Forum-Gewerberecht

» Was verbirgt sich hinter dem Ausdruck "gesicherte Buchhaltung" bei Geldspielgeräten ? «

[quote][i]Original von ToshBerlin[/i]
Der Ausdruck ist bei ALLEN Automaten - ganz egal ob es ein Zigarretten-, Getränke-, Geldspiel,- Unterhaltungs- oder sonstiger gewerblicher Automat ist - gleichermaßen sicher bzw. unsicher!
[/quote]

Sorry Tosh, das ist [b][u][size=14]falsch![/size][/u][/b]
[b][u][size=14][/size][/u][/b]
Ein GSG muss zur Zulassung zur PTB.
Ein USG nicht.
Bei einem USG gibt es keine Bauartenzulassung. Es ist nicht sichergestellt, dass USG immer gleich gebaut werden.
GSG müssen laut SpielV bestimmte Daten, wie Einwurf, Auswurf, Kasse etc auswerfen.
Theoretisch, siehe anderer Treat, kann ich mein USG selber bauen. Ich muss nur die Parameter der SpielV, §6a und §9, Abs.2 einhalten.
Es gibt auch noch immer Geräte zu kaufen, die nicht üüüber die VDAI Schnittstelle verfügen oder den VDAI Ausdruck zu Verfügung stellen.
Das ist auch der Grund, warum USG nach wie vor pauschal zur Vergnügungssteuer besteuert werden und GSG nach Umsatz.



Gepostet am 22.08.2007 um 21:44 von:
Benutzer: Corleis
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=16091#post16091


Beitrags-Print by Breuer76