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» Was verbirgt sich hinter dem Ausdruck "gesicherte Buchhaltung" bei Geldspielgeräten ? «

Hallo gmg,


[b]§ 147 Abs. 1 Nr. 5 AO:[/b]
Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen
Die folgenden Unterlagen sind geordnet aufzubewahren:
sonstige Unterlagen, soweit sie für die Besteuerung von Bedeutung sind.

[b]Da steht aber nichts von Geräteausdrucken![/b]
Solche Ausdrucke können zwar von Bedeutung sein, eine Verpflichtung zum Ausdrucken kann ich daraus nicht ableiten.

Wenn das neue Forenmitglied tatsächlich der Willy Stratmann ist, dann kann der uns ja mal erklären, wo sein Chef die Streifen für die Zwischenkassierungen aufbewahrt.
Wie viel Meter Papier Langausdrucke wird denn bei dem so pro Monat aus den Geräten gezogen?

play-j



Gepostet am 19.08.2007 um 21:12 von:
Benutzer: play-j
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=15991#post15991


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