Forum-Gewerberecht

» Was verbirgt sich hinter dem Ausdruck "gesicherte Buchhaltung" bei Geldspielgeräten ? «

Was hat das Eine mit dem Anderen zu tun?

DEINE FRAGE WAR:

Gibt es einen Unterschied in den Elektronikbausteinen?


Und dazu habe ich Dir was gesagt!

Ob eine Bauartzulassung oder nicht vorhanden ist, interessiert keineswegs über das Vorhandensein einer Schnittstelle bzgl. der Möglichkeit eines Datentransfers (ob VDAI oder sonstwie... ist egal)!


ALLE MODERNEN AUTOMATEN können irgendwie in Kommunikation mit anderen Geräten (z.B. PC oder Laptop) treten!

Ich kann auch einen UHG auslesen wenn ich es will - dazu brauche ich KEINE VDAI-Schnittstelle!
Wenn ich will, besorg ich mir eben anderweitig Zusatzplatinen oder sonstiges, um Daten aus einem UHG, Zigarretten- oder sonst einen Autopmaten zu ziehen.


Also ist mir es schnurzegal ob eine Bauartzulassung oder sonstwas vorhanden ist!

[U][B][COLOR=blue][SIZE=16][FONT=verdana]Logischerweise sollte man NUR PLATINEN installieren welche KONFORM dem Gerät und einer vorhandenen Bauartzulassung ist und NUR DANN wenn es UNBEDINGT erforderlich ist![/FONT][/SIZE][/COLOR][/B][/U]

Alles andere wäre unnötige und auch überflüssige Arbeit.  smile  




Greetz


Euer Tosh



Gepostet am 22.08.2007 um 22:00 von:
Benutzer: ToshBerlin
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=16092#post16092


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