Behörden im Gebälk knirscht?
GARNIX!
Die Behörden und Ämter sind für ihren Zweck geschaffen und haben gemäß ihrem Auftrag zu handeln!

Wenn sie dieses nicht tun können - mangels Wissen und/oder der Bereitschaft sich weiterzubilden - dann sollten die Bescheide/Beschlüsse und dergleichen eben KEINE Rechtssicherheit und damit KEINE Rechtswirksamkeit haben!

Der Aufsteller müsste sich dann ruhig zurücklehnen und entspannt seiner Arbeit weiter gehen können. Die Ämter müssen erstmal ihre Hausaufgaben machen.
Wenn sie - mangels Geld - dies nicht können, so müssen sie sich eben an ihre übergeordnete Behörde wenden und die Sache regeln!

Oder sieht das jemand anders? (jetzt wird wieder auf mich eingeprüpgelt - GRINS)


Greetz



Tosh



Gepostet am 23.08.2007 um 19:53 von:
Benutzer: ToshBerlin
Der Original-Beitrag :
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