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Hallo liebe Freunde aus der Exekutive,

wir hier in Zweibrücken vertreten die Ansicht, dass vor Ort immer die[B] GmbH & Co. KG[/B] anmelden muss. Sprich, bei einem weitgesteckten Filialnetz, sind deutschlandweit viele GmbH & Co. KGs gemeldet.
Die [B]Verwaltungs-GmbH[/B] dagegen, muss nur dort angemeldet werden wo sich ihr Hauptsitz befindet.
Denn, aktiv ackern vor Ort, das macht ja die GmbH & Co. KG, dafür ist sie ja auch gegründet worden. Hinter dem Vorhang, also dort wo die Hauptniederlassung ist, agiert außerdem die Verwaltungs-GmbH, und das macht sie nur dort, wo der eigentliche Sitz des ganzen Konglomerats ist.

Ich hoffe, das findet Zustimmung?



Gepostet am 30.05.2016 um 17:39 von:
Benutzer: Jannes
Der Original-Beitrag :
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