Forum-Gewerberecht

» Was verbirgt sich hinter dem Ausdruck "gesicherte Buchhaltung" bei Geldspielgeräten ? «

@ tm

Danke ! Auf eine so einfache Beantwortung meiner Frage hatte ich gehofft !

@ tosh
Ich glaube, Dir ist gestern eine "Laus" über die "Leber" gelaufen. Sollte ICH das mit meiner Frage gewesen sein, so wäre das bedauerlich und auch nicht so beabsichtigt gewesen.

@ alle
Ich habe sofort, nachdem mir die Frage nach dem "Warum" meiner Frage gestellt worden ist, offen und ehrlich geantwortet ! Ich hätte sicherlich auch irgend einen "Müll" schreiben können.

Okay, ich habe aus diesen Resonanzen gelernt, dass ich zumindest die Leute, die hier seit gestern geantwortet haben, besser nicht noch einmal mit meinen Problemen belästigen werde !

Ich meine trotzdem, es war [U]mir[/U] einen Versuch wert gewesen !

Den freundlichen Hinweisen auf die Kompetenz der Hersteller werde ich nachkommen.

Und irgend jemanden hier zu "kriminalisieren" oder was auch immer, lag mir natürlich auch nicht im Sinn !

Zur Beruhigung der Lesenden will ich vielleicht nur noch kurz mitteilen, dass es bei der MG-Geschichte nicht um einen "Kollegen" von Euch gehandelt hat. Es war eher in dem Bereich, den ich den Verbandsvorsitzenden versprochen hatte, auch zu bearbeiten.

Grüße



Gepostet am 24.08.2007 um 18:04 von:
Benutzer: gmg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=16168#post16168


Beitrags-Print by Breuer76