Forum-Gewerberecht

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Ich empfehle einen Blick in die VV zum § 14. Dort steht das eindeutig so drin.

Weiterhin sage ich auch noch einmal, dass zw. den versch. Rechtsbereichen zu trennen ist. Ein Verstoß gg. § 5 TMG leigt eben nicht vor, wenn er mit der KG dort auftritt.

Die zivilrechtlichen Dinge, also auch die Frage, wer mein Vertragspartner ist, wer Geschäfte macht, wird von der Gewerbemeldund ebenfalls nicht berührt. Die Zivilrechtsfähigkeit ist von den gewerberechtlichen Dingen nämlich wiederum nicht berührt und in den Feldnummer 1 und 2 sind ja durchaus die Daten der KG - also Firma und HR-Nummer einzutragen.

In den Feldnummern 3 ff. folgt dann der phg (=Komplementär).



Gepostet am 02.06.2016 um 10:19 von:
Benutzer: Civil Servant
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