Thema: Vergnügungssteuer auf Hopperinhalt? |
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Einen hab ich noch
Berechnungsgrundlage für VgSt nach Saldo2
Elekt.Kasse + Röhrenfehlmenge - Auffüllungen - Testgeld
Dafür das die VgSt ja monatlich berechnet wird und ein eventueller negativer Übertrag in den Folgemonat nicht vorgesehen ist (im Gegensatz zur UmsSt) muss eigentlich auch der Röhrenbestand am Anfang des Zeitraumes als Füllung, und der Bestand am Ende als Entnahme gesehen werden.
Die abzuführende UmsSt. muss aber vom Saldo1 errechnet werden, im Saldo 1 ist die UmSt enthalten
Ach ja, wenn du deine Erstfüllung ordnungsgemäß durch den Einwurf (im Auffüllmodus), und nicht manuell in den Hopper/Röhre durchgeführt hast, vermindert diese selbstverständlich den Saldo2.
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Thema: Vergnügungssteuer auf Hopperinhalt? |
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Dazu wäre jetzt erstmal zu wissen wie die Kommune die VgSt auslegt.
Vom Einwurf, oder von der Nettokasse.
Bei letzterem sollte die VgSt genauso berechnet werden wie in der aktiven Zeit, also vom Einwurf oder eben Saldo1.
Zu der UmsSt. kommt es darauf an ob du bei der Erstfüllung den Betrag als negative UmsSt beim FA geltend gemacht hast, wenn dem so ist wäre es ratsam diese "Entnahme" entsprechend auch als positive, also UmsSt Einahme anzugeben.
Weil eigentlich sollte ja die Röhren/Hopperfüllung als Betriebsmittel gesehen werden.
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Thema: Selbständig im Nebenerwerb als Aufsteller ab Februar 2018 |
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Lange nix mehr von mir gegeben, aber,
Um dies als Nebengewerbe zu führen brauchst du in erster Linie vieeeel Geld.
Die Grundsätzliche Erlaubniss dafür das du Geräte aufstellen darfst kostet je nach Stadt schon mal eine vierstellige "Bearbeitungsgebühr".
Dann benötigst du noch eine Geeignetheitsbestätigung des Aufstellplatzes und nattürlich eine Gewerbeanmeldung, was noch am günstigsten kommt.
So und nun das/die Gerät/e: Kaufen ist schon mal nicht schlecht, verrursacht keine laufenden Kosten.
Allerdings sieht es ja aktuell so aus das du zuerst das Gerät kaufen/mieten oder leasen musst und dann die entsprechende Software dazu vom Hersteller mieten.
Das kann je nach Gerät-/Softwarekombination ein paar Hunderter im Monat kosten.
So und wenn du jetzt das alles gewuppt hast solltest du dir am besten einen passenden Steuerberater suchen der die monatlichen oder Quartalsbrechungen erledigen kann, koste nattürlich auch was.
Und nun darfst du deine/n Automaten öffentlich in Betrieb nehmen und hoffen das nicht gleich in den ersten Tagen von den Kisten einige Tausender als "Begrüßungsgelder" rausgeblasen werden.
Also ganz grob gesagt: Wenn du nicht sicherstellen kannst das du pro Gerät und Monat eine Mindesteinwurfsumme (Einwurf, nicht Kasse) von ca. €5000.- erzielst solltes du das ganze schnell vergessen und dir eher einen Aufsteller suchen der dir eine Provision zahlt und du mit den ganzen Abrechnungs-, Wartungs- und Füllungsmist nichts zu tun hast.
Ansonsten freunt sich nämlich nur der Stadtkämmerer der dich so freundlich beraten hat.
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Thema: 2011-12 Anzeige beim Bundeskartellamt iS GSG-Quote |
tapier
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Nunja, die ständige Neuaufstellung kann auch Kontraproduktiv werden.
Die Meisten Geräte machen danach erst mal eine nette "Begrüßungsphase" in der der Kasseninhalt auch gerne mal ins negative geht.
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Thema: 2011-12 Anzeige beim Bundeskartellamt iS GSG-Quote |
tapier
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Der langfristige maximale Kasseninhalt kann überhaupt nicht eingehalten werden, da diese Geräte alle paar Monate ein komplette Softwareupdate bekommen.
Bei Geräten nach alter SpielV wurden die 60% teilweise auch erst nach fast 4 Jahren Laufzeit, bzw. entsprechender Spielezahl erreicht.
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Thema: Rechtliche Frage zu Systemfehler |
tapier
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Es ist doch schon seltsam das in einer neue Softwarerelase ein Fehler drinne ist der aus einer Kombination von bereits zwei bekannten Fehlern besteht.
Zum einen gab es diesen Fehler bereits 2006 im Merkur Multi Bingo und zum anderen in diesem Jahr Novostar 4.1 bei Roulette.
