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Zum Ende der Seite springen GmbH & Co. KG und Verwaltungs GmbH 4 Bewertungen - Durchschnitt: 8,254 Bewertungen - Durchschnitt: 8,254 Bewertungen - Durchschnitt: 8,25
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Marcel Fromm Marcel Fromm ist männlich
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Sehe ich ja genauso, Frau Runge. Ich melde eben die GmbH & Co. KG an und gleichzeitig in der Meldung erscheint in Feld 1 die GmbH als phG.
Ich könnte auch die GmbH anmelden mit dem Hinweis, dass sie phG der GmbH & Co. KG ist.

__________________
Mit freundlichen Grüßen aus Sondershausen

Marcel Fromm


"Mein Kurzzeitgedächtnis ist sehr schlecht." - "Wie schlecht ist es denn?" - "Wie schlecht ist was?"
21 12.10.2011 11:13 Marcel Fromm ist offline E-Mail an Marcel Fromm senden Homepage von Marcel Fromm Beiträge von Marcel Fromm suchen
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VoPi   Zeige VoPi auf Karte VoPi ist männlich
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Wir hier in Struceberch machen det och so wie Herr Fromm!

Beste Jrüsse und Wünsche für den Feierabend mailt VoPi.
36 12.10.2011 16:04 VoPi ist offline E-Mail an VoPi senden Homepage von VoPi Beiträge von VoPi suchen
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Weyer RaBa Weyer RaBa ist männlich
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Ich muss es noch einmal aufgreifen.

Eine hier angemeldete Filiale der Firma X (nicht in unserer Gemeinde ansässig, lediglich unselbstst. Zweigstelle; GmbH & Co.KG sowie Verwaltungs GmbH) möchte die GmbH und deren Anmeldung "rückgängig" machen.

Das Gewerbe soll also auf die GmbH & Co.KG laufen.

Kann das nun funktionieren?
Klar, die GmbH & Co.KG kann ich mit dem phG (der GmbH) hinterlegen. So ist es aktuell auch der Fall. Aber habe ich dann gewereberechtlich alles geregelt? Ich dachte eigentlich, dass die GmbH & Co.KG nun nicht anzeigepflichtig sei.

Verwunderlich ist ist es aber m.E. dennoch, wenn die GmbH eigentlich die Gewerbetreibende ist, denn: Laut Tätigkeit ist doch die Co.KG den, in diesem Falle, Einzelhandel. Und nicht die GmbH. Oder kann man ihr das zuschreiben, wenn es heißt: "Beteiligung an Unternehmen sowie Verwaltung der Beteiligungen und Unternehmen"...

verwirrt Hätte ich bloß mal den Kram mit den Rechtsformen studiert
21 24.10.2011 09:58 Weyer RaBa ist offline E-Mail an Weyer RaBa senden Beiträge von Weyer RaBa suchen
Civil Servant   Zeige Civil Servant auf Karte Civil Servant ist männlich
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Leute, Leute,

noch einmal grundsätzlich:

Folgender Satz zieht sich durch die Kommentierung (Landmann-Rohmer Rn. 55 zu § 14 GewO) als auch durch die VV der Länder wie ein roter Faden:

Zitat:

Bei Personenengesellschaften ohne eigenen Rechtspersönlichkeit (BGB-Gesellschaft, OHG, KG) ist grundsätzlich anzeigepflichtig jeder geschäftsführende Gesellschafter, nicht dagegen die Personengesellschaften als solche, weil sie keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen.


Zitat - Ende.

Dass die Komplementär-GmbH anzeigen muss, ist also grundsätzlicher Natur, weil die KG nicht selbst anzeigen kann/darf.

@Residenz hat auch Unrecht, denn die Komplenetär-GmbH hat keineswegs nur eine vermögensverwaltende Funktion. Sie führt vielmehr die operativen Geschäfte der GmbH & Co. KG aus. Ohne sie ist die GmbH & Co. KG schlicht handlungsunfähig und so steht das auch im Unternehmensgegenstand, der Komplementär-GmbH, der im HR eingetragen ist.

