Forum-Gewerberecht

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In der Tat: Ich glaube, wenn wir hier die HWK'n schlecht aussehen lassen, ist das nicht in Ordnung, denn das Handwerksrecht weicht hier in der Tat vom Gewerberecht ab.

Soweit ich weiß, können eben auch Personengesellschaften, die dann auch einen Meister beschäftigen können, in die Rolle eingetragen werden.

Das ändert aber wiederum nichts an dem gewerberechtlich Gesagten.

Man muss sauber zw. den versch. Rechtsbereichen unterscheiden.

Ich habe meinen Kommunen immer empfohlen in den Gewerbemeldungen der Komplemntär-GmbH, des phG also, einen Hinweis auf die GmbH & Co. KG anzunehmen inkl. der HRA-Nr. der KG. Damit würde die Eintragung im Gewerberegister so ziemlich alles enthalten, was gebraucht wird.



Gepostet am 31.05.2016 um 16:07 von:
Benutzer: Civil Servant
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