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» Was verbirgt sich hinter dem Ausdruck "gesicherte Buchhaltung" bei Geldspielgeräten ? «

@ magnum

Danke für die Richtigstellung !

@ alle
Es ist schon interessant, was für Reaktionen ein Name hervorrufen kann.
Ob er - wer auch immer er ist - das wirklich "verdient" hat ?

Jetzt wieder zurück zum Thema.
Die Frage war ja, was sich hinter dem Ausdruck "gesicherte Buchhaltung" bei einem Geldspielgerät verbirgt.

Jetzt dann eine Wiederholung meiner Fragestellung:

Wo liegt denn der grosse Unterschied zwischen der "gesicherten" Buchführung in einem GGSG und der "nicht gesicherten" Buchführung in einem Unterhaltungsgerät ?

Nemen wir zur Verdeutlichung für diesen angesprochenen Gerätetyp Unterhaltungsgerät z. B. ein Gerät der adp mit Namen "Tren...".

Ist die Buchführung anders als bei einem GGSG ? Wir haben doch einen Ausdruck, der die Betriebseinnahmen darstellt. Er ist strukturell doch dem des GGSG sehr ähnlich. Man kann auch aus diesem Streifen die wichtigen Parameter ablesen.

Technisch - ihr wisst, ich bin kein Techniker - könnte ich mir weiter vorstellen, dass genau so ein "Elektronikbaustein" zum Einsatz kommt, wie in einem GGSG. Wenn aber nur der vom GGSG sicher sein sollte, wo liegt dann der Unterschied ?

Der Streifen aus dem GGSG ist sicher. Ich sehe den Streifen des UG auch als sicher an.

Dass man die gespeicherten Daten nach Auslesung auf verschiedenen Wegen verändern kann, ist klar und auch von Euch entsprechend angesprochen oder dargestellt worden.

[B]Gibt es denn einen technischen Unterschied zwischen dem Elektronikbaustein ( Spiel- und Speichermodul ??) im GGSG und im Unterhaltungsgerät ?[/B]

Grüße



Gepostet am 22.08.2007 um 18:10 von:
Benutzer: gmg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=16080#post16080


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