Gruß aus Mitelhessen

Frank Schuster
21 25.10.2011 14:39 Civil Servant ist offline E-Mail an Civil Servant senden Homepage von Civil Servant Beiträge von Civil Servant suchen
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Anzeigepflicht

Ich verfolge diese Diskussion schon so lange sie geführt wird und hadere auch immer mit der Frage, wer muss was anmelden. Ich lese stets, dass die Komplementärgesellschaften anzeigepflichtig sind und daher nur die XYZ Verwaltungs GmbHs ins Gewerberegister eingetragen werden. Kann es denn nicht sein, dass was anderes gemeint ist ? Bei der Frage nach der Anzeigepflicht bin ich mit der Meinung der meisten hier komform. Sprich - die XYZ Verwaltungs GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, hat die Gewerbeanzeige zu erstatten ABER er meldet nicht die XYZ Verwaltungs GmbH an, sondern die XYZ GmbH & Co. KG. Aus Ermangelung an gültigen Rechtsvorschriften (zumindest sind mir für NRW keine derzeit gültigen diesbezüglich bekannt) und aus rein praktischen Gründen, empfehle ich diese Art der Anmeldung. Denn letztlich besteht unsere Hauptaufgabe ja darin, die IHKs und HWK und Finanzämter (und noch einige mehr) mit den Infos aus den Gewerbeanzeigen zu füttern und hier habe ich die Erfahrung gemacht, dass bei der Anmeldung der GmbH & Co. KG, wobei in Feld 1 dann auf die Verwaltungs GmbH verwiesen wird) , alle Empfänger am wenigsten verwirrt sind ;-)
Mag ja jeder anders sehen, aber bislang macht diese Vorgehensweise hier am wenigsten Probleme und scheint für alle Beteiligten am ehesten nachvollziehbar zu sein.
21 08.01.2013 08:50 Kranenburg ist offline E-Mail an Kranenburg senden Homepage von Kranenburg Beiträge von Kranenburg suchen
roki roki ist männlich
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Moin in die Runde

und ein frohes Neues zusammen.

Aus meiner Sicht ist die GmbH und Co. KG nicht anzumelden!

Die richtige Anmeldung müsste meines Erachtens wie folgt aussehen:

"ABC Verwaltungs-GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin der XYZ GmbH & Co. KG."

Damit wären alle Hinweise für Finanzämter, Handels- und Handwerkskammern etc. pp. enthalten.

Schöne Woche noch

Arne Feldmann

__________________
Allen ist das Denken erlaubt, vielen bleibt es erspart. (Curt Goetz)
21 08.01.2013 12:09 roki ist offline E-Mail an roki senden Homepage von roki Beiträge von roki suchen
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dem Kollegen Feldmann pflichte ich völlig bei, wobei noch ergänzend die HRA-Nr. für die KG und die HRB-Nr. für die GmbH genannt werden können. Das ist insbesondere dann sehr hilfreich, wenn es später zu Umfirmierungen ("Namensänderungen") kommt.

Gruß aus Mittelhessen

Frank Schuster
21 08.01.2013 12:28 Civil Servant ist offline E-Mail an Civil Servant senden Homepage von Civil Servant Beiträge von Civil Servant suchen
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Hallo liebe Freunde aus der Exekutive,

wir hier in Zweibrücken vertreten die Ansicht, dass vor Ort immer die GmbH & Co. KG anmelden muss. Sprich, bei einem weitgesteckten Filialnetz, sind deutschlandweit viele GmbH & Co. KGs gemeldet.
Die Verwaltungs-GmbH dagegen, muss nur dort angemeldet werden wo sich ihr Hauptsitz befindet.
Denn, aktiv ackern vor Ort, das macht ja die GmbH & Co. KG, dafür ist sie ja auch gegründet worden. Hinter dem Vorhang, also dort wo die Hauptniederlassung ist, agiert außerdem die Verwaltungs-GmbH, und das macht sie nur dort, wo der eigentliche Sitz des ganzen Konglomerats ist.