Mal sehen wann es einen Fehler mit Teilgewinnanahme und Rückgabetaste geben wird.
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Thema: Aufsteller 50%/50% ???? |
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Zwischen 30 und 50% des Saldo2 gehen an das Finanzamt und andere Komunale Wegelager weg.
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Thema: Aufstellererlaubnis vs. Spielhallenerlaubnis |
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Eine (1) Aufstellererlaubnis muss IMMER vorliegen.
Diese muss auf den Betreiber, bzw. auf die Gesellschaft lauten.
Eine (2) Geeigentheitsbescheinigung dürfte eigentlicht nicht ohne 1 möglich sein.
Für eine Spielhalle kann 2 erst erstellt werden wenn die baurechtliche Unbedenklichkeit nachgewiesen ist.
So ist es jedenfalls bei uns.
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Thema: spielhallen in sachsen-anhalt dicht |
tapier
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Bin ich gar nicht böse drum.
Spielbanken gehören in die Hand der Länder und nicht unter Kontrolle irgendwelcher habseidenen ausländischer Gesellschaften.
Und das die Läden Pleite gingen war doch schon vor 2 Jahren klar, in einem Land wo der Großteil der
Bevölkerung mehr schlecht als recht verdient, woher soll dann das Geld kommen um solch einen Laden zu betreiben ?
Leute die es sich leisten können solche Casinos zu besuchen kommen bestimmt nicht nach Sachsen-Anhalt sondern fliegen eher da hin wo die richtigen sind:
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Thema: "Gewinnentnahme" per Tastenkombi (Cheat) bei novomatic mit coolfire |
tapier
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So etwas gab es schon zu Zeiten der "normalen" Geldspielgeräte aus dem Hause Löwen.
Bei vielen war es möglich mit Hilfe der Servicetastatur und Gewinntest sg. Gigaspiele für den normalen Spielbetrieb "zu erzeugen".
Wenn diese dann abgespielt wurden konnte die Auszahlquote des Gerätes über 100% getrieben werden.
Wenn dies nun aber ohne Servciemenu oder Ähnliches möglich ist gehören ALLE Geräte sofort aus den Verkehr gezogen.
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Thema: 2011-03-31 Bremen Entwurf Spielhallengesetz |
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Das positive bei diesem konzept ist das Verhindern von weiteren Megahallen.
Das blödsinnige wäre wieder mal dieser Satz:
"....Ausgangspunkt ist die Erkenntnis, dass ein Spielgerät mit Gewinnmöglichkeit im Monat etwa 1 500 Euro an Kasseninhalt generiert."
Das Gerät "generiert" Geld.
Wie macht es das ?
Druckt es es selber ?
Schön wär es..
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Thema: Neues Spielhallengesetz in Hessen? |
tapier
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Nunja, und der durchschnittliche deutsche Blöd-Zeitungsleser macht daraufhin sein Kreutzchen bei den zugehörigen Parteien.
Woraufhin die Unfähigkeit weiter regiert.
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Thema: Gebührenfestsetzung § 33 i |
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Also ich habe bezahlt:
1890.- € für die Allgemeine Erlaubniss
und
280.-€ Pro Aufstellplatz in der Spielhalle (Geeignetheitsbestätigung)
und
80.-€ für die Bestätigung in der Gastronomie.
Aber meine Stadt ist ja auch pleite und musste deswegen 14mil. € in die Renovierung EINES Gebäudes stecken (Ende offen)
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Thema: AG Cottbus: Plüschtiergreif-Automaten als Glücksspiel |
tapier
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Das dumme ist nur das diese Geräte nahezu überall aufgestellt sind, sei es nun in den großen Supermärkten, auf Jahrmärkten oder sogar in Indoor-Spielanlagen.
Gefüllt mit Plüschtieren, Uhren oder Spielzeugen.
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Thema: AG Cottbus: Plüschtiergreif-Automaten als Glücksspiel |
tapier
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Nunja, diese Plüschtiergreifer sind eher Geschicklichkeitsspiele nach GwO 33d (Warenspielgerät)
Gute "Spieler" schaffen es fast immer, solange die Geräte nicht manipuliert sind (Kraft des Greifers)
Bei den alten Baggis mit Geldauszahlung mustte ein UB vorliegen, und die Einstellpotis die für die Greiferkraft zustämdig sind waren versiegelt.
Aber da die heutigen Geräte fast ausschließlich von Minderjährigen, und damit meine ich Kinder unter 12, bedient werden gehören sie wirklich entfernt.
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Thema: kein Glücksspiel für Hartz-IV-Empfänger |
tapier
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Da tuen sich ja ungeahnte Möglichkeiten auf.
zb. könnte ein Leistungsempfänger nach diesem Beschluß nun sein ganzes Geld einsetzen und wenn er verliert gegen die Lotogesellschaft auf Rückzahlung klagen .
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