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Guten Morgen @ Jannes,

dem kann ich so nicht zustimmen. Anmelden muss immer die oder der Gewerbetreibende. Und das ist bei einer solchen Firmierung immer die ...Verwaltungs-GmbH.

Die KG selbst hat keine eigene Rechtspersönlichkeit. Sie ist zwar handelsrechtlich relevant, hat für unsere gewerberechtliche Beurteilung aber keinerlei Bedeutung.

Im Gewerberegister hat sie deshalb nichts zu suchen; sinnvoll ist lediglich ein Hinweis auf die KG, um bei Nachfragen einen Zusammenhang herstellen zu können.

Regina Runge



Gepostet am 31.05.2016 um 07:49 von:
Benutzer: Runge
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=101385#post101385


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