Ich hoffe, das findet Zustimmung?

__________________
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21 30.05.2016 17:39 Jannes ist offline E-Mail an Jannes senden Homepage von Jannes Beiträge von Jannes suchen
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Guten Morgen @ Jannes,

dem kann ich so nicht zustimmen. Anmelden muss immer die oder der Gewerbetreibende. Und das ist bei einer solchen Firmierung immer die ...Verwaltungs-GmbH.

Die KG selbst hat keine eigene Rechtspersönlichkeit. Sie ist zwar handelsrechtlich relevant, hat für unsere gewerberechtliche Beurteilung aber keinerlei Bedeutung.

Im Gewerberegister hat sie deshalb nichts zu suchen; sinnvoll ist lediglich ein Hinweis auf die KG, um bei Nachfragen einen Zusammenhang herstellen zu können.

Regina Runge
21 31.05.2016 07:49 Runge ist offline E-Mail an Runge senden Beiträge von Runge suchen
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ich stimme der Kollegin Runge zu.

Rechtssystematisch kann eine Personengesellschaft ja gar nicht angemeldet werden, sondern immer nur deren phG und dann wären wir wieder bei der Verwaltungs-GmbH.

Gruß aus Mittelhessen

Frank Schuster
21 31.05.2016 08:47 Civil Servant ist offline E-Mail an Civil Servant senden Homepage von Civil Servant Beiträge von Civil Servant suchen
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Ja, aber...

...dann dürften wir ja auch nie eine KG anmelden, sondern immer nur einen Komplementär!

__________________
Gewerbeamt Zweibrücken
21 31.05.2016 13:18 Jannes ist offline E-Mail an Jannes senden Homepage von Jannes Beiträge von Jannes suchen
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Ja, genau so ist es. Genau wie bei der GbR.

Regina Runge
21 31.05.2016 13:44 Runge ist offline E-Mail an Runge senden Beiträge von Runge suchen
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In der Handwerksrolle wird jedoch nur die GmbH & Co. KG eingetragen. Denn diese ist ja vor Ort tätig.

Die Verwaltungs-GmbH ist gar nicht bei den Handwerkskammern, sondern bei den IHK'n eingetragen. Die GmbH ist ja nicht handwerklich tätig.
21 31.05.2016 13:45 HWK-CB ist offline E-Mail an HWK-CB senden Beiträge von HWK-CB suchen
Blackhunter Blackhunter ist männlich
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Hallo in die Runde,

Handwerkskammer und Gewerberecht - da treffen Welten aufeinander.wut

Wir haben hier mit der HWK Frankfurt/M. schon viele Diskussionen über Rechtsformen von Firmen geführt.
Dort wird z.B. auch eine GbR als Firma eingetragen, obwohl keine eigene Rechtspersönlichkeit vorliegt.

M.E. sind HWK´s in diesem Bereich beratungsresistent.

Eine schöne Restwoche aus dem Main-Taunus-Kreis
21 31.05.2016 14:58 Blackhunter ist offline E-Mail an Blackhunter senden Homepage von Blackhunter Beiträge von Blackhunter suchen
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Vielen Dank für die Blumen.

Aber die GbR ist im Handwerksrecht nunmal ein Betrieb. Das ist durch die Verwaltungsgerichte auch immer so bestätigt worden.
21 31.05.2016 15:04 HWK-CB ist offline E-Mail an HWK-CB senden Beiträge von HWK-CB suchen
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In der Tat: Ich glaube, wenn wir hier die HWK'n schlecht aussehen lassen, ist das nicht in Ordnung, denn das Handwerksrecht weicht hier in der Tat vom Gewerberecht ab.

Soweit ich weiß, können eben auch Personengesellschaften, die dann auch einen Meister beschäftigen können, in die Rolle eingetragen werden.

