Forum-Gewerberecht

» GmbH & Co. KG und Verwaltungs GmbH «

Ich muss es noch einmal aufgreifen.

Eine hier angemeldete Filiale der Firma X (nicht in unserer Gemeinde ansässig, lediglich unselbstst. Zweigstelle; GmbH & Co.KG sowie Verwaltungs GmbH) möchte die GmbH und deren Anmeldung "rückgängig" machen.

Das Gewerbe soll also auf die GmbH & Co.KG laufen.

Kann das nun funktionieren?
Klar, die GmbH & Co.KG kann ich mit dem phG (der GmbH) hinterlegen. So ist es aktuell auch der Fall. Aber habe ich dann gewereberechtlich alles geregelt? Ich dachte eigentlich, dass die GmbH & Co.KG nun nicht anzeigepflichtig sei.

Verwunderlich ist ist es aber m.E. dennoch, wenn die GmbH eigentlich die Gewerbetreibende ist, denn: Laut Tätigkeit ist doch die Co.KG den, in diesem Falle, Einzelhandel. Und nicht die GmbH. Oder kann man ihr das zuschreiben, wenn es heißt: "Beteiligung an Unternehmen sowie Verwaltung der Beteiligungen und Unternehmen"...

 verwirrt   Hätte ich bloß mal den Kram mit den Rechtsformen studiert    



Gepostet am 24.10.2011 um 09:58 von:
Benutzer: Weyer RaBa
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