Das ändert aber wiederum nichts an dem gewerberechtlich Gesagten.

Man muss sauber zw. den versch. Rechtsbereichen unterscheiden.

Ich habe meinen Kommunen immer empfohlen in den Gewerbemeldungen der Komplemntär-GmbH, des phG also, einen Hinweis auf die GmbH & Co. KG anzunehmen inkl. der HRA-Nr. der KG. Damit würde die Eintragung im Gewerberegister so ziemlich alles enthalten, was gebraucht wird.
21 31.05.2016 16:07 Civil Servant ist offline E-Mail an Civil Servant senden Homepage von Civil Servant Beiträge von Civil Servant suchen
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In dem Zusammenhang wäre ja der Vortrag von Herrn Land (Admin) vom letzten Gewerberechtstag interessant. Aber der Vortrag fehlt ja noch bei den Downloads.
21 31.05.2016 16:09 HWK-CB ist offline E-Mail an HWK-CB senden Beiträge von HWK-CB suchen
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Ich war dabei.

René Land hat ja für die gewerberechtliche Gleichstellung von Personen- und Kapitalgesellschaften geworben. Das hat sich bis jetzt aber nicht durchgesetzt und würde auch einen Paradigmenwechsel im Gewerberecht bedeuten und müsste vom Gesetz- resp. Verordnungsgeber in die Wege geleitet werden.
21 31.05.2016 16:21 Civil Servant ist offline E-Mail an Civil Servant senden Homepage von Civil Servant Beiträge von Civil Servant suchen
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...und ich bohre nochmal nach:

Folgender Fall:
Herr Schmidt möchte ein Reisebüro eröffnen. Er denkt, mit einem wohlklingenden Phantasienamen wird er am Markt mehr Chancen haben. Deswegen entscheidet er sich für die Rechtsform einer Kommanditgesellschafft. Seine Freundin Frau Müller ist auch bereit, als Kommanditistin 10.000 € beizusteuern.
Als Name lässt er den supereinfallsreichen Namen "Sunshine4you" im Handelsregister eintragen.
Jetzt kommt er mit seinen KG-Unterlagen zu mir und möchte anmelden. Da sag ich ihm: "Das mit der KG, das können sie gleich mal vergessen, ich melde Sie nur als private bürgerliche natürliche Person an. Das nennt man übrigens eingetragenes Einzelunternehmen. Und unterstehen sie sich diesen Phantasienamen zu verwenden. Geschäfte macht Herr Schmidt. Basta!"

Also, ich glaube einfach nicht, dass das richtig ist.
Da müssten wir hier so manche Korrektur vornehmen und die meisten dieser Gewerbetreibenden hätten auch falsche Eintragungen auf ihren Internetseiten und verstießen damit gegen § 5 TMG.

__________________
Gewerbeamt Zweibrücken
21 02.06.2016 10:06 Jannes ist offline E-Mail an Jannes senden Homepage von Jannes Beiträge von Jannes suchen
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Ich empfehle einen Blick in die VV zum § 14. Dort steht das eindeutig so drin.

Weiterhin sage ich auch noch einmal, dass zw. den versch. Rechtsbereichen zu trennen ist. Ein Verstoß gg. § 5 TMG leigt eben nicht vor, wenn er mit der KG dort auftritt.

Die zivilrechtlichen Dinge, also auch die Frage, wer mein Vertragspartner ist, wer Geschäfte macht, wird von der Gewerbemeldund ebenfalls nicht berührt. Die Zivilrechtsfähigkeit ist von den gewerberechtlichen Dingen nämlich wiederum nicht berührt und in den Feldnummer 1 und 2 sind ja durchaus die Daten der KG - also Firma und HR-Nummer einzutragen.

In den Feldnummern 3 ff. folgt dann der phg (=Komplementär).
36 02.06.2016 10:19 Civil Servant ist offline E-Mail an Civil Servant senden Homepage von Civil Servant Beiträge von Civil Servant suchen
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